Folgender Sachverhalt: Eine Durchgangsstraße wurde aufgrund einer Umleitung durch eine Fußgängerzone verlegt. Am Straßenrand (in der Fußgängerzone) haben schon einige Autos geparkt, sodass ich mich dazu gestellt habe. Als ich zurück kam, klebte eine 30€ Knöllchen an meiner Scheibe wegen Parken in der Fussgängerzone.
Ist dies gerechtfertigt? Denn die Fußgängerzone war aufgrund der Umleitung gar keine mehr. Was meint Ihr?