Mittelarmlehne defekt

  • Hallo Leute,


    haben gestern für meine Freundin einen Golf VI Highline 1.4 TSI gekauft.


    Nun zum Problem, die MAL klappt nicht mehr ganz nach unten und hat auch keine Rastereinstellung wie bei meinem Golf V.


    Jetzt habe ich bemerkt dass etwas abgebrochen sein muss.


    In diesem Shop habe ich schon gesehen was eine neue MAL kostet.
    http://shop.ahw-shop.de/vw-gol…hruestsatz-original?c=895



    Hat jemand schonmal eine defekt getauscht und ist das schwierig oder sollte man das vom Freundlichen machen lassen? :wacko:


    FG Daniel

  • Hi,


    fahr zum Händler hin und reklamier das. Du hast ja schließlich Garantie auf den Wagen.

  • Sorry, hatte vergessen zu erwähnen dass wir ihn privat erworben haben... :(


    Wir sprechen den Verkäufer schon nochmal auf den "Schaden" hin, außerdem mussten wir heute die Spur einstellen lassen...
    Mal sehen was er dazu sagt, ansonsten bekommt er Post von meinem Anwalt. :thumbup:


    Gibts eine Anleitung für den Golf VI, oder hat jemand die Anleitung vom AHW-Shop?

  • Gekauft von Privat? Auch beim Privatverkauf greift die gesetzliche Gewährleistungspflicht (2Jahre)! Privatverkäufer haben aber die Möglichkeit jene teilweise oder ganz im Kaufvertrag auszuschließen. Vergessen aber viele und das kann im nachhinein sehr teuer werden :thumbup:





    Allerdings hab ich es grad nicht mehr im Kopf, wie es sich beim Privatkauf mit der Beweislastumkehr verhält. Normalerweise ist in den ersten 6 Monaten der Käufer im Vorteil da man vermutet das die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war :) D.h. der Verkäufer muss nachweisen das der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war und das dürfte sich schwer gestalten ;)





    Garantie ist übrigends eine freiwillige Sache des Herstellers und variiert...bei VW zwei Jahre nach Erstzulassung.

    3 Mal editiert, zuletzt von john1986 ()

  • Beweislastumkehr nach 6 Monaten.


    Die Frage ist was steht im Kaufvertrag, sofern es einen gibt.


    Allerdings wenn nun etwas abgebrochen ist...wird es mit Sicherheit
    schwieriger den Verköufer das anzulasten.


    Was das SPur einstellen lassen an geht, ist zwar ärgerlich aber auf
    den Anwalt würde ich verzichten. Da hätte dem Verkäufer ein
    Schaden a) angezeigt werden müssen und b) muß der Verkäufer
    gelegenheit erhalten den Mangel selbst zu beheben / beheben
    zu lassen.

    Gruß
    Marten


    Meine Freundin denkt ich bin neugierig, zumindest steht das in ihrem Tagebuch

    Einmal editiert, zuletzt von gitzu ()

  • Da sagt § 437 des BGB aber etwas deutlich anderes aus...im Übrigen kann die Gewährleistung maximal auf 1 Jahr reduziert werden! Keine Gewährleistung seitens eines Händlers ist ein Witz...der ist gesetzlich dazu verpflichtet :rolleyes: Nur ein Privatmann kann die ausschließen...



    Im Nachhinein editieren ist auch ne lustige Sache :thumbdown:

  • Bleib locker , ich habe den Beitrag zwischenzeitlich mehrfach
    editiert ;)
    Bin ja auch gerne bereit Fehler zu beseitigen bevor hier Dinge
    auf ewig falsch stehen bleiben.


    Und editiert habe ich meinen Beitrag bevor Deine Antwort hier zu
    sehen war

    Gruß
    Marten


    Meine Freundin denkt ich bin neugierig, zumindest steht das in ihrem Tagebuch

  • Danke schonmal für Eure Antworten...


    Das war der Kaufvertrag von Mobile.de, da ist die Gewährleistung automatisch mit einer Klausel ausgeschlossen :(


    Mir wird nichts anderes übrig bleiben als die MAL zu tauschen und den Verkäufer trotzdem mal zur Rede stellen, evtl. zahlt er die Hälfte oder so...Besser als nichts.

  • Hat jemand eine Anleitung oder kleine Hilfestellungen?

  • Wir waren beim Freundlichen und haben uns einen Kostenvoranschlag machen lassen -> 288,- incl. Einbau.


    Was mich aber stutzig macht ist die Teilenummer, denn die beginnt mit 1K...aber 1K ist doch der Golf V, oder nicht?

  • Nein, 1K ist der 6er Golf. Steht auch auf dem Aufkleber der auf der B-Säule zu finden ist :) Ist also alles korrekt.

  • Find sowas total geil...



    Man kauft ein Wagen, es geht was kaputt (oder man hat es selbst kaputt gemacht) und dann läuft man zum Anwalt un will den Verkäufer verklagen, sowas lächerliches !!



    Wenn du ein Auto kaufst, und dir geht auf dem Weg nach Hause eine Lampe kaputt, fährst du dann zurück und verlangst, dass der ehemalige Besitzer diese dir ersetzt?

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