rote Nebelscheinwerfer

  • Moin,


    Preise habe ich nicht im Kopf, aber ich kann mir gut vorstellen, das dein Auto Stillgelegt wird wenn du mit den eingeschalteten roten NSW erwischt wirst, da es aussiehen kann wie Schlußlichter ;)


    Über den Sinn von Roten NSW müssen wir glaube ich garnicht reden :)


    Gruß

  • Servus,


    ja über den Sinn brauchen wir nicht diskutieren ;)


    Naja falls das mit Rot schlechter ist evtl auch Blau oder Grün, finde ich irgentwie geil^^
    Ich hab mir überlegt evtl auch einfach nur Folie drüber zu kleben, ein User hier hat glaube ich gelbe Folie drüber geklebt.


    Wo könnte man so eine folie herkriegen)


    Grüße Mark

  • Da das ja sicherlich verboten ist, wollte ich mal nachfragen ob jemand weiß wie viel das kostet, oder was die Folgen sind.


    Rote Leuchtfarbe an der Front bedeutet definitiv das Erlöschen der Betriebserlaubnis.
    Hierfür reicht das Vorhandensein von roten Scheinwerfern an der Fahrzeugfront bereits aus, auch wenn diese nicht in Betrieb sind.


    Macht dann 50 Euro (+ Verwaltungsgebühr) und 3 Punkte für die erloschene Betriebserlaubnis.


    Im Schadensfall können sich die Versicherungen quer stellen, dir den Schaden an deinem Fahrzeug zu übernehmen.
    Für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug kann dich die Versicherung bis zu 10.000 Euro in Regress nehmen.


    Allgemein kann sich die Schuldfrage bei einem Unfall schnell in deine Richtung bewegen, auch wenn du eigentlich unverschuldet beteiligt warst.




    Das gleiche gilt übrigens auch für grün oder blau, bzw. für alle Leuchtfarben die nichts an der Fahrzeugfront zu suchen haben. ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Zusammenfassend könnte man sagen: Lass es sein. :thumbup:

  • sehe ich auch so.


    zu show zwecken okay. aber damit rumfahren solltest du besser nicht. du sparst dir einiges an ärger ;)

  • Kleb doch gelbe drauf....das is so halbwegs sogar noch erlaubt :thumbup:

  • Manche Sachen kann man vlt noch tolerieren, aber rotes Licht an der Fahrzeugfront - da hält die ungefähr JEDE Streife an die das sieht.
    Da wirst du wahrscheinlich keinen einzigen Tag ohne Ärger unterwegs sein^^


    Kleb lieber nen Plüschteddy an die Front - das ist wenigstens net verboten :D

    VCDS-Haber-Liste, Genius Touch & Map haber, Steuergeräte Software auslesen und aufspielen möglich.


  • Der arme Plüschteddy :D
    Rotes Licht oder sonstige Farben haben vorne einfach nix verloren :thumbdown: . Wie is das eig bei den gelb Folierten Neblern? Die sind legal?

  • Rote Beleuchtung an der Fahrzeugfront ist eine unglaublich dumme Idee, daran kann man absolut nichts gut reden und auch Kommentare wie "ja über den Sinn brauchen wir nicht diskutieren ;-)" ändern nichts daran, das es einfach Lebensgefährlich ist.


    Es gab schon genug Unfälle, bei denen Leute die rote Beleuchtung der Front als Rückleuchten gedeutet haben und daraufhin z.B. Überholmanöver angesetzt haben, wie eine solche Situation auf der Landstraße ausgeht muss ich wohl nicht näher erklären.


    Gelbe Nebler sind nicht legal, wobei von ihnen weitaus weniger Gefährdungspotential ausgeht, als von roten Neblern.



    LG Eike

    Gruß StraightShooter
    mein
    Golf.de
    Moderator

  • Kleb doch gelbe drauf....das is so halbwegs sogar noch erlaubt :thumbup:


    Bei der Fahrzeugbeleuchtung gibt es sowas wie "halbwegs erlaubt" nicht.
    Entweder es ist zulässig, oder eben nicht.


    Leuchteinrichtungen mit E-Prüfzeichen sind bei Beachtung der Anbauvorschriften zulässig.
    Jegliche Veränderung daran, sei es durch Umbau, Lackierung oder Bekleben ist nicht zulässig.



    Die Frage ist nur, ob das bei einer Kontrolle oder beim TÜV jemand bemängeln wird.
    Bei gelben Folien kann dies durchaus noch durchgehen, bei roten oder andersfarbigen Folien wird das garantiert niemand übersehen. ;)


    Unzulässig bleibt es aber in jedem Fall, und falls es jemand bemängeln wird führt dann auch kein Weg mehr um die Strafe herum.
    Ich finde, dessen sollte sich jeder bewusst sein, bevor man solchen Halbwahrheiten für voll nimmt. ;)

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  • Naja, so kann man das nicht sagen das gelbe Nebler nicht legal sind. Manche von den frühen Renault Modellen z.B. haben auch gelbe Nebelscheinwerfer von Werk aus. Bei den Foliergeschichten wird es meiner Meinung nach nicht ganz legal sein.

  • Naja, so kann man das nicht sagen das gelbe Nebler nicht legal sind. Manche von den frühen Renault Modellen z.B. haben auch gelbe Nebelscheinwerfer von Werk aus. Bei den Foliergeschichten wird es meiner Meinung nach nicht ganz legal sein.


    Das kann man schon so sagen, denn die StVO schreibt es konkret so vor, außerdem geht es hier ja auch um einen Golf 5 daher sind die alten Franzose mal außen vor.
    Es ist natürlich etwas schwammig, wann ist Licht nun Gelb und wann ist es Weiß, Halogenlampen liegen ja auch meist dazwischen, ich weiß nun nicht ob es eine klare Spezifikation gibt.


    LG Eike

    Gruß StraightShooter
    mein
    Golf.de
    Moderator

  • Naja, so kann man das nicht sagen das gelbe Nebler nicht legal sind. Manche von den frühen Renault Modellen z.B. haben auch gelbe Nebelscheinwerfer von Werk aus. Bei den Foliergeschichten wird es meiner Meinung nach nicht ganz legal sein.


    Wenn der Nebelscheinwerfer bereits werksseitig gelb ist und ein entsprechendes Prüfzeichen hat, ist das alles auch gar kein Problem.
    Das Aufbringen von gelben Folien ist jedoch eine bauliche Veränderung am Scheinwerfer und somit zu 100% nicht legal.



    Ansonsten würde ich mal grob sagen, ab einer Farbtemperatur von unter 2250-2500K (entspricht einer 40-60W-Glühbirne) kann man von gelbem Licht sprechen.
    Das gelbe Franzosenlicht dürfte etwa bei um die 1500-1750K liegen.


    Würde mich persönlich aber wundern, wenn der genaue Spielraum nicht in irgendeinem Gesetzestext festgehalten wäre. ;)

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  • Freund fährt nen alten e36 M3 mit gelben Neblern... Keine Folie oder sonstiges... Gab es wohl in Deutschland mal eine zeit lang legal zu erwerben...


    Folie ist definitiv verboten...

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

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