Neukauf TSI 122 PS, Etwas Panik vor Steuerkette

  • Hallo liebe Community,


    ich habe mir gestern einen GOLF 5 TSI 122 PS / BJ 02/2008 mit 40.000km gekauft und darf ihn am Freitag beim VW Händler abholen.


    Nun habe ich desöfteren gelesen, dass es Probleme bei der Steuerkette / Kettenspanner und Schienen gibt.


    Ich habe bereits eine PDF gelesen, in der beschrieben war, wie man die Stellung und den Zustand des Kettenspanners überprüfen kann.
    Dies war allerdings von einem Audi 3.2 V8.


    Nun meine Fragen:


    Soll ich, bevor ich den Wagen mitnehme, direkt bei VW auf die Bühne heben lassen und das Ganze Prozedere durchführen lassen, um zu schauen in welchem Zustand sich das Ganze befindet?


    In dem Checkheft, steht dass das Auto mit LongLife Intervallen geprüft wurde und erst vor 1000 km wurde ein erneuter Ölwechsel gemacht.


    Würdet ihr mir empfehlen, mit meinem Profil als Kurzstreckenfahrer (Stadtverkehr ca. 10km am Tag / selten mal eine Autobahnfahrt) direkt mal ein anderes Öl einzufüllen und das LongLife abzulassen und auf 15k Intervall umzustellen?


    Möchte hierbei am besten von Anfang an etwas gutes fürs Auto tun, um dem Problem mit den Spannern / Kette bis min. 100 000 km aus dem Weg zu gehen =)


    Vielen Dank !!


    Freundlich grüßt


    Andy

  • Also direkt das frische ÖL rauszuschmeissen macht nicht wirklich Sinn. Du kannst das ohne Probleme fahren und ab den nächsten 15tkm in den Jährlichen Wechselintervall wechseln (das Öl hätte da ja gerade die 1/2 seiner Laufzeit).

  • Okay.


    Sagen wir mal, ich lasse den Wagen auf die Bühne heben und die Hallgeber abmachen usw, um nachzuschauen, in welcher Position sich das Zahnrad befindet.
    Wenn das Zahnrad i.O ist und ich bei 50 tkm anderes, hier empfohlenes Öl einfülle, wie groß ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden mit der Kettenlängung nicht auftritt?


    Wenn ich das richtig gelesen habe, gibt es zwei Probleme, die man unterscheiden muss (Berichtigt mich, wenn es falsch ist)
    Sprich defekte Kettenspanner, von Werk aus, die man selbst mit dem besten Öl nicht "reparieren" kann und halt der Fehler mit der Kettenlängung durch das LL-Öl mit 30tkm Intervall


    Ich würde da dann doch lieber direkt was machen lassen und ggf. über die Gebrauchtwagengarantie und die wenigen Kilometer (40000) bei VW was erreichen, damit die zum Anteil die Kosten übernehmen.


    Danke für die Informationen!

  • ....wenn du den Wagen ohne eine Gebrauchtwagengarantie gekauft hast , würde ich die Kette (usw.) auf jedenfall überprüfen lassen.


    Je nach Ergebnis rate ich dir auch zu einen sofortigen Ölwechsel (0w40) und eine Umstellung auf Kurzintervall. Es kann dem TSI nur gut tun. Und wenn du noch irgendwie eine Gebrauchtwagengarantie abschließen kannst , dann mach das.

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • Der VR6 3.2 Motor ist diagnosemäßig sehr gut ausgestattet. Man kann sehr leicht die Messwertblöcke auslesen und somit die Abweichung der Zuordnung von Kurbelwelle zur Nockenwelle feststellen. Auch sieht man es in echt, baut man beide Hallsensoren aus.


