Rechtsfrage zum Thema Autoverkauf

  • Nachdem ich gestern meinen Golf endlich mal verkauft habe, gehen heute wohl die Probleme los.
    Und zwar gestaltet sich das Problem so, dass er heute morgen in der Werkstatt war und der Bremskraftverstärker angeblich kaputt ist und der würde 500€ kosten und ich soll ihm entweder bitte 200€ zurückgeben oder den Wagen zurücknehmen.
    Mir war aber nicht bekannt das der Bremskraftverstärker kaputt ist, der TüV hat 2010 entsprechend auchnichts festgestellt und das Fahrzeug fuhr sich gestern genauso wie 2010 bei Inspektion und TüV. Verkauft wurde das Fahrzeug mit dem Kaufvertrag von Autoscout24, der den Wortlaut

    Zitat

    Ausschluss der Sachmängelhaftung:
    Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


    enthält.
    Von Mängeln ist in dem Vertrag nirgendwo anderweitige die Rede.


    Erwähnenswert wäre noch, das ich natürlich keine Beweise vorliegen habe das der Bremskraftverstärker kaputt ist, lediglich den Anruf, und das der Käufer gestern bewusst trotz mehrmaliger Aufforderung auf eine Probefahrt verzichtet hat.


    Jetzt ist die Frage, wer ist im Recht, muss ich das Fahrzeug zurücknehmen und dabei in Kauf nehmen das der Käufer für einen Schaden verantwortlich ist oder ihm 50% wie er es verlangt, von der Reperatur bezahlen ?
    Oder kann ich mich auch einfach auf den Vertrag berufen und seine Anrufe und Forederungen ignorieren ?

  • Das ganz ist ein Verkauf Privat an Privat.


    Durch den Vertrag wird gerade eine Haftung ausgeschlossen. Nur wenn du es arglistig verschwiegen hättest, dass ein Mangel vorliegt, müsstest du was zahlen.


    Zurücknehmen musst den Wagen auch nicht. Hilfreich wäre es, wenn Zeugen bestätigen würden, dass der Käufer auf eine Probefahrt oder eine genauere Begutachtung des Wagens verzichtet hat.

  • Also beim Verkauf war mein Vater dabei und hat ihn zur Probefahrt aufgefordert, er hat aber abgelehnt und sagte er würde mir vertrauen. Als Zeugen die nicht unmittelbar dabei sind aber durchs Fenster mitgehört hätten könnte ich 3 noch 3 weitere Personen aufführen. Er war allerdings auch mit einem Freund da.


    Wie gesagt, getäuscht habe ich ihn nicht, mir war ja selbst nicht bekannt das der Bremskraftverstärker nicht funktioniert, der Wagen hat ja einwandfrei gebremst als ich ihn davor noch gefahren bin. Zeugen das der Bremskraftverstärker noch funktioniert hat 2-3 Tage vorher gäbe es auch, ein 2 Kollegen sind da ja mitgefahren und da hat der Wagen einwandfrei gebremst und der eine Kollege hat sich auch mal kurz ans Steuer gesetzt, Pedal ließ sich bei laufendem Motor ohne nennenswerten Wiederstand durchdrücken, bei abgestelltem Motor hingegen nur mit vieeel Kraft.


    Unter Umständen wäre noch erwähnenswert das der Käufer das Symptom nennt, dass der Wagen nicht richtig bremst, von höherem Pedaldruck aber kein Wort. Beruft sich aber drauf das die Werkstatt sagt es wäre der Bremskraftverstärker. Ebenfalls meint er das ihm das erst bei der 2ten Bremsung nach ca. 30km aufgefallen sei, bei der 1ten Bremsung habe es noch funktioniert, da das aber telefonisch war habe ich dafür jeweils leider keine Zeugen.

  • Also erstmal vorne weg: Ein Verkauf von Privat an Privat schließt eine Sachmängelhaftung grundsätzlich NICHT aus - wenn aber, wie in Deinem Fall, im Vertrag steht, dass keine Gewährleistung auf Sachmängel gegeben wird (die Klausel ist so auch nur bei Privatverkäufen anwendbar), dann hat der einfach Pech gehabt.


    Du hast ihm nichts verschwiegen und auch nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Da Du den Pkw ja selbst noch bis zum verkauf genutzt hast, ist auch schlecht davon auszugehen, dass Dir irgendein Defekt an der Bremsanlage (die ja sicherheitsrelevant ist und die Du wahrschleinlich erst repariert hättest, bevor Du noch einen Meter gefahren wärst) bekannt war.


    Wenn der dann auch noch eine Probefahrt ablehnt, dann hat er den halt gekauft wie gesehen ;)


    Ich würde mir da keine Platte machen. Im schlimmsten Fall muss der mit 'nem Anwalt 'ne Wandlung versuchen, was aber nicht so einfach sein dürfte bei der Sachlage.


