gechipptes Auto ohne Eintragung verkaufen

  • Ich selber hab zwar keinen Chip mehr drin, mich würde es aber trotzdem mal interessieren, was die Mehrzahl der Leute in so einem Fall machen würde.


    Man nehme den Fall an, ihr müsstet Euch von Eurem Liebling trennen, der gechippt, aber nicht eingetragen ist. Was würdet ihr da machen? Den Chip wieder rausmachen lassen? Oder das Auto mit / ohne Angabe des Chippings verkaufen? Würde mich mal interessieren.

  • Ich habe meinen auch ohne Eintragung verkauft. War kein Problem!

  • Naja, daß das Verkaufen kein Thema ist kann ich mir denken. Mir ging es eigentlich mehr um folgendes:


    Mal angenommen Du verkaufst so nen Wagen. Der neue Besitzer fährt ne Woche und zersägt das Ding dann irgendwie. Das Chipping wird festgestellt und Versicherung zahlt nicht. Evtl sogar Verletzte usw...


    Kann man mir dann an die Wolle, weil ich das Ding gechippt verkauft habe und den Käufer nicht drauf hingewiesen habe? Oder kann man sich da irgendwie schriftlich absichern oder sowas?

  • Wieso? Wenn Du es ihm sagst das er gechippt ist ist es doch sein Problem.

  • Zitat

    Original von DerPhil
    " unwissenheit schützt vor strafe nicht " 8);)


    das bezweifel ich stark, denn glaub mir die machen dich fertig das du unter dem teppich gehen kannst..
    das is arglistig getäuscht wenn du es nicht angibst ..
    ausserdem was is dabei wenn ich es sage und ihn dafür unterschreiben lasse am kaufvertrag ?(

    ich seh alles mit Humor... Und wenn das Getriebe
    festsitzt und ich kriegs net runter sag ich: "Nehmen wirs mit HUMOR"
    und dann pack ich meinen Hammer aus auf dem "Humor" steht

  • najo stimmt auch wieder wenn es nicht im kaufvertrag steht und du nicht nachweisen kannst dass du es dem Käufer offengelegt hast

  • auf jeden fall schriftlich fixieren und unterschreiben lassen...

  • du verkaufst halt ein auto ohne betriebserlaubnis genau genommen. ich wäre da vorsichtig!

  • Das sind genau die Punkte, die ich meinte. Da kann es unter Umstaenden boese kribblig werden. Selbst wenn Du das schriftlich machst, ist es immernoch ein Wagen, der so nicht fahren darf (genaugenommen). Ich weiss nicht, ob sowas ueberhaupt Gueltigkeit hat, wenn Dus hinschreibst und ob man Dir mit dem Fetzen Papier nicht noch mehr an den Karren fahren kann.

  • Hallo,


    Also dann versuch ich mal ein bisschen Licht in die Sache zu bringen und euch die rechtliche Seite zu erklären. :))


    Wenn ihr ein gechipptes Auto habt, und dieses verkaufen wollt, ist das in der Regel kein Problem. Wichtig ist nur, das ihr im Kaufvertrag festhaltet, das der Wagen gechippt ist, von welchem Hersteller und das dieses Chipping auch momentan nicht eingetragen ist. Zudem würde ich erwähnen, das das Auto im jetzigen Zustand keine Betriebserlaubnis hat, und das Chipping erst eingetragen werden muss. All dies sollte in dem Kaufvertrag einen extra Zusatzpunkt einnehmen und auf jeden Fall schriftlich fixiert werden, sonst gibt es nachher beweisschwierigkeiten.
    Wenn ihr all dies beachtet, kommt ein wirksamer rechtskräftiger Kaufvertrag gemäß § 433 BGB zustande.
    Dabei spielt es keine Rolle ob das Auto ohne Betriebserlaubnis ist. Sonst könnte man ja auch keine Autos ohne Tüv kaufen.


    Zum Thema, so ein Auto zu verkaufen sei kein Thema kann ich nur sagen, versucht mal so einen Dummen zu finden der euch so einen Kaufvertrag unterschreibt. :rolleyes: Ich glaube den findet ihr nicht! ;)


    Zudem hab ich noch folgenden rechtlichen Rat:
    Wenn ihr den Wagen gechippt habt, und nun verkaufen wollt und den Chip einfach rausnehmt, ohne dem Käufer zu sagen, dass der Wagen gechippt war, kann er den Kaufvertrag jederzeit gemäß § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung anfechten und euch die Karre wieder vor die Tür stellen, sobald er erfährt das der Wagen gechipt wurde. Das geht auch noch nach 3, 4 oder mehr Jahren. Halt ab dem Zeitpunkt wo er es rausbekommt, innerhalb eines Jahres.
    Ich weiss, jetzt denkt ihr, wie soll der das rauskriegen..... aber wer weiss... dumme Zufälle gibt es immer.


    Und auch hier habt ihr das Problem, wenn ihr dem Käufer sagt, der Wagen war gechippt usw. wird sich der Käufer wahrscheinlich das ganze nochmal überlegen.


    Also das sicherste ist, wenn ihr den Wagen chippen lasst, dass ihr das Chipping auch eintragen lasst. Sonst kann es derbe Probleme beim Verkauf des Wagens geben, wie ihr seht.


    Wenn noch jemand weitere rechtliche Fragen zu dem thema hat nur raus damit ;)


    MFG
    Christian

  • Ich glaube nicht, dass das jemand rausbekommt. Ich denke mittlerweile die beste Alternative waere es, das Ding wieder rausnehmen zu lassen und es nicht zu erwaehnen, was wohl auch die Mehrzahl der Leute so macht.
    Wie Du schon richtig sagst ist keiner so daemlich so nen Kaufvertrag zu unterschreiben und wenn einer nen gechipptes Auto ohne Eintragung verkauft und man dies angibt wird sich der Kaeufer, wie Du schon sagtest, die Sache 2x ueberlegen.
    Allerdings habe ich auch die Ansicht, dass man ein Auto auf keinen Fall im gechippten Zustand verkaufen sollte ohne etwas davon zu sagen.
    Wobei ich mich auch hier wieder fragen muss:


    Wenn der neue Kaeufer das Auto ne Woche hat, kann man ja auch sagen er haette es chippen lassen. Wer will da noch rausfinden von wem das Chipping kommt?

  • Hallo,


    also ich denke das kann man schon bestimmt irgendwie rauskriegen. Anhand von den Steuergerätedaten oder ähnlichen. Vielleicht kann Danny was dazu sagen. Kann man nachher feststellen wann Änderungen am Steuergerät vorgenommen wurden ?


    MFG
    Christian

  • Mag ja auch sein, dass Du das beweisen kannst, aber wie willst Du beweisen, das es der Vorbesitzer war und nicht Du selber?

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