    Die 1.4 Motoren sind leider nicht so gebaut. Da ist das ganze recht schwierig. Das Thema Öl und dadurch verursachte Schäden ist leicht und schnell abgehandelt. Doch das Risiko dass man ab Werk defekte/anfällige Teile verbaut bekam (Spanner vorallem) hat man ob man nun fleissig Öl wechselt oder nicht. Risiko: 50 zu 50 würd ich sagen. Dennoch macht es Sinn das Öl nicht zu vernachlässigen. Nach jetzigem Stand, würde ich die maximale Wechselgrenze bei 10000km bei den 1.2 / 1.4 TSI ziehen. Auch würde ich kein 0w40 Öl fahren.
    Wir hatten in letzter Zeit genug Analysen bekommen von 1.2 und 1.4 Motoren. Es zeigt ein Bild recht deutlich. Alle tragen sehr viel Sprit ins Öl. Teilweise deutlich über 5%. Was die Viskosität rapide herabsetzt. Und die Entnahme war noch nicht mal bei 10000km gemacht. Sondern darunter. Also irgendwo haben diese Motoren ein echtes Problem mit zuviel Sprit im Öl. Und nein, es waren keine überwiegenden Kurzstreckenfahrer.Das untersuchte Werksöl , Castrol 5w30, war zum Zeitpunkt der Analyse fast ein 0w20 Öl.
    Persönlich würde ich den Wagen penibel auf Geräusche überprüfen. Besonders in der Startzeit bei Kalt und Warmlauf. Dann würde ich mir das Serviceheft anschauen. Wann (KM-Stand/Datum) wurden die Ölwechsel gemacht und welches Öl wurde gefahren?
    Optimal wäre einer der mit Rechnungen belegbar schon repariert wurde. ALLE Teile (Nicht nur Ketten und Spanner, auch Zahnräder):
    Dann würde ich alle 10000km spätestens das Öl mit Filter wechseln und ein gutes 5w40 fahren.


    Ich muss mal den User fragen, es war ein Golf V GT 122 PS, ob er sein Analysen-PDF veröffentlicht. Wäre intressant für alle.



    EDIT: Eben erst gesehn. Bei 10 KM am Tag, dann doch 5w40 mit Wechsel alle 6 Monate / 7500km . Kurz vorm Winter und im Frühjahr. Dann wäre das Öl-Problem fast gelöst. Bei den verbauten Teilen ist weiterhin schwer was zu sagen was drin ist

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  • Hallo zusammen,


    ersteinmal vielen Dank für die klare Information von Paramedic_LU


    In dem Serviceheft stand, dass der letzte Ölwechsel vor ca. 1000 km gemacht wurde. Müsste nur schauen, welches Öl eingefüllt wurde (steht das irgendwo?)
    Würdest du mir empfehlen das Öl sofort abzulassen und neues Addinol Super light MV 546 · SAE 5W-40 reinzutun oder erst ein paar Kilometer mit dem vor kurzem eingefülltem (wahrscheinlich LongLife) Öl weiterzufahren?


    Ich habe bei dem Fahrzeug eine Gebrauchtwagen Garantie mit dabei und würde gerne wissen, wie VW damit umgeht, wenn ich wirklich z.B. rasseln beim Kaltstart höre usw.
    Würde dann die Rechnung auf deren Kosten gehen oder zum Teil auch an mich?
    Wenn ja, wieviel würde der Spaß kosten, wenn man keine Garantie und Kulanzansprüche macht (inkl. Kette, Spanner, Schienen)?


    Vielen Dank! :)


  • Hallo erstmal :)


    Also ich bin seit gut einen Monat mit VW-Wolfsburg im "Gemächtel" was die Kulanz-Regelung und die Erweiterte-Kulanz-Regelung ab dem 28.04.12 angeht. ADAC/Autobild/Verbraucher-Recht schrieben, die erweiterte Kulanz-Regelung beinhaltet Autos bis 3 Jahre oder eine Laufleistung bis 100TKM -> Volle Kulanz. Autos bis 6 Jahre oder einer Laufleistung ab 100TKM->Teilkulanz und eine Einzelprüfung von VW wird durchgeführt und dann eine zutreffende Kulanz errechnet.


