Niedrigerer Geschwindigkeitsindex bei Sommerreifen erlaubt?

  • Hallo zusammen,


    ich fahre einen Golf 5 mit 75 PS. 2005 habe ich mir einen Felgensatz gekauft und diesen per Einzelabnahme vom TÜV eintragen lassen. Jetzt benötige ich neue Sommerreifen und hatte mir den Pirelli P7 Cinturato ausgesucht mit einem Speedindex W (bis 270 kmh).


    Allerdings sagte mir der Verkäufer, dass ich den Reifen nicht fahren darf, da der nette Herr vom Tüv nur 225/40/R18 Speedindex Y (bis 300 kmh) eingetragen hat.


    Deshalb meine Frage:


    1. Darf ich den Reifen mit dem Speedindex wirklich nicht fahren obwohl mein Golf maximal 165 fährt und somit der Reifen deutlich überdimensioniert ist?


    2. Wenn ja, muss ich dieses beim TüV erneut eintragen lassen?


    3. Falls keine Eintragung notwendig, welchen Nachweise kann ich im Auto mitführen, damit es dort keine Probleme in einer evtl. Polizeikontrolle gibt?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Da hat dein Verkäufer recht, der Index darf im Vergleich zum eingetragenen. Nur besser sein, nicht aber schlechter.


    Die Eintragung müsste erneuert/ geändert werden.





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  • Dann frage ich mich, warum es diese Auskunft gibt:


    http://www.adac.de/_mmm/pdf/Pk…enkennzeichnung_33176.pdf


    oder auch diese:


    "Neuerung seit Ende 2004:


    In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuchstaben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fahren kann). Seit Ende 2004 (Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel:


    Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit."

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