Gebrauchtwagenhändler reklamiert gekauftes Auto

  • Hallo zusammen,


    hoffentlich hat hier jemand einen Rat. Meine Eltern haben am Dienstag ihren neuen Yeti abgeholt und am Montag dafür ihren Vectra an einen Fähnchenhändler verkauft. Reparaturen, Inspektion ist alles belegbar und meine Eltern waren auch der Meinung, dass das Auto bis dahin top in Schuss war.


    Am Mittwoch spät Nachmittag hat dann der Händler angerufen und erklärt, das mit dem Motor "irgendwas nicht stimmt" und man sich da noch mal einig werden müsste. Wie geht man da nun vor? Hat jemand einen Tipp? Vielleicht bleibt am Ende nichts anderes über, als einen Anwalt zu Rate zu ziehen, aber möglicherweise hatte jemand schon eine ähnliche Situation.


    Finde es komisch, dass zwischen dem Kauf und dem Anruf gut zwei Tage liegen und der Händler das Auto auch Probe gefahren hat vor dem Kauf.


    Gruß
    Stephan

    Einmal editiert, zuletzt von Spielername ()

  • gekauft ist gekauft....denke ich,


    wenn ein kaufvertrag vorhanden ist, ansonnsten sofort anwalt einschalten

    Gruß Kellerwerk
    Instagram @keller.werk

  • Achso, vergessen.


    Ein Kaufvertrag mit Datum liegt vor. In dem steht auch, dass das Auto ohne Mängel übergeben wurde. Da hier keiner Mechaniker / Mechatroniker ist, kann sowas ja nur nach "bestem Wissen und Gewissen" bestätigt werden, nehme ich mal an.

  • Darauf antwortet man generell erstmal gar nicht. Wenn dann irgendwann mal ein Schreiben vom Anwalt kommt, kann man sich darüber noch Gedanken machen. Erstmal klingt aus deiner Antwort heraus, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist, also sollten deine Eltern jetzt nicht vorschnell aktiv werden. So würde ich vorgehen. Klingt für mich eher nach "Masche", wenn man "sich da einig werden sollte"... :rolleyes:

    Gruß Mirko

  • genau.....ja geben sie mir so und soviel geld zurück dann passt das :pinch:
    bloß nicht!

    Gruß Kellerwerk
    Instagram @keller.werk

  • Ein Kauf von Privat (das gilt auch für Händler, die einen PKW von privat kaufen) erfolgt am besten unter Ausschluss der Gewährleistung - das heisst, dass die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen werden muss. Wenn es keine solche Klausel im Kaufvertrag gibt, dann können Deine Eltern bei Auftreten eines Mangels - egal ob sie den kannten oder nicht - in die Gewährleistungspflicht genommen werden :!: Heisst: die Gewährleistung muss im Kaufvertrag explizit ausgeschlossen werden. Wenn sie ausgeschlossen ist, können Deine Eltern nur noch für wissentlich verschwiegene Mängel (Arglist) haftbar gemacht werden, also quasi dafür gerade stehen. Ich gehe aber mal davon aus, dass wenn es wirklich was geben sollte am Motor, Deine Eltern davon aber nichts wissen/wussten.


    Die Gewährleistungspflicht kann auch nur beim Kauf von privat ausgeschlossen werden - beim Kauf vom Händler gilt IMMER mindestens ein Jahr Gewährleistung :!:


    Sollte die Gewährleistungspflicht nun doch noch bestehen (wie gesetzlich vorgegeben 2 Jahre) weil nicht per Vertrag ausgeschlossen, dann muss Deinen Eltern aber auch die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden :)


    Also: der Händler soll erstmal sagen, was da nicht stimmt. Dann könnt ihr sagen, dass ihr das KFZ gern repariert - wenn da überhaupt was ist - was euch der Händler auch gestatten muss. Sollte er das nicht wollen - weil er vermeintlich nur abzocken will - dann hat er Pech gehabt, weil das Gesetz nämlich eindeutig eine Nachbesserungspflicht/Recht vorsieht. Andernfalls (wenn er nicht drauf eingeht): Sache abhaken und unter Ulk verbuchen ;)

  • Genau so einen Fall hatten wir hier in diesem Jahr schon einmal behandelt, scheint wohl wirklich eine gängige Masche zu sein!


