Nebelschlussleuchte rechts legal?

  • Hi, bei meinem '99 Vari sind die Kabel etc. schon gezogen für die rechte NSL. Aber ist das überhaupt erlaubt?

  • wieso soll die denn verboten sein???? Es gibt auch Autos die Serie zwei drin haben?!

  • Ja, das hab ich mich auch gefragt. Aber ein Freund von mir sagte, dass ihr TÜV-Prüfer gesagt hätte, dass das nicht erlaubt wäre. Aber na dann :D

  • Hier ist die Anleitung. Wenn du Glück hast, ist alles schon vorhanden und du must nur noch eine Glühbirne einsetzen :)

  • Habe bei mir die rechte auch nachträglich aktiviert.


    Ich kann Dich beruhigen, als ich damit bei der DEKRA war (HU) hat niemand was gesagt.

  • ist definitv erlaubt.
    man kann entweder :
    links oder
    rechts oder
    links und rechts haben.

  • Zitat

    Original von Rondras
    ist definitv erlaubt.
    man kann entweder :
    links oder
    rechts oder
    links und rechts haben.


    Definitiv falsch ;)


    Rechts ne NSL ist sicher nedd erlaubt, da würden dir im Falle wenn du Pech hast einige gewaltig reinsemmeln ;)


    Entweder links oder beidseitig. Peugeot darf es auch mittig haben, aber nur links ist nedd erlaubt.

  • hat der fiat ducato die nicht rechts ?
    war mir da eigentlich ziemlich sicher.
    aber jedenfalls sind wir uns einig :
    beide seite sind erlaubt :))

  • Wie oft braucht ihr eigentlich eure NSL?


    Ich fahre über 30tkm/Jahr und benutz die vielleicht max. 3x im Jahr und Nebel hat es hier auch.

  • mhh eigentlich nie.
    außer wenn ein penner tagsüber mit nebler rumfährt.
    dann mache ich beide hinten an :D:D
    *duckundweg*

  • Zitat

    Original von Rondras
    mhh eigentlich nie.
    außer wenn ein penner tagsüber mit nebler rumfährt.
    dann mache ich beide hinten an :D:D
    *duckundweg*


    hehe, kann dich verstehen. mehr stören mich die teile aber in der nacht.

  • siehe mal StVZO:


    § 53d Nebelschlußleuchten.


    (1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.


    (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei , andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.


    (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.


    erklärt das einiges?

  • [quote]Original von sölli
    siehe mal StVZO:


    § 53d Nebelschlußleuchten.
    :
    (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei , andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
    :


    was versteht man unter mehrspurig? motorad = 1 spurig? & Auto / LKW mehrspurig?

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