Dauerfahrlicht ab Werk decodieren

  • Moinsen,


    könnt ihr mir die Rechtslage bzgl eines Dauerfahrlichtes erklären ?!


    ich habe einen Golf V BJ2008 United mit Licht-und Sicht usw.... Ich habe den Wagen damals beim Händler gekauft.
    Bei den Testfahrten bin ich immer mit licht gefahren. Nun stelle ich aber Fest das da wohl Dauerfahrlicht programmiert ist.


    Also Zündung an - Licht an.....


    Ich bestitze den Lichtsensor fürs Autolicht. Soweit auch ok - nur Dauerfahrlicht WILL ich nicht.


    Zumal die Instrumentenbeleuchtung ja eh nicht angeht - wenn ich auf "0" Stelle.


    Jetzt wollte ich vom freundlichen das Dauerfahrlicht decodieren lassen. Da sagt er mir das das nicht ginge wegen Betreibserlaubnis und so...


    Wie verhält sich das denn nun wirklich ?! Darf ich mir das von nem freundlichen wegmachen lassen - oder sollte ich über die Forensuche jemanden aus der nähe aufsuchen um es ausmachen zu lassen ?
    Darf ich das denn überhaupt ?


    Wie verhält sich das ganze! Habt ihr nähere Informationen ?


    MFG der czyk

  • Erst ab 2009 oder 2010 wars erst für jedes neue Modell Pflicht Tagfahrlicht/Dauerfahrlicht zu haben. Beim Golf 5 ist das hinfällig da es ja ein Modell von 2003/2004 ist. Rausprogrammieren ist kein Thema macht dir hier auch jeder im Forum der ein VCDS hat für ne kleine Umkostenpauschale oder vielleicht sogar für Lau. Ob es ein VW Händler hinbekommt ist e fraglich. Such dir einen mit VCDS der braucht keine 5 min.


    Gruß Matze

  • Die Tatsache, dass die Hersteller verpflichtet sind, neue Fahrzeuge mit TFL auszurüsten, bedeutet nicht, dass das Fahren ohne TFL rechtswidrig wäre. Deine Argumentation würde ja dahin gehen, dass es gesetzlich untersagt ist, das werksseitig verbaute TFL bei alles Fahrzeugen aus 2010 und später zu deaktivieren, was schlichtweg falsch ist.

    Gruß Julian,
    [font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif']meinGOLF.de
    Moderator

  • Ok meine Antwort kann man so oder so verstehen :rolleyes: Aber das Auto muss ein TFL haben, nutzen nicht aber haben. Beim G6 GTI ohne LED TFL haben sich auch schon viele VW Händler auf die Barrikaden gestellt und haben gesagt des darf man nicht ausschalten/rausprogrammieren. Allerdings Beim G5 braucht man es Trotzdem nicht zu haben/nutzen

  • Um die Frage des Threadersteller eindeutig zu beantworten: selbst wenn TFL bzw. in deinem Fall Dauerfahrlicht vom Werk aus verbaut ist, besteht nicht die Pflicht des Fahrers, dieses auch zu nutzen, da (leider) nach wie vor in Deutschland keine Pflicht besteht, grundsätzlich und bei allen Witterungsbedingungen mit Licht auch am Tage zu fahren.
    Ergo spricht aus verkehrsrechtlicher Sicht nichts dagegen, das Dauerfahrlicht deaktivieren zu lassen, am besten von einem User mit VCDS.

    Gruß Julian,
    [font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif']meinGOLF.de
    Moderator

    Einmal editiert, zuletzt von GolfGT-R ()

  • Naja Pflicht besteht für alle ab 07.02.2011 in der EU erstmals angemeldete Fahrzeuge.


    OK werde dann zum SEAT-Hänlder meines Vertrauens die können das sogar angeblich ;) und ich weiss der macht mir das auch für LAU.


    Sollte es Probleme geben schau ich einfach mal in die Programmierliste hier ;)


    so long

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