Wie wird der Wert bei einem Totalschaden ermittelt?

  • Hallo Jungs,


    mir stellte sich grade folgende Frage:
    Ich habe ja einen neuen GTI mit Ausstattungen a, b, c, d, ... usw. zu einem Wert XXXXX gekauft.
    Über die Fahrgestellnummer kann man ja die Verbauliste sehen und was der gekostet hat.
    Ich vermute jetzt mal, dass danach dann nach Laufleistung usw. der Zeitwert berechnet wird, den man dann bei einem VK Totalschaden bekommt.


    Wenn ich jetzt z.B. Xenon (3000,--) und RNS+RFK (3000,--) nachgerüstet habe...
    Wie verhält es sich dann? Weiß das jmd.?
    Wird es dann so berechnet als wenn das von Serie schon drin gewesen wäre?
    Der Wert des Autos steigt dann ja. Vielleicht jetzt nicht um diese 6000,-- Euro ;)


    Vielleicht weiß da jmd. ne Antwort.

  • Da die Versicherung ja den "Widerbeschaffungswert" ersetzt, denke ich mal werden Sachen die ohne größere Probleme Werksseitig bestellbar waren entsprechend eingerechnet werden und du dann den entsprechend etwas höher den üblichen Verkaufspreisen liegenden Zeitwert mit dieser Zusatzausstattung ersetzt bekommst.
    Ich gehe mal davon aus das Tuning das nicht ab Werk war entsprechend anders berechnet wird. Wäre aber mal Interessant zu wissen, denn zB. eine Bremsanlage die entsprechend verschlissen ist zwar gebraucht kaum zu beschaffen, aber halt auch bei weitem nichtmehr den Neupreis wert. Und wie sieht es mit Arbeitszeit für Montage entsprechender Teile aus ?

  • Allgemein bedeutet Tuning eigentlich keinerlei Wertsteigerung am Fahrzeug, da die Tuningteile in der Regel auch nur irgendwelche OEM-Teile ersetzen.
    Soll heißen, mach eine Tuning-Stoßstange dran, dafür kannst du dann die originale Stoßstange vom Wert abrechnen, das ergibt dann eine Wertsteigerung von +/- Null.


    Wenn du also ein Auto im Wert von 10.000 Euro hast, und 5.000 Euro an Tuningteilen reinsteckst, bleibt auch hinterher nur ein Zeitwert von 10.000 Euro übrig.


    Die einzige Ausnahme bilden nachgerüstete OEM-Bauteile, die - sofern fachgerecht nachgerüstet - wertsteigernd sein können.
    Da Xenon damals jedoch nur einen Aufpreis von rund 1100 Euro bedeutete, wird wohl auch hier nicht von 3000 Euro Wertsteigerung ausgegangen werden.
    Der Wert des Wagens steigt daher also nur soweit, wie es die originale Aufpreisliste hergibt. ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Ja, dass "solche" Spielereien wie ne andere Front usw nicht wertsteigernd sind, war mir bewusst. Deswegen fragte ich ja auch explizit nach den Teilen, die man auch ab Werk hätte bestellen können.


    Dass man dann "nur" die 1100,-- "Wertsteigerung" für das Xenon hat, was es ab Werk gekostet hätte, habe ich beinahe befürchtet.
    Gut, ich habe da jetzt keine 3000,-- für ausgegeben. Hätte ich das aber beim :) nachrüsten lassen oder da alle Teile gekauft, dann käme man auf diese 3k€.
    Beim RNS genau das Gleiche ;)
    Vermute, dass wenn ich Xenon + RNS ab Werk bestellt hätte, hätte ich genau das auch ausgegeben, was ich jetzt ausgegeben habe.


    Da dies dann ja "mitversichert" ist, bin ich ja froh.


    Jedoch will ich nicht hoffen, dass ich dies jemals in Anspruch nehmen muss.

  • Den Wert kann man 1:1 abziehen ? Soweit ich weis hab ich ja das Recht auf ein Fahrzeug das 1:1 dem kaputten gleicht, entsprechend kann ich ja nicht einfach nur weils den gleichen Wert hat, mich mit der original Stoßstange zufrieden geben. Lackierung sollte zumindest komplett nach Gutachten der Vertragswerkstatt drin sein.
    Bei einem Fahrzeug das Werkseitig mit 15" Stahlfelgen ausgerüstet ist, sollten 19" Zubehörfelgen doch auch komplett angerechnet werden ? Bei Kaskoversicherungen sind doch in der Regel 5000€ Tuning mit inbegriffen, da können die doch nicht einfach den Restwert der ersetzen Teile abziehen ?

  • Ist in der Regel aber wirklich so der Fall, Tuningmaßnahmen werden fast überhaupt nicht mitgewertet, weder bei der Versicherung noch bei einem Wiederverkauf.


    Was meinst du denn, wieso so viele versuchen, das Auto wieder auf OEM umzurüsten, bevor sie es verkaufen? ;)
    Oder wieso so viele Tuningfahrzeuge zu Ladenhütern werden, weil niemand die Preisvorstellung des Besitzers zahlen will? ;)


    Beim Tuning legst du immer drauf, egal was du machst, du wirst nie wieder den Wert erhalten, den du reingesteckt hast.

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  • Beim Verkauf ist es ja schon klar, aber die ich zahl der Versicherung doch nicht solch immense unsummen und die zahlt mir ein nacktes Fahrzeug.
    Zumal es ja zB. für Xenonscheinwerfer bei dem ein Halter abgebrochen ist ja auch den vollen Ersatzteilpreis wieder gibt und nicht den Zeitwert eines Halogenscheinwerfers. :D

  • Wenn du für Tuningteile Versicherungsanspruch haben willst, musst du diese der Versicherung melden, damit die dann entsprechend mit den Beiträgen hoch können. ;)


    Ansonsten zahlen die für das Fahrzeug, für das die Versicherung abgeschlossen wurde, und das ist - sofern nichts anderes angegeben wurde - nunmal der Serienzustand.



    Das mit dem abgebrochenen Halter ist dann auch wieder was anderes, da Scheinwerfer allgemein zu den Glasschäden zugerechnet werden.
    Zudem geht es bei sowas um das Reparieren des Defekts durch Neuteile, das ist wiederum was anderes als das Ermitteln des Restwertes bei einem Totalschaden. ;)

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  • Also bei meinem Totalschaden stand alles mit im Gutachten: Felgen, Fahrwerk, R-Lenkrad, Pedale,.... sogar die nachträglich lackierten Stosstangenansätze. Allerdings weis ich nicht, inwiefern das in den Fahrzeugwert mit eingeflossen ist.
    Und es spielt scheibar auch ne Rolle, was gerade auf dem Automarkt für vergleichbare Autos bezahlt wird.

  • Ansonsten zahlen die für das Fahrzeug, für das die Versicherung abgeschlossen wurde, und das ist - sofern nichts anderes angegeben wurde - nunmal der Serienzustand.


    Das Gilt aber doch nur für Kaskoschäden, Haftpflichtschäden muss die die gegnerische Versicherung doch vollständig ersetzen !?

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