    Die werben mit Höchstpreisen bei angekauften Autos und versuchen im Nachhinein noch einmal den Preis zu drücken.


    Was will der Dir bzw. Deinen Eltern denn, der Vertrag ist rechtskräftig abgeschlossen, hoffentlich unter Ausschluss einer Gewährlsitung, und somit muss bzw. bleibt der auf den evtl. Schäden, die niemals vorhanden sein werden, sitzen.


    Interessehalber würde mich mal interessieren was es denn für ein Schaden sein könnte, meistens ist es etwas am Motor - siehste, habe ich in dem Erstellerthread gar nicht erst gelesen - und somit durch nen normalo eh nicht feststellbar.


    Hat er Pech gehabt und fertig. Bestell ihm einfach mal nen lieben netten Gruß von Deinem bzw. eurem Rechtsanwalt und sag ihm der Vertrag wäre geschlossen und fertig.
    Alles weitere nur über euren Anwalt.


    Würd mich auch nicht darauf einlassen das er nur versucht über Euch direkt etwas reissen zu wollen - ADVOKAT heisst das Zauberwort bei den *zensiert*.


    Ist immer wieder ärgerlich das die das so versuchen, ich persönlich würde da erst gar nicht weiter drauf reagieren oder eingehen.
    Würde mir persönlich nach dem Abschluss eines rechtskräftigen Vertrages am Arsc... vorbeigehen.


    Die Gesetzeslage ist da ganz eindeutig im BGB geregelt - das was er versucht, ist im STGB § 263 auch ganz klar geregelt

  • Geh da bloß nicht drauf ein! Hatte ich auch schon.. ist ne Masche von denen..


    Wenn wirklich was am Motor ist, und du wusstest nix davon - hat er Pech gehabt.

  • Vielen Dank für die Antworten! :thumbup:


    War gerade bei meinen Eltern und habe mir das mal angesehen. Es ist ein Problem aufgetreten: Der Händler hat eine "Ankauf-Quittung" ausgestellt, die nicht viel aussagt - und eine Gewährleistung nicht ausschließt. Meine Eltern wussten es offensichtlich auch nicht besser und haben auf keinen weiteren Vertrag bestanden.
    Das man beim Verkauf an einen Händler diese ausschließen muss, wusste ich aber selbst auch nicht.. ;(


    Da das jetzt alles etwas unsicher wird, werden sie Montag beim Anwalt anrufen und sich beraten lassen.


    Superspeedy: So etwas hatte ich schon vermutet. Der Händler hat ggü. einem weiteren und dem Autohaus knapp 800€ mehr geboten und schließlich auch gezahlt. Würde passen.


    Da will man sich über ein neues Auto freuen und dann sowas :thumbdown:

  • Zitat

    ADVOKAT heisst das Zauberwort bei den *zensiert*


    Egal um was es geht, sowas muss man aber auch nicht von sich lassen... :thumbdown:


    Gesendet von meinem GT-I9100

  • Was willst Du denn jetzt :?:
    95 % dieserHändler haben schwarze Füße bzw. sind pigmentiert/maximalpigmentiert, im Gegensatz zum deutschen Händler, also sind das Schwarzfüße - oder vertu ich mich da bei den %en ein wenig :thumbup:


    Dachte man hätte in letzter Zeit das Wort NEGER (NEGRO-> Schwarz) aus dem deutschen Wortschatz versucht zu verbannen


    Die restlichen sitzen am Worringer Platz und und haben ihre Autos im Fersehn verkauft

  • Zitat

    Was willst Du denn jetzt :?:
    95 % dieserHändler haben schwarze Füße bzw. sind pigmentiert/maximalpigmentiert, im Gegensatz zum deutschen Händler, also sind das Schwarzfüße - oder vertu ich mich da bei den %en ein wenig :thumbup:


