Mittelarmlehne defekt

  • Da sollte man schon zwischen Verschleißteil und normalen Teilen unterscheiden. So ne Mittelarmlehne kostet nunmal grob 100 Euro und nicht wie eine normale Glühlampe 10 Euro. Vorallem musst du ja auch den Aufwand rechnen wenn er es nicht selbst einbaut. Da verlangt VW nochmal ne Stange Geld und dann liegst du wahrscheinlich schon grob bei 200 Euro. Und so ne Mittelarmlehne sollte eigentlich schon bisschen was aushalten und nicht gleich zerbrechen.

  • Naja überall kostet diese um die 200 eur mit allem drum und dran, naja ist auch egal ....



    Ei ja schon klar dass das kein Verschleißteil in dem Sinne ist, aber da es aus Plastik ist oder wie auch immer, kann alles mal abreißen, zerbrechen etc....da renne ich doch nicht zum Ex-Besitzer und heul mich aus, oder hetze meinen Anwalt auf den... :thumbdown:


    Kann jedem mal passieren, muss man damit leben und es lassen oder erneuern.


    Und wenn man sich ein Auto kauft, dass mind 6000 eur kostet/gekostet hat, wird man ja wohl noch diese 100 eur haben um es zu ersetzten und es nicht nötig haben den Anwalt draufzusetzten, oder sehe ich das jetzt ein bisschen zu obströs?





    Gruß

  • Der TE geht doch gar nicht per Anwalt gegen den Verkäufer vor, oder habe ich da was verpasst?
    Aber der Grund wieso ich hier schreibe rocket12362: Was ist die Bedeutung des Wortes "obströs"? ?( Vom Zusammenhang her kommt mir deine Einstellung zum Verschwiegenen Defekt der MAL höchstens etwas abstrus vor - hast du das vielleicht gemeint?

    Gruß Linx,
    meinGOLF.de Moderator

  • Man kauft ein Wagen, es geht was kaputt (oder man hat es selbst kaputt gemacht) und dann läuft man zum Anwalt un will den Verkäufer verklagen, sowas lächerliches !!

    Ich habe keinen Wagen gekauft und DANN ging was kaputt, sondern die MAL war beim Kauf schon kaputt.


    Kleiner aber feiner Unterschied.


    Nein, ich gehe nicht mit dem Anwalt gegen den Verkäufer vor.

  • Na ja, grundsätzlich ärgerlich sowas. Ich denke aber, hier wird gelten "Probegefahren und gekauft wie gesehen" ... :( (... anbei dürften evtle. Anwaltskosten den Rep.Wert wohl schon beinahe übersteigen, daher m.E. unsinnvoll. Viele Verkäufer lassen sich aber "im Guten" auf eine Kostenbeteiligung ein.)
    An Deiner Stelle würde ich jedoch erstmal prüfen, ob an der Einrastmechanik der MAL nicht vielleicht doch etwas zu reparieren ist, bevor Du direkt die ganze MAL austauschst.

  • Manche leben auch echt in einer Traumwelt. :wacko:
    Sorry aber manchmal kann ich hier nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. :whistling:
    Wenn ich mir ein gebrauchtes Auto ansehe / kaufe und ich nicht gesehen habe, dass da was kaputt ist, dann hab ich nun mal selber Schuld wenn ich so blöd/blind bin. Das verbucht man dann unter Lehrgeld und passt beim nächsten Autokauf besser auf. (Selber auch schon erlebt :thumbdown: )


    Der Verkäufer (wenn er es denn überhaupt wusste, dass das kaputt ist) wird ja wohl bei der Besichtigung nicht sagen: "Oh lieber Interessent, gucken sie mal hier, da ist die Armlehne kaputt" ... "und hier ein Kratzer... und hier eine Beule" ...


    Es ist ja nun die Frage, ob es dir/deiner Freundin darum geht, dass sie wirklich genutzt werden soll oder obs nur um´s Prinzip geht, dass sie einwandfrei funktionieren könnte.
    Ich für meinen Teil kann nur sagen, dass ich in den 5 Jahren wo ich mehrere Golf 5 und 6 hatte, diese Einrastfunktion der MAL nie gebraucht habe. Meine ist immer ganz unten. Daher hätte ICH als Verkäufer es auch garn icht gemerkt, wenn meine kaputt wäre.


