Beleidigung im Straßenverkehr

  • huhu ihrs,


    nun habe ich mich schon durch einige foren und paragraphen gelesen und bin immer noch nicht schlauer. vielleicht hat ja jemand von euch einen tipp. ich hatte vorgestern eine eher unschöne begegung mit einem älteren herren, der irgendwie der meinung war, dass er mich 2 mal ein wenig ausbremsen müsste. das begann in einer 70er zone, wo er ohne ersichtlichen grund plötzlich auf ca 50 bremste und dann kurze zeit später noch einmal. dort ist nur 30, mein tacho war aber nur kurz vor der 20... und dann wollte er da abbiegen. dies tat er, indem er noch mehr herunterbremste.... wohlgemerkt noch ohne zu blinken... und dann irgendwann blinkte. als ich dann langsam vorbei rollen wollte zog er zum abbiegen fast über die komplette gegenspur (also um für seine kurve 'auszuholen'... was aber nicht nötig ist an dieser stelle und mit der geschwindigkeit), obwohl er ja gesehen haben muss, dass ich da schon war. ich musste dann bremsen und wegen der geringen geschwindigkeit stand ich dann schon fast neben ihm. ich fand das ganze irgendwie garnicht so lustig und bog kurz rüber und lies die scheibe runter (ja, das war schon dumm, aber ich war halt irgendwie echt erschrocken und verwundert - das kennt ihr ja vielleicht auch, wenn ihr mal komische oder brenzlige situationen erlebt habt) und hatte das bedrüfnis ihm mitzuteilen, dass ich das garnicht spaßig fand... den genauen wortlaut kann ich garnicht mehr sagen... ich habe aber auf keinen fall gedroht oder ganz schlimme begriffe wie a*loch oder ähnliches benutzt...


    tja und das dicke ende kam dann heut mittag, als ein netter mensch von der rennleitung anrief, mir ein aktenzeichen durchgab und meinte, dass ich nun ne anzeige wegen 'beleidigung im straßenverkehr' am hals hätte (ich hätte 'alter sack' gesagt...)
    nun bin ich ein wenig rat- und fassungslos.
    was soll ich denn machen, wenn ich bei der rennleitung antreten 'darf'? es so erzählen, wie hier? keine angaben machen? gleich einen anwalt nehmen (hab eigentlich keine lust die 150 eus selbstbeteiligung zu zahlen)? hat jemand vielleicht schonmal was ähnliches erlebt?
    vielleicht ist es noch ganz hilfreich zu sagen, dass sowohl er, als auch ich alleine im jeweiligen auto saßen.


    ich bin echt ein wenig erschrocken und verwundert. wie kann man denn erst provozieren und dann so eine aktion abziehen? außerdem bin ich auch wirklich eher ein ruhiger mensch und hab mir noch nie etwas zu schulden kommen lassen... weder im straßenverker, noch irgendwo anders... 8|
    wenn jemand schonmal was ähnliches erlebt hat, dann wäre ich für tipps sehr dankbar... gerne auch per pm...

    Einmal editiert, zuletzt von chrizziii ()

  • Hmm das ist echt ne sche*ss Situation :S ..


    Ist aber wirklich frech von dem Typ.. wobei ich es vielleicht nicht mal als Provokation sehen würde, vll kann der ältere Herr einfach nicht (mehr) richtig Autofahren..


    Habe das selbst schon mehrmals erlebt, dass ein älterer Herr einfach unfähig war "normal" zu fahren und so den Verkehr behindert hat.
    Einmal kam es sogar zu einem Unfall wegen der Unachtsamkeit eines alten Mannes.
    Ein Anwalt den ich fragte meinte, da es keine Zeugen gab würde es vor Gericht wohl darauf hinauslaufen, dass jeder den eigenen Schaden bezahlt..


    Also wenn auch er nicht irgendwo plötzlich Zeugen her hat, kannst du Glück im Unglück haben und eure Aussagen stehen 1 gegen 1, dann sollte eigentlich nicht viel geschehen.


    Bin aber gespannt auf den Ausgang.. in Deutschland ist alles möglich :thumbdown:

    Gruß Chris

  • schade, dass du daheim warst... Die lieben Leute der grün/weissen waren bestimmt 3 mal bei mir und haben mich nie angetroffen sondern nur meinen Vater=)


    Dann wurde ich vorgeladen... und bin hingegangen. Die Polizistin die die Anhörung gemacht hat, war von dem Mist so genervt, dass sie von Anfang an gesagt hat: Herr XXX, es ist egal was sie dazu aussagen, denn die gegnerische Partei kann sie nicht richtig identifizieren... Zack Aussage gemacht und vorbei war es...


    Wie es in deinem Fall ist weiss ich nicht...


