Nachdem ich gestern meinen Golf endlich mal verkauft habe, gehen heute wohl die Probleme los.
Und zwar gestaltet sich das Problem so, dass er heute morgen in der Werkstatt war und der Bremskraftverstärker angeblich kaputt ist und der würde 500€ kosten und ich soll ihm entweder bitte 200€ zurückgeben oder den Wagen zurücknehmen.
Mir war aber nicht bekannt das der Bremskraftverstärker kaputt ist, der TüV hat 2010 entsprechend auchnichts festgestellt und das Fahrzeug fuhr sich gestern genauso wie 2010 bei Inspektion und TüV. Verkauft wurde das Fahrzeug mit dem Kaufvertrag von Autoscout24, der den Wortlaut
ZitatAusschluss der Sachmängelhaftung:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
enthält.
Von Mängeln ist in dem Vertrag nirgendwo anderweitige die Rede.
Erwähnenswert wäre noch, das ich natürlich keine Beweise vorliegen habe das der Bremskraftverstärker kaputt ist, lediglich den Anruf, und das der Käufer gestern bewusst trotz mehrmaliger Aufforderung auf eine Probefahrt verzichtet hat.
Jetzt ist die Frage, wer ist im Recht, muss ich das Fahrzeug zurücknehmen und dabei in Kauf nehmen das der Käufer für einen Schaden verantwortlich ist oder ihm 50% wie er es verlangt, von der Reperatur bezahlen ?
Oder kann ich mich auch einfach auf den Vertrag berufen und seine Anrufe und Forederungen ignorieren ?