    Dachte man hätte in letzter Zeit das Wort NEGER (NEGRO-> Schwarz) aus dem deutschen Wortschatz versucht zu verbannen


    Die restlichen sitzen am Worringer Platz und und haben ihre Autos im Fersehn verkauft



    Was ich will?
    Dass man so einen Mist für sich behält und keinen aufgrund seiner Hautfarbe in irgendeine Kiste steckt. Deine deutschen Autohändler haben genauso Dreck am stecken.
    Ich hätte gar nichts hier geschrieben normalerweise, aber bei solchen Aussagen kriege ich nen Hals.


    Gesendet von meinem GT-I9100

  • Geh da bloß nicht drauf ein! Hatte ich auch schon.. ist ne Masche von denen..
    Wenn wirklich was am Motor ist, und du wusstest nix davon - hat er Pech gehabt.


    Ja, aber auch nur, wenn es einen Vertrag gibt in dem die Gewährleistung seitens des Verkäufers ausgeschlossen ist.


    ...War gerade bei meinen Eltern und habe mir das mal angesehen. Es ist ein Problem aufgetreten: Der Händler hat eine "Ankauf-Quittung" ausgestellt, die nicht viel aussagt - und eine Gewährleistung nicht ausschließt. Meine Eltern wussten es offensichtlich auch nicht besser und haben auf keinen weiteren Vertrag bestanden.
    Das man beim Verkauf an einen Händler diese ausschließen muss, wusste ich aber selbst auch nicht..
    ...


    GANZ schlecht :thumbdown: Ich will Euch nicht zu nahe treten und nichts für Ungut, ABER Deine Eltern leben doch sicher schon lange in Deutschland und sind doch alt genug um zu wissen, dass man in diesem beschi$$enen Rechtstaat NICHTS ohne Vertrag abschließt und schon gar keinen Kauf/Verkauf eines KFZs :!:


    Nichts desto trotz: Anwalt ist schonmal gut, kostet aber, wenn man keine Rechtsschutz hat - vlt. haben Deine Eltern ha den ADAC / ACE Rechtschutz mit abgeschlossen, dann wär's zumindest erstmal kostenlos und nicht umsonst :P
    Desweiteren bleibt noch die Option, dem Händler anzubieten, den "angeblichen" Schaden zu reparieren, was er akzeptieren MUSS :!: Wenn nicht, dann wie gesagt, abhaken und Ulk :D Wenn er euch die Möglichkeit nämlich nicht gibt, hat er ein Recht auf GARNICHTS, auch nicht wenn er flennt und tobt und 'n Anwalt einschaltet 8)


    Und keine Gedanken machen: im schlimmsten Fall kommt 'ne Aufforderung vom Anwalt, in der dieser Euch auffordern kann, den Sachmangel zu beheben - und die Afforderung kostet Euch erstmal Null - und dabei ist dann auch nicht gesagt, dass die Kosten seines Anwalts den Aufwand rechtfertigen - weil: der bezahlt genauso für den Anwalt (leere Drohungen hab ich auch schon bekommen 8) ) - und vor allem steht ihr dann wieder an dem Punkt, dass Euch der Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben muss ;)

  • Wie hier schon mehrfach geschrieben, erstmal kühlen Kopf bewahren!


    Rene (Daren) hat das ganze ja schon richtig beschrieben; außerdem kommt dazu, dass er vorerst den Sachmangeln nachweisen muss ggf. mit (teurem) Gutachten und bei ner Masche wird er das schlichtweg nicht tun solang Ihr euch da nicht ins Boxhorn jagen lasst.


    Aber ne Beratung beim Anwalt schadet in keinem Fall!


    Superspeedy: schwache Ansage :thumbdown:

  • Moin,


    da fehlte einfach die Erfahrung, da bisher die Alten an die Vertragshändler gingen. Wieder etwas dazugelernt, sowas passiert sicher nicht noch mal.


    Mal abwarten, was morgen der Anwalt sagt - Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.

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