    Ich würde jetzt ertmal nichts machen. Sollte da wirklich ein Defekt sein, dann muss der den selbst reparieren. Er hatte die Gelegenheit, 'ne Probefahrt (ggf. auch in die Werkstatt zu machen) hat die aber nicht genutzt. Und wenn der jetzt zu ATU fährt, die sowieso IMMER irgendwas finden tut's mir echt leid :thumbdown:

  • Ist in meinen AUgen eine klare Sache, denn der Vertrag wurde mit entsprechenden Sätzen versehen die den Verkäufer von der Haftung ausschliessen.
    Er hätte eine Probefahrt machen können, hat darauf verzichtet, weiter hätte er am selben Tage mit dem Wagen in eine Werkstatt oder einem Prüfinstitut fahren können um den Wagen checken zu lassen.
    Das er keinen Neuwagen kauft sollte ihm wohl klar gewesen sein und in wie wiet der jetzt im nachhinein die tatsächliche Fahreigenschaft des Fahrzeugs beeinträchtigt muss bzw. soll er Dir nachweisen, dann könnte man sich immer noch einigen.


    Auch das er so wenig gebremst hat ist in meinen Augen unverständlich, denn ist der Bremskraftverstärker defekt, merkt man das nicht erst dann wenn man zu Hause ankommt.


    In meinen Augen scheint es so das er den Werkstattmenschen gut kennt und jetzt ein wenig Geld zurückbekommen möchte.


    Ich würd mich da jetzt auf nichts einlassen.


    Ich habe meinen IVer auch 2010 entsprechend verkauft und in dem Vertrag alles erwähnt was mir einfiel und was ich wusste.
    Da hätte der Käufer meines Autos ja auch zu Hause z.B. ankommen können mit dem Spruch " Die Reifen sind aber nicht mehr gut, die haben sich auf dem Weg nach Hause aber ganz schön abgefahren, da hätte ich gerne neue!"


    Lass dich da auf nichts ein, ansonsten soll er mit Dir zum Prüfer fahren und sich das vor Deinen Augen bescheinigen lassen, das der Wagen im jetzigen Zustand so nicht mehr Bremsfähig und somit für den öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr geeignet ist.


    Ist der Käufer hier ausm Forum?


    ****************
    Und wie der DAREN schon schreibt bedeutet ein Privatverkauf nicht automatisch den Ausschluß aller Mängel.
    Als Privatverkäufer, und das gilt auch für EBAY, ist die Haftung im BGB ganz klar geregelt und nicht grundsätzlich nicht vorhanden!


    Da hatte ich schon mal nen längeren Text zu geschrieben


  • Du hast ihm nichts verschwiegen und auch nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Da Du den Pkw ja selbst noch bis zum verkauf genutzt hast, ist auch schlecht davon auszugehen, dass Dir irgendein Defekt an der Bremsanlage (die ja sicherheitsrelevant ist und die Du wahrschleinlich erst repariert hättest, bevor Du noch einen Meter gefahren wärst) bekannt war


    Das ist ein sehr guter Punkt. :thumbup:




    Also erstmal vorne weg: Ein Verkauf von Privat an Privat schließt eine Sachmängelhaftung grundsätzlich NICHT aus - wenn aber, wie in Deinem Fall, im Vertrag steht, dass keine Gewährleistung auf Sachmängel gegeben wird (die Klausel ist so auch nur bei Privatverkäufen anwendbar), dann hat der einfach Pech gehabt.


    So habe ich mir das auch fast gedacht, nur kommt er mir ja mit arglistig verschwiegen und mir wäre das schon vorher bekannt gewesen.


    Auch das er so wenig gebremst hat ist in meinen Augen unverständlich, denn ist der Bremskraftverstärker defekt, merkt man das nicht erst dann wenn man zu Hause ankommt.


    Das sehe ich auch so ziemlich genau so. Zumal der fehlende Bremskraftverstärker wohl mit einer höheren Pedalkraft dann doch die nötige Bremsleistung erreicht hätte, von der aber wiederum kein Wort gefallen ist, denn das hätte er auch als wir den Motor im Stand laufen lassen haben, bemerkt.


    In meinen Augen scheint es so das er den Werkstattmenschen gut kennt und jetzt ein wenig Geld zurückbekommen möchte.


    Genau das schätze ich auch. Würde sogar eine Hinterhofwerkstatt vermuten, wo ich glaube, dass er den Wagen beim Vorführen entsprechend manipulieren würde durch ziehen von Sicherungen und Unterdruckschläuchen. Ihm war auch mehr an einer Rückzahlung als an einer Wandlung gelegen.



    Ist der Käufer hier ausm Forum?


    Zum Glück nicht.

  • Gekauft wie gesehen, damit hat er Pech gehabt. Probefahrt wollte er ja nicht machen(da wäre es ihm ja dann aufgefallen, wenn der BKV defekt wäre), also hat er gleich doppelt Pech gehabt.


    Teil ihm mit, er soll sich mal den Vertrag durchlesen den er unterschrieben hat, dann wird er vermutlich nicht mehr anrufen. Und wenn doch...lass ihn labern, soll er dir doch den Vorsatz nachweisen, dass das Teil schon bei dir defekt war(falls der BKV überhaupt defekt ist). Das ist ein Ding der Unmöglichkeit, und somit hat er wieder Pech gehabt :D


    Wahrscheinlich hat er daheim festgestellt, dass er dir zu viel für den Wagen gezahlt hat und will jetzt eben noch etwas rausholen auf die Tour...solche Pappnasen gibts immer wieder ;)

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