Neuwagengarantie und "Tuning" - Was erlaubt, was nicht?

  • Hallo,


    da ich bald einen Neuwagen habe und ein paar Kleinigkeiten verändern möchte, habe ich mir die Frage gestellt: Was ist mit der Neuwagengarantie wenn man was am Auto verändert? Was ist erlaubt und was nicht?


    Ich speziell wollte erstmal nur Eibach Federn einbauen und BBS Felgen drauf machen, wird natürlich dann alles eingetragen...


    Aber vielleicht gibts da allgemeine Informationen drüber? Wer hat welche Erfahrung gemacht?


    Konnte leider nur vereinzelnt was darüber finden.


    Vielen Dank schonmal...

  • Hallo Steve,
    da hilft nur ein Blick in die Garantiebedingungen. Garantie ist ein Vertrag zwischen Garantienehmer (meist, wenn übertragbar, Fahrzeugeigentümer) und Garantiegeber (bei Neuwagen meist der Fahrzeughersteller). Dieser Vertrag definiert ganz genau, wie solche Fälle gehandhabt werden.


    Bei Mercedes zum Beispiel sind Veränderungen nur dann problematisch, wenn sie kausal für den Ausfall geworden sind. Die Beweislast für die Ursächlichkeit liegt dabei beim Fahrzeughersteller. Anders bei der Anschlussgarantie MB-100 (vertrieben durch Mercedes; Garantiegeber allerdings die CG). Hier erlischt bei einigen Umbauten (z.B. Autogas) die Garantie ohne Ansehen auf deren Auswirkungen.


    Insofern kann nur ein Blick in die Garantiebedingungen (die aktuellen, die wechseln nämlich immer wieder!) weiterhelfen. Bitte bedenke, dass mit steigender Zahl an Umbauten natürlich auch die Chance auf freiwillige Kulanz schwinden kann... Weiterführende Informationen:


    http://auto-tests-service.de/S…waehrleistung_Kulanz.html

  • Ok, Vielen Dank soweit J.M.G. ;)


    Ich war letzte Woche bei meinem VW Händler wo ich auch meinen neuen GTD bestellt habe und habe den Serviceberater erstmal gefragt wie das aussieht mit Veränderungen am Fahrzeug und der Neuwagengarantie.
    Hab dann auch erwähnt, wie das ist wenn man neue Federn einbauen will.
    Er sagte kurz und knapp, dass die Garantie garnicht erlischt, WENN soweit ABEs vorhanden sind oder Teilegutachten für die Teile die dann auch beim TÜV vorgezeigt worden sind und diese eingetragen sind.


    Also verstehe ich es so, wenn alles ordnungsgemäß eingetragen ist, erlischt auch nicht die Garantie.
    Dies werde ich mir natürlich versuchen schriftlich zu geben.


    Aber ich denke bei Federn und Felgen wird das noch keine Probleme bereiten.


    Dennoch schaue ich mir lieber die Garantiebedingungen nochmal an.
    Wo kann man diese denn einsehen?

  • Bei mir stehen die im Serviceheft (Bordmappe von 2005).


    Rechtlich ist das erstmal schwierig, was der Herr da erzählt. Ich würde mich wirklich nur auf die Garantiebedingungen verlassen. Hier würde ich auch auf genaue Formulierungen schauen - kannst sie auch gerne hier nochmal posten, damit man sie interpretieren kann.


    Leider haben die Leute im Autohaus in etwa soviel Ahnung von der Rechtslage, wie ich vom Windsurfen: Nämlich gar keine! Wenn es hart auf hart kommt, und Dir zum Beispiel die Antriebswellen um die Ohren fliegen und ein entsprechender Garantieanspruch entstehen könnte, dann entscheidet das wenn Du Pech hast nicht Dein (unwissendes) Autohaus, sondern VW selbst. Und dort sitzen auch Juristen, die sehr genau wissen, was sie zahlen müssen und was nicht.


    Pauschal ist die Aussage des Herren beim Autohaus meiner Meinung nach schwierig. Ich kann ein KW-Gewindefahrwerk mit TüV kaufen, die Kiste runterschrauben und dann die Antriebswellen innerhalb von 50.000 km killen. Ich glaube nicht, dass dann Ansprüche unproblematisch anerkannt werden. usw.

  • Ein Kumpel von mir fährt einen Rocco als Neuwagen. Er hat im Vorfeld mit seinem Händler seine Vorhaben abgeklärt. VW hat im zugesichert, dass seine Garantie bestehen bleibt, wenn er bestimmte (von VW freigegeben) Federn von Eibach nimmt und diese bei VW einbauen lässt.


    Fazit:


    Ein kurzes Gespräch mit Deinem Händler wird Dir sicherlich am meisten bringen.

  • In der Theorie wird die Garantie entfallen, auf das Teil was getauscht wird.


    Beispiel:


    Du baust die OEM Federn aus, und baust andere Federn ein.
    Dann ist die neue Feder, nicht über die Neuwagengarantie abgedeckt.


    Der Rest des Wagens, ist weiterhin abgedeckt!


    In der Praxis, hat VAG bisher bei keinen unserer Kunden ärger gemacht.



    Hängt aber auch viel, vom
    Händler ab. Wie er den Sachverhalt/Schaden meldet.









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  • Mitnichten! Durch eine Tieferlegung werden Bauteile wie Dämpfer, Antriebswellen usw. spürbar stärker belastet. Es ist, den Garantiebedingungen Stand heute folgend, so, dass Ansprüche auf solche Teile dann auch erlöschen.


    Das mag in der Praxis alles nicht so heiß gegessen werden, wie es gekocht wird. Trotzdem bleibt ein Risiko, ist man doch letztlich auf den guten Willen des Herstellers angewiesen. Einen Rechtsanspruch hat man jedenfalls nicht mehr.

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