    Würde aber auch sagen, wenn Aussage gegen Aussage steht... ist es latte... kümmert sich nachher keiner mehr drum

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • Die Aussage des Herrn steht dann gegen deine Aussage. Außerdem kannst du dich ja auch nicht mehr daran erinnern, dass du "alter..." gesagt hast, wenn ich das richtig verstanden habe?
    Einer Vorladung der Polizei muss im Übrigen nicht folgegeleistet werden, erst, wenn die Staatsanwaltschaft aktiv wird, bzw. zu Gericht geladen wird.
    Ich würde - wäre ich an deiner Stelle - erstmal ein wenig abwarten. Ich kann mir, klar da kann man sich auch täuschen, nicht vorstellen, dass da noch groß was passiert. Der arme Staatsanwalt, der sich mit so einem Mist rumschlagen muss.

    Gruß Mirko

  • Gegenanzeige erstatten bei einer anderen Polizeidienstelle/Verkehrkommisariat) aufgrund des §240 StGB Nötigung (aufgrund des langsamen Fahrens - und dann noch ohne Grund) und §315B 1/1 gefährlicher EIngriff in den Straßenverkehr (wegen des unnötigen Ausholens beim Abbiegen).


    Auf die Nennung eines nicht vorhandenen Zeugen würd ich verzichten, denn dann kann der "Zeuge" einen auf den Deckel kriegen wegen §153 StGB - wenn es weiter gehen sollte.


    Ich würde versuchen dem seine Fahrweise durch eine Gegenanzeige auszutreiben in dem Du bei der Polizei alles bis ins Detail schilderst und am besten eine Zeichnung vorlegst.
    Das Du was gesagt hast solltest du nicht verschweigen, nur was du gesagt hast, also ein wenig runterspielen.


    Das öffentliche Interesse ist bei einer solchen Sache nicht gegeben und die Anklage wird nicht erhoben sprich von der Verfolgung wird aus nichtigen Gründen abgesehen

  • Weisst Du, was ich machen würde (das ist jetzt nicht als Spass aufzufassen!!!):


    Fahr zur Polizei (schon vor einer möglichen Anhörung wegen dem Schei$$) und mach eine Anzeige gegen ihn, wegen all den Verkehrsvergehen, die er gemacht hat, bevor es zur Konfrontation kam - brauchst denen nur den Hergang schildern, die Rennleitung weiß dann schon ungefähr welcher Paragraph gilt.


    Wenn es zur Anhörung kommen sollte, dann hingehen und genau so alles erzählen, wie es war, also die Gesamtsituation mit dem auffälligen Fahrverhalten und dass Du schon eine Anzeige gemacht hast... Und dann teilst Du denen mit, dass Du den Älteren Herren mal zur Rede stellen und ihn auf seine Fahrweise hinweisen wolltest, aber dies immer in einem besonnenen Ton und ohne die Verwedung jeglicher Schimpfworte gemacht hast. Wenn der sich dann was dazureimt, kannst Du ja nichts dafür und da es offenbar keine Zeugen gibt, steht Aussage gegen Aussage.


    Die Staatsanwaltschaft wird das dann ohnehin einstellen, da erstmal kein Interesse der Allgemeinheit an sowas besteht und zudem keine Ausreichende Beweislast darliegt.


    Wenn Du das Kennzeichen noch weisst, umso besser, aber ohne isses auch nicht wild, weil das ja dann auch nur untermauern würde, warum Du erst einen Tag später die Anzeige gegen ihn machst (da Du Dich nämlich nicht mehr an's Kennzeichen errinnert hast und seinen Namen aber über die Anzeige wegen der vermeintlichen Beleidigung erfahren hast).




    Alternativ: Aussage komplett verweigern, da er ohne Zeugen eh nichts kann und Du Dich nicht selbst belasten musst. Sollte der wider erwarten einen Zeugen aus dem Ärmel zaubern, dann diesen Anzeigen wegen Vortäuschen einer Straftat und Falschaussage. Dann überlegen die sich dreimal, ob und was die Aussagen, weil sie nämlich dann lügen würden.

  • Alternativ: Aussage komplett verweigern, da er ohne Zeugen eh nichts kann und Du Dich nicht selbst belasten musst. Sollte der wider erwarten einen Zeugen aus dem Ärmel zaubern, dann diesen Anzeigen wegen Vortäuschen einer Straftat und Falschaussage. Dann überlegen die sich dreimal, ob und was die Aussagen, weil sie nämlich dann lügen würden.

    Genau das würde ich nicht machen WEIL : Dann gibt es 100% eine auf den Sack, eine Aussage, keine Gegendarstellung also muss es wohl so gewesen sein.


