passen MAMD2 17 ZOLL ohne Probleme

  • Hallo!


    Die Felge 8 x 17 ET47 passt ohne Probleme an deinen Golf V :)


    Habe mir mal das Gutachten angeschaut und bin der Meinung das die von Dir genannte Reifengröße ebenfalls ohne Probleme passt, musst dir nur klar sein das sich dann der schmale Reifen auf der Felge ganz schön ziehen wird.


    Gruß Andreas

    4 Mal editiert, zuletzt von golf-fan68 ()

  • Hallo was bedeutet ziehen? In dem Gutachten steht für die von mir genannte Reifengröße K1c, dass laut Gutachten folgendes bedeutet:


    K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
    genannten Bereich abgedeckt sein.


    Kann ich bedenkenlos auch die 215/45R17 oder 225/45R17 nehmen? Und bekomme ich diese auch so eingetragen oder reicht es, dass sie so für den Golf V im Gutachten stehen??

  • Der Spruch (K1c) wegen der Radreifenabdeckung steht so fast in jedem Gutachten, es bedeutet das die Felge mit Reifen nicht über die Kotflügelkante heraus stehen darf.
    Ich persönlich würde Dir sowieso zu dem 225/45 R17 Reifen raten, das ist eine der gängigsten Größen in 17 Zoll und von daher relativ günstig zu bekommen. Eintragen musst Du die Radreifenkombination anschließend auf jeden Fall.


    Mit dem ziehen meine ich das die Reifenflanke des schmalen Reifen auf der 8 Zoll breiten Felge anschließend von der Seite her Trapezförmig (schräg) aussieht. Ich lade mal ein Bild mit hoch wo man das mit dem ziehen einigermaßen erkennen kann, hoffe ich.


    [Blockierte Grafik: http://s14.directupload.net/images/120708/temp/2xbocssq.jpg]

  • muss ich die den zwingend eintragen lassen?


    Ja, die musst Du leider zwingend eintragen lassen :(
    Im Gutachten steht unter >> Auflagen und Hinweise << der Punkt A01 und der besagt folgendes:


    A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
    auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
    bescheinigen zu lassen.

  • Wie mache ich das? fahre ich mit montierten Felgen/Reifen und Gutachten zum TÜV Prüfer und der bescheinigt mir dann die Felgen?

  • Genauso sieht das aus, natürlich wirft der TÜV-Prüfer vor der Ausstellung der Abnahmebescheinigung noch einen Blick auf die Radreifenkombination.


    Ach und vergess nicht ein paar Euros mit zunehmen, ich habe für die Eintragung meiner 19 Zoll Felgen so um die 38€ bezahlt.


    Gruß Andreas

  • Nichts zu danken, dafür ist so ein Forum doch da :thumbup:


    Gruß Andreas

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