    Da ihr ja auf dem Schaden nun "sitzenbleibt" ist das eine entscheidende Frage. Denn dann würd ich mir die 100-200 Euro doch sparen und gut ist.


    Wenn es wirklich gebraucht werden soll, dann -bin ich der Meinung gelesen zu haben- kann man doch auch nur das Oberteil austauschen und nciht die komplette Armlehne, oder?

  • Also ich bin total deiner Meinung "whoareyou3004 "


    Wenn ich mir ein Auto besichtige dann gug ich in jedes kleine Loch und frag da nochmal nach oder schaue/prüfe es noch mal nach...wenn es mich zu sehr stört dann nehme ich es auch nicht...




    dann hättest du es doch bei der Besichtigung merken müssen, oder haste da nicht drauf geachtet?




    abstrus




    ja meinte abstrus :D , thx ;)

  • Der Verkäufer (wenn er es denn überhaupt wusste, dass das kaputt ist) wird ja wohl bei der Besichtigung nicht sagen: "Oh lieber Interessent, gucken sie mal hier, da ist die Armlehne kaputt" ... "und hier ein Kratzer... und hier eine Beule" ...


    Es ist ja nun die Frage, ob es dir/deiner Freundin darum geht, dass sie wirklich genutzt werden soll oder obs nur um´s Prinzip geht, dass sie einwandfrei funktionieren könnte.
    Ich für meinen Teil kann nur sagen, dass ich in den 5 Jahren wo ich mehrere Golf 5 und 6 hatte, diese Einrastfunktion der MAL nie gebraucht habe. Meine ist immer ganz unten. Daher hätte ICH als Verkäufer es auch garn icht gemerkt, wenn meine kaputt wäre.

    Da an dem Mechanismus schonmal "herumgefuhrwerkt" wurde denke ich dass der VK das sehr wohl bemerkt hat.


    Wir haben die MAL geöffnet und geschlossen, aber nicht geprüft ob die Rasterfunktion funktioniert.
    Klar selber schuld weil nicht bemerkt, aber der VK hat diesen "Mangel" verschwiegen (meine Meinung).


    Das blöde ist dass die MAL eben nicht mehr ganz schließt :(


    Naja aber man gewöhnt sich an alles...
    Laut meinem Freundlichen muss die gesamte MAL getauscht werden.

  • Naja es steht ja nicht zur Debatte ob der VK es wusste oder nicht, sondern, dass du/ihr es leider übersehen habt zu prüfen.


    Ich zitiere mal aus dem Internet:


    Zitat

    Verdeckte und offensichtliche Schäden am Fahrzeug
    Als privater Verkäufer eines Autos müssen Sie nicht von sich aus auf kleine oder verdeckte Schäden hinweisen. Genau so wenig müssen Sie auf offensichtliche Mängel hinweisen, die der Käufer ohne weiteres auch selbst bemerken kann – zum Beispiel Kratzer im Lack. Findet der Käufer bei der Probefahrt Mängel und fragt Sie danach, müssen Sie ihm allerdings die Wahrheit sagen. Wichtig: Wenn das Auto nicht verkehrstüchtig ist, müssen Sie darauf unbedingt hinweisen.


    wäre ja auch sonst noch schöner ;)


    Gut, dass die MAL nicht mehr schließt, würde mich dann auch stören.
    Wenn da - wie du sagst- eh schonaml dran rumgefuhrwerkt wurde, kannst ja beinahe nicht mehr viel falsch machen. Vielleicht traust dich da ja selber mal dran und kriegst sie wenigstens so wieder hin, dass sie vernünftig schließt :) Wäre jetzt noch ne Idee.


    Naja laut dem Freundlichen. Dass das nicht immer (so ganz) stimmt, was die sagen, ist bekannt ;)
    Der will dir natürlich ne komplette Armlehne verkaufen und hat schon die Dollarzeichen im Auge.
    Wenn du mal Zeit hast, rechercheire mal im Internet. Ich bin der Meinung gelesen zu haben, dass man auch nur das Oberteil tauschen kann.


    Viel Erfolg!
    LG :)

  • Echt lustig, was manche "Hobby-Juristen" hier so von sich geben :D

    Gruß Julian,
    [font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif']meinGOLF.de
    Moderator

  • Kann man halten was man will, aber recht hat er was er da von sich gibt, wenn du das meinst "GolfGT-R "






    Gruß

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