    Meiner ist BJ 07/2007 und hat 80TKM weg und bei mir ist die Steuerkette übergesprungen, dh man hörte beim Kaltstart ein Rasseln und schwarzer Rauch kam hinten raus...bekanntes Problem bei den TSI-Motoren BJ06-07. Die erste Durchsicht wurde in einer VW-Werkstatt gemacht und ins Check-Helf eingetragen, die zweite in einer Freien und auch alles ins Check-Heft eingetragen. VW wollte mir den 2ten. Service nicht anerkennen, da dieser nicht von einem VW-Vertragshändler durchgeführt wurde. Die bestehen darauf, dass Du alle Services wie sie bei dir im Service-Heft stehen nachweisen kannst und bei einen Vertragshändler lassen machen hast, inklusive aller Wartungsintervalle. Es gibt aber ein neues Gesetzt seit 2011, dass besagt, dass du deine Services und Wartungsintervalle von jeder freien Werkstatt durchführen lassen kannst, ohne das dabei die Kulanz bzw. die Garantieansprüche verfallen. Die Werkstatt muss aber eine nach VW aktuell-genormte-Wartungs-Checkliste vorweisen (wie zB. ein Wartungs-und Checkprotokoll der Firma Bosch, welches dann so aussieht wie das was beim Service bekommst, wenn es bei VW machen lässt).
    Bei mir muss nun die Kette, Kettenspanner und die Ölvorlaufleitung getauscht werden, da diese Mängel seitens VW aufweisen->Materialfehler. Nur leider haben die mir eine Kulanz von 70% auf Lohn und 50% Material gegeben...von den vollen 100% zwecks Laufleistung, ist nichts zusehen. Auf Fragen warum diese Kulanz bei mir so berechnet wurde, sagte mir man: " Ich solle damit zufrieden sein und wenn es mir nicht passen würde, stehe es mir frei Einspruch zu erheben und man würde diesen Fall dann neu prüfen". Also sagte ich dem Kulanz-Angebot zu und es würden nur ca. 450-500EUR (+ neue Inspektion ca.140EUR) auf mir selber sitzen bleiben. Das VW-Autohaus rief mich heute an und sagte...ja ihr Auto wäre mit diesen Problemen soweit behoben....aber ihr Lader ist leider auch schon bissel defekt (Laderrad schleift wohl schon wenig an der Lader-Wand)...VW würde aber hierzu 100% Materialkosten übernehmen, nur die Arbeitszeit würde berechnet. Nun wäre ich mit neuer Steuerkette, Spanner, Ölvorlaufleitung, Lader und Inspektion bei ca. 1200EUR die selber zahlen muss mit neu laufender Garantie auf diese Teile.
    Die genaue Rechnung habe ich noch nicht vorliegen, was die dort mit VW und mir alles berechnet haben. Aber Fakt ist, dass es eine 50% Kulanz, eine 70/50 Kulanz und eine volle Kulanz gibt. Diese Kulanz muss von einem VW-Vertragshändler an Wolfsburg gestellt werden. Das können die freien Werkstätten nicht. Dieser liest dann alle kompletten Fehlercodes und Protokolle aus deinem Auto aus und schickt diese dann mit allen anderen Daten (Checkheft, Intervalle und Services) nach Wolfsburg.
    Also bei meinen war es so, das VW 2 feste ÖL-Sorten freigegeben hat...wenn ich diese ganzen Protokolle wieder hab, kann ich diese mal posten.


    MfG

  • Wenn man das Intervall von Longlife auf Festintervall umstellen läßt und Öle der dann nun gültigen Norm benutzt kann einem VW kein Strick drehen.
    Vorraussetzung ist dass der Wechsel bei VW stattfindet und im Heft mit Stempel dokumentiert ist.


    Wobei das auch nimmer so richtig ist. Sie können die Mobilitätsgarantie daran binden. Nicht die Fahrzeuggarantie innerhalb der Werksgarantie.
    Da gibts eine neue EU-Verordnung.
    Siehe hier: Zeitungsartikel lesen


    Ist die Werksgarantie rum und man hofft auf Kulanz bringt einem das EU-Gesetz nichts, da Kulanz eine freiwillige Gabe des Konzern zum Kunden ist, und in dem Fall darf der Konzern seine Kunden zum Wechsel in Vertragswerkstätten binden. Das sieht die EU genauso wie der Hersteller. Begründung: Man hat ja durch Kulanz mehr finanziellen Aufwand.


    Das Addinol Super Light steht offiziell in der Freigabeliste von VW. Da kann keine Werkstatt was dagegen sagen.
    Zudem erfüllt es seit Frühjahr 2012 nun auch die API SN
    INFO HIERZU

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  • Hallo,

    Wenn ich das richtig gelesen habe, gibt es zwei Probleme, die man unterscheiden muss (Berichtigt mich, wenn es falsch ist)
    Sprich defekte Kettenspanner, von Werk aus, die man selbst mit dem besten Öl nicht "reparieren" kann und halt der Fehler mit der Kettenlängung durch das LL-Öl mit 30tkm Intervall

    lt. VW liegts am Produktionsfehler, nicht am Öl. Man mag davon halten, was man will, aber das ist die offizelle Linie.
    Zu ergänzen ist noch, daß auch der Nockenwellenversteller Probleme machen kann.


    Das Problem bei der Kettensache ist, daß die von außen selbst für die Werkstatt nicht ohne weiteres diagnostizierbar ist. Für die Geräusch-Diagnose brauchst Du einen "echten" Kaltstart nachdem der Wagen mindestens eine Nacht stand, möglichst kalte Außentemperaturen und Erfahrung.

