Guter Kauf?

  • Moin,


    gestern habe ich mir mein erstes Auto gekauft und würde gerne Eure Meinung dazu wissen.
    Es handelt sich um einen Golf V 1.4 Trendline aus dem Jahr 2007 mit 31K km und zwei Türen. Er wurde angeblich von einem Rentner gefahren. Das Auto ist optisch makellos und sogar der Motorraum glänzt. Man merkt gleich, dass das Auto liebevoll gepflegt wurde und immer in einer Garage übernachtet hat. Zudem wurde das Auto jährlich überprüft, Öl gewechselt und ab und zu die Zündkerzen. Alle Türen sind sehr leicht zu schließen und bei der Probefahrt ist mir nichts aufgefallen. Meine Fahrausbildung habe ich in einem neuem BMW 1er gemacht und der Unterschied im Fahrkomfort war erstmals nur die fehlenden PS.


    Die Ausstattung ist ganz normal: Einparkhilfe, Climatic, RCD 300, Servolenkung, Nebelscheinwerfer, Tempomat usw. Was fehlt wäre nur der Boardcomputer bzw. die Traktionskontrolle.


    Der Verkäufer sagte mir am Ende der Verhandlungen, dass das Auto eine leichte Begegnung mit einem Baby-Hirsch vor vier Jahren hatte. Angeblich wurde nur der vordere Stoßfänger ersetzt. Ich habe mir dann die Stelle nochmal angeschaut und alles scheinte in Ordnung.


    Der Verkäufer (beim offiziellen VW-Händler, 100km von wo ich wohne) wollte 8.700€. Ich habe kein Talent um einen guten Rabatt zu verhandeln und am Ende habe ich 8.500€ bezahlt. Sowohl der Händler als auch der Verkäufer vermittelten mir einen vertrauenswürdigen Eindruck, was bei anderen Händlern, die ich an den Tag besucht habe, nicht der Fall war.


    Ursprünglich wollte ich das Auto in eine ADAC-Werkstatt fahren und überprüfen lassen, bekam ich aber keinen Termin.


    Habe ich zu viel bezahlt?


    Soll ich das Auto trotzdem untersuchen lassen, um ggf. die Gewährleistung des Händlers sofort in Anspruch zu nehmen, falls es versteckte Probleme gibt?

    Einmal editiert, zuletzt von eirik ()

  • Hallo !
    Meiner Meinung nach ist der Preis zu hoch, selbst bei so einer Laufleistung.


    Kurzer Einschub:
    Traktionskontrolle (ESP) hat das Auto auf jeden fall.


    So wieder zum Preis. Da es sich um einen Unfallwagen handelt ist der Preis m.M.n. Zu hoch, selbst wenn alles in stand gesetzt wurde.
    Ich denke du meinst auch Stoßfänger nicht Stoßdämpfer oder?

  • Wieso zweifelst du jetzt an dem Auto, bzw an dem Kauf?
    wieso hast du dich nicht vorher gemeldet, oder hast Überlegungen über das Auto angestellt..


    Ich persönlich hätte glaube ich keinen Unfallwagen gekauft...

  • @ hawk1991


    Man kann doch nicht, bei einem leichten Wild-Schaden, den Wagen als Unfallwagen bezeichnen !!!! Wie soll das denn gehen ??? Wo kommen wir denn da hin ?
    Wenn der Golf Ordnungsgemäß in einer VAG Fachwerkstatt repariert wurde, muss man es noch nicht mal dem Käufer sagen !!! Erst wenn ein schwerwiegender Blech/Rahmenschaden vorhanden wäre, müsste man was davon erzählen. Außerdem wird sowas dann auch ins Serviceheft eingetragen

    "Nur die Besten sterben jung..."


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    Einmal editiert, zuletzt von solly0815 ()

  • Zurück zum Thema, für einen 1,4er schon etwas Teuer !! Aber anders herum, falls ich es richtig gelesen habe, beim Händler gekauft mit Garantie usw. Da geht das gerade NOCH ! :D

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  • Hey eirik,


    viel günstiger gibt es die bei den Internetportalen auch nicht. Kannst stolz darauf sein als Fahranfänger schon so ein Auto zu besitzen. Mach dir wegen der ausgewechselten Stoßstange keine Gedanken. Wenn es nur das ist, ist das ja überhaupt kein Problem. Wie viele lassen hier wegen Steinschlägen ihre Sachen lackieren? ;)
    Du kannst ja dennoch zu deinem örtlichen VW Händler gehen und mal in die Fahrzeughistorie schauen. Sollte da etwas in einer VW Werkstatt repariert worden sein, ist es dort vermerkt.


    Ein schönes Wochenende und genieß noch etwas die Sonne mit deinem neuen Golf. :)


    Gruß
    Micha

  • Wieso zweifelst du jetzt an dem Auto, bzw an dem Kauf?
    wieso hast du dich nicht vorher gemeldet, oder hast Überlegungen über das Auto angestellt..


    Dem kann ich nur zustimmen :huh: Aber nun isses eh zu spät :)



    @ hawk1991


    Man kann doch nicht, bei einem leichten Wild-Schaden, den Wagen als Unfallwagen bezeichnen !!!! Wie soll das denn gehen ??? Wo kommen wir denn da hin ?
    Wenn der Golf Ordnungsgemäß in einer VAG Fachwerkstatt repariert wurde, muss man es noch nicht mal dem Käufer sagen !!! Erst wenn ein schwerwiegender Blech/Rahmenschaden vorhanden wäre, müsste man was davon erzählen. Außerdem wird sowas dann auch ins Serviceheft eingetragen


    Natürlich kann ein Wildschaden auch ein Unfall sein und ist es in der Regel auch, weil das Reh (im günstigsten Falle) ja nicht nur an Deinem Spiegel leckt, während Du vorbeifährst - das wäre dann kein Wildschaden ;) Bei der Frage nach der Beurteilung "Unfallwagen" zählt vorwiegend die Schadenshöhe und da streiten sich die Gerichte schon Jahre und es gibt immer wieder andere Urteile - ABER: wenn der Stoßfänger getauscht wurde muss gekärt werden, ob das nur gemacht wurde um alles im Originalzustand zu haben und der Schaden auch hätte mit Smart-Repair repariert werden können, oder ob der irreparabel war - das ist nämlich dann schon der Knackpunkt zum Thema Unfallschaden.


