Kennzeichenbefestigung mit Klebeband. Strafe?

  • Hab mich letztens mal mit ein paar Kollegen über die Befestigung von Kennzeichen mittels Klebeband unterhalten. Da kam ein DHL Fahrer hinzu der vorgab, richtig viel Ahnung davon zu haben. Er meinte das sowas richtig viel Ärger geben kann (irgendwas mit 150 Euro Strafe und 3 Punkten). Weiterhin meinte er, dass wenn das Kennzeiche gestohlen und illegale Sachen damit angestellt werden - beispielsweise wenn jemand das Kennzeichen klaut und schwarz damit tankt - man für den vollen Schaden aufkommen muss.


    Welche Strafen erwarten mich wirklich und was kann schlimmstenfalls passieren?

  • Kennzeichen kann man auch klauen wenn es in der normalen Halterung ist, das ist doch keine Begründung gegen Klebehalterungen :whistling:


    Ich hab mir Halterlose Kennzeichenhalter geholt, kosten 8€ und man hat keinen hässlichen Rahmen drumherum.

  • Lächerlich, wieso soll es teuerer sein mit einem festgeklebten Kz. als mit gar keinem. Das kostet ca 85 Euro und 1 Punkt!

    [b][size=8]Gruß Martin

  • ....ich fahr seit Jahren mit geklebten (Doppelseitigen Industrieklebeband) herrum. Die Tafeln sind so fest wie geschraubt. Und wenn ich das Teil mal wirklich abmachen muß kommt ein Fön zum Einsatz und gut.


    Wenn dir die Kennzeichen geklaut werden mußt du dies unverzüglich zur Anzeige bringen sprich die Polizei rufen. Dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite und die Schilder werden gesperrt.

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • ..meine Kennzeichen sind so fest geklebt (doppelseitiges Spiegelklebeband von Tesa), dass ich mich schon Frage, wie ich die iwann mal wieder abbekommen soll.


    Wenn die jemand klauen will, hat der eher die ganze Stoßstange in der Hand.
    Normale Kennzeichen hingegen sind doch in 10 Sekunden ausgeclipst.


    Bei Saugnäpfen könnte ich es rechtlich noch eher verstehen, aber auch das halt ich für zweifelhaft.
    Diebstahl ist Diebstahl 8|

  • Das Kennzeichen muss so angebracht sein, dass es nicht von selbst abfallen kann, und dass man es nicht ohne Werkzeug entfernen kann.


    Mit dem entsprechenden Klebeband ist diese Methode also auch nicht illegaler als die ganzen 08/15-Kennzeichenhalter, die man sonst überall nachgeschmissen bekommt.



    Saugnäpfe sind allerdings in der Tat nicht zulässig, da die Haltekraft selbiger unvorhergesehen schnell nachlassen kann, und da sie auch jeder Depp im Vorbeigehen mitnehmen könnte. ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Wollte eigentlich eher Klettband statt Klebeband nehmen, falls es doch mal wieder ab muss. Sagt der TÜV überhaupt was dazu, wenn man zur Kontrolle muss?

  • Nur ne kleine Geschichte nebenbei:


    Meine nachbarin ist mir vor ein paar monaten rückwärts gegen mein auto gerollt und hat meinen nummernschildrahmen so stark zerfetzt dass das nummernschild von alleine nicht mehr gehalten hat. Habs dann ins auto hinter die scheibe gelegt, mit dem gedanken "wird schon nichts passieren". Pustekuchen, auf dem weg in die berufschule hat mich ein plizist rausgewunken und meinte 63,50€ strafe + 1 Punlt in flensburg. Nummernschild war nicht ordnungsgemäß angebracht.


    Gruß

    Gruß Patrick

  • wenn der tüv es nicht sieht dann sagt er auch nichts,


    mir wurd neulich erst mein frisches kennzeichen geklaut....
    also ab zur butzilei und anzeige,gestern kam erst das die anzeige zu den akten geht und nichts weiter mehr passiert.
    nun gut.....


    auf der zulassungstelle sagte mir der futzi der es alles neu gemacht hat das er seine sogar mit silicon verklebt,da meine ich aus neugier
    was sagt der tüv dazu?och der hing da mit beiden händen dran und hat es nicht abbekommen:D


    komm warscheinlich wieder auf den tüv an aber ich find sowas immer noch besser als kennzeichen halter, den da reißt du einmal dran und
    has das kennzeichen raus.


    ich selbst fahr seit dem mit normalem doppelseitigem klebeband, zu ner dicken schicht aufgeklebt hällt das auch bombig:)
    wenn der tüv was will kleb zwei von den farbigen deckeln für die schrauben drauf,sieht kein A*sch

    Gruß Kellerwerk
    Instagram @keller.werk

  • Dem Tüv ist das Ganze relativ egal, denn die STVzO besagt lediglich das die Kennzeich fest angebracht sein müssen (von Außen und im Rahmen der üblichen Abmaße wie Mindesthöhe, maximale Neigungswinkel etc).
    Wann etwas als "fest" gilt liegt im ermessen des TÜV Prüfers. Im Zweifel kann desshalb jedoch nicht die Plakette verweigert werden da ein loses Kennzeichen nur als "geriger Mangel" geführt wird. Sprich Du bekommst ganz normal deine HU nur halt mit der Anmerkung drauf "Kennzeichen nicht richtig fest".

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

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