  • Hallo zusammen,


    ich bins nochmal.


    Mittlerweile hat mein Auto seit den letzten Monaten 51000 km auf der Uhr und bisher hatte ich wohl keine Probleme mit der Kette.
    Kann es sein, dass ab BJ. 2008 weniger Probleme auftreten als z.B. in den Jahren 06-07 ?



    Nichtsdestotrotz wollte ich nun das Öl wechseln.


    Mein regulärer Termin zum Ölwechsel steht im Serviceheft am "02/2014" an.
    Das wäre also noch ein Jahr bzw. ca 15000 km entfernt.



    Daher wollte ich nochmal fragen, wie ich mich beim Ölwechsel auf Addinol 5W40 zu verhalten habe.


    Muss ich das Öl jetzt schon von VW oder einer anderen Werkstatt wechseln lassen und ins Checkheft eintragen lassen oder soll ich das z.B. selber machen, sodass nichts im Checkheft von dem Wechsel steht und auf Festintervall umstellen?



    Vielen Dank schonmal!



    Gruß


    giga-tronic

  • Gehst hin, sagst dem Chef da, dass du auf 15000m Inervall gehen willst, er sagt ok, lässt das machen, er trägt alles ein, fertig ;)


    Falls dein Auto noch Scheckheft gepflegt ist, halt es so weiter.

  • Ich denke das es keinen unterschied gibt zwischen den Modellen aus 06-07 und 08. Habe selbst den CAX Motor und das auto ist MJ 08 und habe bereits eine neue Steuerkette weil die alte klackerte

  • Hallo zusammen,


    nun hat es mich bei 53.500 km (Baujahr 02/2008) auch erwischt und meine Kette inkl. Spannern und Nockenwellenversteller wurden mit 50% Arbeitslohn und 50% Materialkosten von VW in Lüdenscheid (Kulanz vom Kundenservice 0800-VOLKSWAGEN) repariert.


    Das Rasseln war bei mir so dermaßen laut, dass die VW Werkstatt in Lüdenscheid gesagt hat, ich darf damit nich mehr fahren und soll den stehen lassen, damit die den reparieren.




    Das Fahrzeug wurde im 06/2012 bei VW in Duisburg gekauft und somit habe ich 1 Jahr Gewährleistung und 1 Jahr Garantie.
    Die Garantie ist leider nicht die hauseigene von VW sondern eine andere "GGG". Diese Garntie sträubt sich den Schaden zu bezahlen, weil es ein laut deren Aussage ein Produktionsfehler von VW ist und es auf Kulanz gemacht werden sollte. Nunja.. 50 % sind ja schön und gut, aber 700 € Eigenanteil ist auch nicht gerade wenig!


    Leider wurde ich von meinem Autohaus in Lüdenscheid nicht darauf aufmerksam gemacht, dass im Falle einer Gewährleistung das Autohaus in Duisburg mitspielen möchte.


    Meine Frage lautet nun:


    In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung hätte das Autohaus in Duisburg so oder so den Schaden bezahlen müssen, da sie in der Beweispflicht stehen, mir nachzuweisen, dass ich den Schaden verursacht habe.
    In den nächsten 6 Monaten ist es ja genau andersrum, sodass ich denen beweisen muss, dass der Schaden nicht durch mich verursacht wurde sondern schon bestand.
    Normalerweise sagen viele, dass man in der zweiten Jahreshälfte als Kunde keine Chance hat, aber dadurch, dass VW den Fehler offiziell eingeräumt hat, müsste ich doch Recht bekommen und das Autohaus in Duisburg sollte die restlichen 50% bezahlen oder??


    Ich wollte mir deshalb einen Rat von euch einholen, ob ich eurer Meinung nach die Chance habe die restlichen 50% bezahlt zu bekommen oder ob das VW Zentrum Duisburg sicht querstellen wird, weil die Reparatur von VW in Lüdenscheid durchgeführt wurde?


    Ansonsten werde ich noch ein Beratungsgespräch beim Anwalt einholen (habe leider keine Rechtsschutzversicherung)


    Vielen Dank schonmal!

  • ...mal zur Gebrauchtwagengarantie. Die hast du NUR bei dem Autohaus mit dem du den Vertrag geschlossen hast.


    Möchtest du einen Schaden im Laufe der GG von einen anderen VW Haus reparieren lassen benötigst du bzw. die VW Bude eine Reperatur Freigabe.

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