    Desweiteren: Natürlich muss JEDER Unfall einem Käufer mitgeteilt werden - wenn es denn einer war (siehe oben) :!: Egal wie der repariert wurde - wenn sich im nachhinein rausstellt, dass das Kfz einen Unfall hatte und das wurde nirgends vermerkt oder mitgeteilt, dann hat der Käufer ein Recht auf Wandlung, da es sich um einen vorsätzlich verschwiegenen Mangel handelt :!:


    Und im Serviceheft wird das schonmal gar nicht eingetragen, sondern höchstens in der Reparaturhistorie bei VW und das auch nur dann, wenn der Schaden bei VW repariert wird ;)


    ... Aber anders herum, falls ich es richtig gelesen habe, beim Händler gekauft mit Garantie usw. Da geht das gerade NOCH !


    Na von Garantie hat er ja nichts geschrieben also wissen wir darüber auch nichts, aber Gewährleistung hat er in jedem Fall :thumbup:


    Noch was zum Thema: "BABY-HIRSCH"??? Was ist das und was macht man damit? 8o Wenn der Verkäufer das schon so erzählt, dann klingt das für mich schon nach Wildschaden und Unfallwagen. Btw: NIEMAND kann nach der Reparatur eines Unfalls sagen, dass es keine versteckten Folgen gibt, daher darf ja auch nicht verschwiegen werden, dass er einen Unfall hatte. Aber mach Dir da keine Platte, meiner hatte auch so einen leichten Wildschaden vor meinem Kauf mit Reparatur bei VW und Wechsel des Schlossträgers etc. darunter war alles i.O..


    Du kannst übrigens immer noch in einer Fachwerkstatt fahren und das Kfz beurteilen lassen. Aber dann bald, weil nach 6 Monaten Beweislastumkehr in der Gewährleistung eintritt ;)

  • So ein Wildbraten kann schon ein ordentliches Gewicht aufbringen und einen mächtigen Schaden verursachen. Wenn die Instandsetzungskosten einen Fixbetrag übersteigen, auch wenns bei nem Bugatti nur die Lüftungsgitter sind, dann ist es theoretisch ein Unfallwagen.
    Ob der Unfallschaden entsprechend größere Folgen nach sich zieht (wie Karosserie verzogen o.ä.) wäre dann was anderes. Wenns wirklich nur ein kleines Tier war und ansonsten keine weiteren Schäden aufgetreten sind, Farbunterschiede von Stoßstange zum Rest des Wagens sich nicht unterscheidet, dann ist das doch vollkommen ok.
    Preis würde ich nicht wirklich als Schnäppchen ansetzen, allerdings sind gerade Händler ja meist ein bisschen Stur was ihre Preise angeht und von dem KM her ist das ja fast ein Neuwagen. :thumbup: .

  • Bei mir haben die den Unfallschaden, den die VAG Werkstatt selber rein gemacht hat, ins Serviceheft eingetragen. Deswegen meine Aussage wegen dem eintragen im Serviceheft :D

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  • Bei mir haben die den Unfallschaden, den die VAG Werkstatt selber rein gemacht hat, ins Serviceheft eingetragen. Deswegen meine Aussage wegen dem eintragen im Serviceheft :D

    Also, bei mir wurden die nicht ins Serviceheft eingetragen.

  • Man kann doch nicht, bei einem leichten Wild-Schaden, den Wagen als Unfallwagen bezeichnen !!!! Wie soll das denn gehen ??? Wo kommen wir denn da hin ?
    Wenn der Golf Ordnungsgemäß in einer VAG Fachwerkstatt repariert wurde, muss man es noch nicht mal dem Käufer sagen !!!


    tolle meinung. hier kann ich echt nur noch den kopf schütteln.
    jeder schaden, egal ob kratzer oder unfall muss dem käufer gemeldet werden.
    sonst täuscht man den käufer und das ist nicht in ordnung.
    außerdem: jeder der schonmal gesehen hat was so ein wildunfall anrichten kann, der würde auch nicht so darüber reden.
    und wie schon erwähnt wurde: wenn der verkäufer schon von baby-hirsch redet, dann werde ich schon skeptisch.

  • Ich Nenn mal ein Bsp:


    Ich fahre mir selber einen Schaden in die Kühlergrill und Stoßstange. Hol mir alles Neu, lass es Lackieren und montier es selbst. Hab ich dann einen Unfallwagen ? ;)


    Ist auch schnurz piep, es streiten sich ja immer wieder Richter, egal wo, ab welcher Schadenhöhe ein Auto als Unfallwagen zu betiteln ist. Da gibt's zig Urteile ! :) Jetzt soll's mal Gut sein meinerseits dazu.
    Wer es genau wissen will, der müsste mal google oder einen Anwalt befragen :D

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  • Ich fahre mir selber einen Schaden in die Kühlergrill und Stoßstange. Hol mir alles Neu, lass es Lackieren und montier es selbst. Hab ich dann einen Unfallwagen ? ;)


    Ja

    Gruß Mirko

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