führerscheinsperre, frage

  • moin leute,
    sin hier zwar nich in nem rechtsforum sondern im golf forum aber n kumpel hat n problem un ich konnt ihm auch nich weiter helfen deshalb dacht ich ich frag hier mal


    also führerscheinentzug wegen alkohol, jetzt ist die frage ab wann die 6monate sperre laufen, der lappen wurde sofort eingezogen, laufen die 6moante dann ab dem zeitpunkt oder erst später wenn die staatsanwaltschaft oder wer auch immer ihn "verurteilt"?!


    hoffe ihr versteht was ich meine ;)


    danke schon mal

  • Soweit ich weiß ab den Tag wo er angehalten wurde.
    aber ich weiß es nicht mehr so genau.
    Ein Freund von mir hatte damals das selbe Problem

    Bei Codierungs- & Nachrüstfragen schreibt mir ruhig eine PN
    Raum: NRW

  • 6 Monate sind ja richtig nett...


    Nen Bekannter darf jetzt 2 Jahre abgeben... Der hatte 1,8Promille. ist auf die Autobahn gefahren hat sich dabei gedreht. Ist auf der Überholspur in falscher Richtung zum stehen gekommen, und statt den Haufen (e36 fast unbeschadet trotz Leitplankenkontakt) zur nächsten Raststätte zu fahren, legt er sich auf die Rückbank und pennt! was ein irrer!


    und um zu deiner Frage zu kommen: Ich glaube ab Einzug des Führerscheins

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • Ich meine ab dem Tag des "Urteils" aber 100%bin ich mir da auch leider nicht sicher...

    Codierung im Raum Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
    Tachoumbauten und vieles mehr. Einfach PN


    Gruß Daniel

  • 6 Monate sind ja richtig nett...


    Nen Bekannter darf jetzt 2 Jahre abgeben... Der hatte 1,8Promille. ist auf die Autobahn gefahren hat sich dabei gedreht. Ist auf der Überholspur in falscher Richtung zum stehen gekommen, und statt den Haufen (e36 fast unbeschadet trotz Leitplankenkontakt) zur nächsten Raststätte zu fahren, legt er sich auf die Rückbank und pennt! was ein irrer!


    und um zu deiner Frage zu kommen: Ich glaube ab Einzug des Führerscheins


    Was ne Story.
    Ist zwar nicht lustig aber ich musste trotzdem lachen :D

    Bei Codierungs- & Nachrüstfragen schreibt mir ruhig eine PN
    Raum: NRW

  • Wenn die Polizei den Führerschein direkt entzieht, dann ist es ein vorläufig Entzug der Fahrerlaubnis (§111a StPO).
    Die Sperrfrist dagegen beginnt m.M. erst mit der Rechtskraft des Urteils gem. § 69a Absatz 5 StGB und die Zeiten des vorläufigen Entzugs können u.U. angerechnet werden .


    Die Fristberechnung richtet sich dann allgemein nach §187 bzw. §188 BGB.

  • das ist ja ne sehr umfassende antwort=)...versteh ich das richtig dass die zeit vom entzug bis zur "verurteilung" angerechnet werden kann aber nicht muss?muss er iwas beantragen damit das angerechnet wird oder ist das "willkür"?!


    vielen dank schon mal für die vielen antworten ;)


    EDIT: er hat mir grad erzählt dass die von der polizei gemeint haben, dass die zeit vom einzug des lappens bis zum urteil wohl mit angerechnet wird, also der staatsanwalt das ganze berücksichtigt, aber eher nach gutdenken als nach vorgeschriebenen richtlinien, so richtig hab ichs auch nich kapiert...ich kann euch ja mal weiter berichten wenn das alles durch is bei ihm

    Einmal editiert, zuletzt von sportlineTDI ()

  • Das ist keine Ermessensentscheidung, also gibt es da schon Tatbestände, wann es wie berechnet wird.
    Müsste man mal die Kommentare zum StGB lesen.


    Eine ganz interessante Seite zu diesem Thread scheint folgende zu sein: http://www.stcoll.de/Service/M…s-1,4-Promille/index.html
    Da ist alles relativ genau beschrieben.


    Wenn die Zeit "vorher" angerechnet wurde, dann müsste man vermutlich auch im Urteil was dazu finden können.
    Im Zweifelsfall einfach mal bei der zustänigen Führerscheinstelle im Amt vorbei fahren und nachfragen, welche Sperrfrist dort eingetragen wurde.
    Telefonisch werden die keine Informationen rausrücken dürfen.
    Und der eigene verfahrensbeteiligte Anwalt sollte ja auch darüber Auskunft geben können.

  • Bei mir wurde die Zeit angerechnet,ich bin auch 6 Monate mit der Bahn gefahren,ist aber schon lange her :whistling:

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