Moinsen,
könnt ihr mir die Rechtslage bzgl eines Dauerfahrlichtes erklären ?!
ich habe einen Golf V BJ2008 United mit Licht-und Sicht usw.... Ich habe den Wagen damals beim Händler gekauft.
Bei den Testfahrten bin ich immer mit licht gefahren. Nun stelle ich aber Fest das da wohl Dauerfahrlicht programmiert ist.
Also Zündung an - Licht an.....
Ich bestitze den Lichtsensor fürs Autolicht. Soweit auch ok - nur Dauerfahrlicht WILL ich nicht.
Zumal die Instrumentenbeleuchtung ja eh nicht angeht - wenn ich auf "0" Stelle.
Jetzt wollte ich vom freundlichen das Dauerfahrlicht decodieren lassen. Da sagt er mir das das nicht ginge wegen Betreibserlaubnis und so...
Wie verhält sich das denn nun wirklich ?! Darf ich mir das von nem freundlichen wegmachen lassen - oder sollte ich über die Forensuche jemanden aus der nähe aufsuchen um es ausmachen zu lassen ?
Darf ich das denn überhaupt ?
Wie verhält sich das ganze! Habt ihr nähere Informationen ?
MFG der czyk