NSW und Fernlich gleichzeitig leuchten lassen!

  • @Saftschubse.......ich weiß gar nicht was Ihr alle habt, das ist Tatsache!!! Bevor Ihr mich hier weiter versucht dumm zu machen, FRAGT beim TÜV nach man!!! Wenn das Abblendlicht und die NSW eingeschaltet sind und man dann auf das Fernlicht umschaltet MUSS es so geschaltet sein, das die NSW ausgehen.....solange das Fernlicht leuchtet!!!


    Ich weiß auch, das es einige Fahrer gibt die illegale Dinge in ihrem Fahrzeug haben und dies bevor sie zum TÜV fahren wieder so ändern das sie TÜV bekommen.....danach werden die illegalen Dinge wieder "aktiviert"!!!


    Und falls Ihr es immer noch nicht wahr haben wollt, dann schaut in die StVO und macht Euch mal schlau bevor Ihr hier die User dumm macht!!!


    FG Tower

  • :D
    Kopier bitte mal den Auszug. Solang fahr ich wohl "illegal" rum. Und viele andere Tausende Autos auch welche Nebler ab Werk verbaut haben.

  • Auszug aus den Regelungen für Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ( R48 )


    Absatz 6.3: Nebelscheinwerfer
    Unterpunkt 6.3.7: Elektrische Schaltung
    Die Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von den Scheinwerfern für Fernlicht, den Scheinwerfern für Abblendlicht oder einer Kombination von Scheinwerfern für Fernlicht und für Abblendlicht ein- und ausgeschaltet werden können.


    Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung



    Es kann jedoch durchaus Ausnahmen geben, etwa wenn die Nebelscheinwerfer im Hauptscheinwerfer verbaut wurden, und aus Überhitzungsgründen entsprechende Auflagen in der ABE des Scheinwerfers gibt.
    Für den Golf IV dürfte das wohl zutreffen.
    Für andere Fahrzeuge können wieder andere Auflagen existieren, verallgemeinern kann man sowas also nicht.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • @Bumper......O.k., alles klar dann scheint das so zu sein! Allerdings steht in dem Gesetzestext dass die Scheinwerfer unabhängig von einander ein- bzw. ausgeschaltet werden können müssen.....dies sagt aber nichts darüber aus, ob sie auch alle zusammen leuchten dürfen!!! Bei mir war das früher mal so, das ich kein TÜV bekommen habe und es dann ändern musste. Und der im VW-Autohaus sagte mir das auch, das die NSW NICHT gleichzeitig mit dem Fernlicht leuchten dürften!!! Bei meinem Golf wo die NSW in den Scheinwerfern integriert sind ist es auch so das wenn mein Abblendlicht mit NSW leuchtet und ich das Fernlicht dazu schalte gehen meine NSW aus......solange das Fernlicht eingeschaltet ist. Somit soll ja eigentlich verhindert werden, das man den Gegenverkehr blendet!!!


    Und nochmal zu den Golfs mit integrierten NSW in den Scheinwerfern......dort ist es eigentlich aus Platzgründen nicht möglich in das linke (wenn man vor der Motorhaube steht, also Beifahrerseite) untere Gitter (wo die NSW früher saßen) den NSW einzubauen. Sollte man den NSW dort doch installiert bekommen kann man danach aber das Schraubgewinde für die Abschleppöse NICHT mehr nutzen!!!!


    FG Tower

    Einmal editiert, zuletzt von Tower1971 ()

  • Hab auch gelernt, dass maximal 4 Leuchten vorne an sein dürfen. Also beim Golf 4 entweder Abblendlicht und Fernlicht ODER Abblendlicht und Nebler.
    Beim Golf 3 schaltet ja Abblendlicht um zu Fernlicht, dann dürften Nebler klar gehen.


    Macht Deutschland / Österreich vl den Unterschied der hier diskutiert wird?

  • @Bumper......O.k., alles klar dann scheint das so zu sein! Allerdings steht in dem Gesetzestext dass die Scheinwerfer unabhängig von einander ein- bzw. ausgeschaltet werden können müssen.....dies sagt aber nichts darüber aus, ob sie auch alle zusammen leuchten dürfen!!!


    Das sehe ich anders.
    Laut R48 ist das unabhängige Schalten die einzige Auflage, die bei der Schaltung zu beachten ist, mit anderen Worten, es gibt KEINE Regelung, dass die Nebelscheinwerfer NICHT gemeinsam mit anderen Scheinwerfern leuchten dürfen.



    Hab auch gelernt, dass maximal 4 Leuchten vorne an sein dürfen. Also beim Golf 4 entweder Abblendlicht und Fernlicht ODER Abblendlicht und Nebler.
    Beim Golf 3 schaltet ja Abblendlicht um zu Fernlicht, dann dürften Nebler klar gehen.


    Beim Golf 3 gab es zwei verschiedene Scheinwerfer:
    Die normalen, bei denen Abblendlicht und Fernlicht mit einer gemeinsamen H4-Birne betrieben wurden,
    und die Doppelscheinwerfer, bei denen Abblendlicht und Fernlicht mit getrennten Reflektoren mit je einer H1-Birne leuchten.


    Aber unabhängig davon, mit welchen Scheinwerfern der 3er vom Band gelaufen ist, die Nebelscheinwerfer blieben an, wenn man das Fernlicht eingeschaltet hat.



    Das mit den vier leuchten geht laut R48 ebenfalls nicht auf.
    Danach dürfen bis zu vier Scheinwerfer für Fernlicht verbaut werden, die Scheinwerfer für Abblendlicht dürfen dabei weiter leuchten.
    Macht also alleine hier schon sechs Scheinwerfer gleichzeitig.


    Und es gibt auch keine Regelung, dass die Nebelscheinwerfer erlöschen müssen.

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  • Bumper:
    Hmm bin mir sicher, dass wir das so gelernt haben. Werd die Tage mal das Buch rausholen. ;)

  • ich liebe solche Threads in denen jemand behauptet: Mein TÜV Mensch hat aber gesagt... Der Tüv hat erstens keinen Geschmack und zweitens keine Ahnung. Wie oft habe ich dem TÜV schon den Gesetzestext der STVZO raus gesucht auf dem Smartphone :D


    Auf jedenfall dürfen NSW, Fern- und abblendlicht zusammen leuchten... und oho Standlicht auch 8|
    Oder geht das aus wenn ich fahre :?::P:D


    Bitte niemand persönlich angegriffen fühlen. War nur sehr unterhaltsam das ganze hier zu lesen: "Ein bekannter eines bekannten und dessen Schwester..." so hat es sich angehört.

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

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