Unfall Frage

  • Hallöchen, und zwar hab ich folgende Frage:


    Person XY (Azubi arbeitet in selbiger Werkstatt => firmenintern ) fährt mit z.B. T5 in eine Werkstatt, schrammt diesen jedoch dabei, es entsteht ein Schaden. (Angeblich) hat Firma X dafür eine Versicherung mit 1000€ Selbstbeteiligung.


    Ist dass überhaupt möglich diese 1000€ dem Arbeitnehmer in Rechnung zu stellen?


    Meine Frage deshalb weil ja Azubis "besondere" Rechte haben.

    Allzeit gute Fahrt.

  • Hier kommen die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung zur Anwendung;
    bei lediglich leichter Fahrlässigkeit kann dem Arbeitnehmer der Schaden nicht angelastet werden.
    Bei mittlerer Fahrlässigkeit kann es zur quotalen Schadensaufteilung zwischen AN und AG kommen.
    Bei grober Fahrlässigkeit muss der AN idR den Schaden tragen, es sei denn der Schaden steht in absolut krassem Missverhältnis zum Gehalt des AN.
    Das Ganze wird gestützt auf § 254 BGB analog.


    Ohne genaueres über deinen Fall zu wissen, würde ich mal meinen dass das Verhalten (deinerseits?) leicht fahrlässig war (muss im übrigen bezogen sein auch auf den Schadenseintritt, sprich du musst nicht nur bzgl. deines Verhaltens fahrlässig gehandelt haben, sondern auch in Bezug auf den Eintritt des Schadens), du somit den Schaden nicht tragen musst.


    Wenn du die Stichworte "beschränkte Arbeitnehmerhaftung" mal in Google einspeist, bekommst du das aber auch etwas ausführlicher erklärt.

    Gruß Mirko

  • Ich denke nicht das es dem Azubi zu lasten gelegt werden kann.
    Die Firmenversicherung zahlt normalerweise den Schaden und gut ist.

  • Moin.


    Also danke für eure Antworten, wird denke nix auf mich zukommen. Und wenn´s doch noch Probleme geben sollte gehe ich eh zum 'Anwalt. Schönen Sonntag

    Allzeit gute Fahrt.

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