Felge erneut eintragen nach tieferlegung ?

  • hallo,


    ich fahre die vw rockingham felge auf meinem 1,9tdi.
    Ich musste dafür eine gesonderte abnahme machen.


    Wenn ich mir jetzt noch ein fahrwerk einbauen möchte, muss ich dann die felgen wieder eintragen lasse per sonderabnahme?


    Die Frage ist:
    Muss ich dann nochmal für den gleichen quatsch zahlen?


    Danke euch.
    Blicke da beim Tüv nicht wirklich durch...


    LG

  • Moin,


    Jup musst du, die Felgen müssen ja jetzt in der Kombination mit den Federn abgenommen werden.


    Gruß bigfoot

    Codierungen/Fehler auslesen? --> PN me

    Hilfe bei diversen Umbauten, Nachrüstungen, Tacho Umlöten


  • Jup musst du, die Felgen müssen ja jetzt in der Kombination mit den Federn abgenommen werden.


    Dem kann ich zu 100% nur zustimmen, leider ist das so mit dem eintragen :(

  • Den Fehler habe ich leider auch einmal gemacht und seitdem lasse ich nur noch Felgen + Fahrwerk/Federn gleichzeitig eintragen.

  • och nee;(
    schon wieder 80 ocken,...blöder tüv


    Danke euch für die aussagen
    LG

  • Wenn du die Felgen beim
    Fahrwerk eintragen drauf hast musst du doch nicht die Felgen nochmal eintragen lassen. Zu welchen TÜV Prüfern fahrt ihr denn?



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    R32, langsam aber wenigstens Allrad

  • naja ich habe sie ja schon eingetragen, mit dem standard FW.


    Jetzt überlege ich mir eine tieferlegung, eine FW oder ein Gewinde einzubauen.


    So wie ich es verstanden hab, kommt dann zum fahrwerk, das sicherlich problemlos mit gutachten klappt, auch noch die erneute einzelabhnahme der felgen hinzu.


    Also in summe


    Felge - 80 Eur
    +
    Fahrwerk - 40?


    So hab ich es verstanden - liege ich da richtig?

  • Hatte ich ach noch nie. Hab immer erst die Felgen eintragen lassen und anschließend dann das Fahrwerk oder umgekehrt und nie Probleme damit gehabt das irgendwas doppelt abgenommen werden musste.


    Bei meinem aktuellen habe ich auch Freitags die Felgen eintragen lassen und Montags das Fahrwerk mit original Felgen der Prüfer hat nichts gesagt.

  • Wunderbar,
    dann habe ich jetzt 2 aussagen;)


    ich glaube das ich dann mal zum prüfer fahren muss und dann frage ich ihn mal.
    Vieleicht ist es ja wie auch vieles einfach unterschiedlich von Tüv zu Tüv


    LG

  • Dann lass Dich mal von den Blauen mit Felgen/Fahrwerk anhalten- viel Spass! Es wird immer in Kombination eingetragen. Streng genommen fährst Du ohne Betriebserlaubnis wenn Du beides drauf hast. Wann Du was hast eintragen lassen, ist am Datum erkennbar.

    Gruß Oli


    Es ist nicht wichtig woher man kommt, sondern wohin man geht..........

  • Wenn die Felgen eingetragen sind, müssen diese bei der Fahrwerkabnahme auch drauf sein. Dann wird das Fahrwerk in Kombination mit den Felgen geprüft.


    Es wird dann statt der §19.3- eine §19.2-Abnahme und im dem TÜV-Bericht zu FW steht dann ein Hinweis, dass bei der Abnahme die Felgen gemäß Prüfbericht XYZ (urspüngliche Felgeneintragung) berücksichtigt wurden. Je nach Prüfer kostet Dich der Spaß dann EUR 60-90 im Normalfall und fertig ist.


    Die Felgen selber müssen NICHT neu abgenommen werden. Es wird nur geprüft, ob sich die Felgen mit dem FW vertragen (schleiffrei).

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