    Fahr hin oder besser schreib den Sachverhalt auf ( die Rennleitung muss dir das Schriftlich zustellen ! ) stell die DInge klar und sachlich ( das ist WICHTIG, ohne Vermutungen und ohne Unterstellungen und Wertungen von dir) aus deiner Sicht dar, inklusive dem Rumgeeire des senilen Knackers, ( der braucht mal eine Belehrung, wie ER sich im Straßenverkehr aufführt, dürfte sich vermutlich als Hipo Sheriff Donnerknalll vorgekommen sein) und stell wie oben schon gepostet Gegenanzeige wegen unnötigem Ausbremsen, gefährlichem EIngriff in den Straßenverkehr usw. Lass das Schreiben 2 Tage liegn und leis es dir nochmals durch und ändere ggfs. schärfer formulierte Passagen ( wenn man einen Hals hat schreibt man schon mal etwas "aufgebrachter")


    Dann steht Aussage gegen Aussage und es wird nichts mehr kommen, da das Verfahren wegen §46 abs. 1 nach OWiG eingestellt wird.
    Hab das ganze im Januar mit nem rasierten Fahrerspiegel durch, der mir abgefahren wurde. Verfahren von der Bußgeldstellle eingestellt, nach § 46, Spiegel durfte ich selber bezahlen.


    Mfg Ultrakurz

  • Genau das würde ich nicht machen WEIL : Dann gibt es 100% eine auf den Sack, eine Aussage, keine Gegendarstellung also muss es wohl so gewesen sein.


    Bödsinn, denn in Deutschland gilt (vor allem bei solchen Lappalien) immer noch die Unschuldsvermutung - und ohne Beweise kann jeder Hans Wurst zur Polizei gehen und Anzeige gegen irgendwen erstatten - am Ende MUSS es aber eingestellt werden, da das immer noch ein Staatsanwalt entscheidet und der an die deutsche Rechtssprechung gebunden ist ;)


    Ich kann Deine Argumentation verstehen, aber das ist nur das übliche Denken... nur weil jemand keine Aussage macht, heißt das nicht, dass er schuldig ist - deswegen ja: Man muss sich nicht selbst belasten ;) und wenn die Polizei nichts in der Hand hat (keine Zeugen und keine Beweise) dann gibt's auch keine Belastung. Das wird Dir auch jeder Anwalt raten.


    Mich hat auch schon mal einer wegen Verleumdung angezeigt... Schwachsinn... ich bin zum Anwalt und wir haben die Aussage komplett verweigert und sind gar nicht drauf eingegangen (war ja auch Blödsinn)... und NIX ist passiert - eingestellt ;)

  • Ich hatte zu den obig genannten § noch einen vergessen welcher zu dem Nötigungs§ gehört
    §3 STVO Abs. 2
    Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
    Auch nicht in einer 30er Zone auf einmal 20 fahren.
    EIne 30er Zone ist ja keine Spielstraße


    Genau aus dem Grund ist nen Kumpel durch die Fahrschulprüfung gefallen - er ist mit 40 km/h durch die Ortschaft gefahren und hat somit genötigt und das ohne Grund.
    Somit hättest DU jetzt die für dich wichtigsten § zusammen.

  • ich danke euch schonmal für die vielen tipps... an anderer stelle habe ich gelesen, dass ein staatsanwalt das mit der gegenanzeige nicht besonder komisch finden würde, weil es zeigen würde, dass ich auf krawall aus wäre... und das im prinzip wegen nichts und beweisen könnte ich das ja auch nicht...
    ich sehe das auch kritisch... wenn man dann da sitzt und die einen fragen, ob man denn wütend war, weil der solche aktionen gemacht hat, dann neigt man - selbst wenn man sich vorher alles schön zurecht gelegt hat - vielleicht dennoch zu einer doofen aussage.
    daher ist verweigern oder schriftlich wohl wirklich erstmal das beste. vielleicht wird es ja dann gleich eingestellt und wenn dann doch noch was kommt, dann kann man ja immer noch zum anwalt?! :S


    das kotzt mich so an, das könnt ihr euch garnicht vorstellen...
    ... meine eigene blödheit, dass ich überhaupt angehalten hab UND dann auch noch diese dreistigkeit von dem netten herren... erst provozieren und dann sowas.... was bei dem im kopf vorgeht, dass würde mich echt mal interessieren. vorallem hätte er doch auch nix davon, selbst wenn er recht bekommen würde. ein kennzeichen hab ich - mal ganz davon abgesehn - natürlich auch nicht. weil 1. war ich mehr erschrocken und empört, als alles andere und 2. hätte ich ja nen 2 meter langen zettel im handschuhfach, wenn ich mir alle aufschreibe, die mich mal schneiden, zu dicht auffahren, usw. :pinch:

  • Aber wenn Dir der Ars... auf Grundeis geht und Du evtl. mit einer Repräsalie rechnest, würde ich das am ehesten in Angriff nehmen wollen.


    Die Entscheidung liegt ja bei Dir :!:
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