Welche Bereiche an Scheiben dürfen beklebt werden?

  • Hallo Leute,


    ich muss schleunigst in Erfahrung bringen, welche Scheibenteile beklebt werden dürfen. Es geht um eine Beklebung, die hinterher wieder runter soll, nur zu Informationszwecken. Meiner Meinung nach kann man die ganze Heckscheibe sowie die hinteren Seitenscheiben bekleben, ist das richtig? Was darf man vorn und an den vorderen Seitenscheiben? Danke!

  • ich denke hinten darfst du komplett . gibt ja auch autos die komplett zu sind .
    und vorne gab es dochmal so " tribel aufkleber " die so diagonal über die scheibe gingen ! weiß aber nicht ob das erlaubt war .
    und front denke ich nur unten und oben ein streifen .


    aber genau weiß ich es nicht

  • Hinten und Seitenscheiben alles.
    Nehme an zu Werbezwecken wird diese Lochraster Digitaldruckfolie verwendet?


    Vorne und Seitenscheiben gar nichts.


    (Gab von Folia Tec mal Folie wo hinten was fehlte und vorne in den Seitenscheiben oben und Unten ein Keil war.)

  • Ja, soll für die AMI Werbung für meinen Bruder drauf drauf, da wir dort wohl keinen Strom bekommen und damit die Möglichkeit, nen Messeständer hinzustellen.

  • Du darfst die hinteren und die Heckscheibe komplett bekleben.
    Bei der Frontscheibe ist nur ein Streifen oberhalb erlaubt.
    Jedoch nur X % vom Sichtfeld dürfen beeinträchtigt werden.

  • Gut, ich denke an die Front kommt oben einfach nur das Logo meines Bruders und hinten noch etwas. Danke euch :thumbup:

  • Frontscheibe darfst Du zu max. 10% bekleben und auch nur ausserhalb des direkten Sichtbereiches des Fahrers.

  • Für Blendstreifen oder ähnliche Aufkleber an der Frontscheibe gilt:

    • Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 qm nicht überschreiten
    • Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein.
    • Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
    • Die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 geforderte freie Sicht muss gewährleistet sein.


    Quelle: Foliatec



    Für alle anderen Scheiben gilt, Aufkleber sind an den Stellen erlaubt, die für die Fahrersicht nicht von Bedeutung sind.


    Die hinteren Scheiben dürfen bis 0% Lichtdurchlässigkeit getönt oder beklebt werden.
    Die vorderen Seitenscheiben müssen mindestens 70% lichtdurchlässig bleiben, die Windschutzscheibe mindestens 75%.


    Scheibentönungen vorne sind theoretisch möglich, sofern a) die werksseitige Scheibentönung berücksichtigt wird (die oft schon das Limit darstellt), und b) durch ein Gutachten festgestellt wird, dass die Vorgaben noch eingehalten werden.
    Dieses Gutachten dürfte jedoch kaum für den Privatanwender aufzubringen sein. ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.
    Walter Röhrl


    LG Karloss

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