Gewährleistung

  • Hallo


    eine Frage an alle !!


    Ist es richtig, wenn man sich einen Golf 5 bei einem Händler kauft, daß dieser


    keine Gewährleistung gibt, wenn das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft wird ??


    Wenn das Fahrzeug aus Italien ist, auf was ist da besonders zu achten ??


    Danke


    Oliver

  • Kundenauftrag bedeutet immer,dass es ein Privatverkauf ist und die Gewährleistung im KV ausgeschlossen wird !!!
    Aus Italien ?(
    Lass es lieber ;) !!!

  • das klingt sehr nach ali um ecke mit großer fähnchen auf dach... :D


    aus aus italien kauft man autos nur wenn sie von privat kommen, die stempel im scheckheft noch feucht sind... und man das auto per vorkasse mit wester union bezahlt werden können... :D



    spaß beiseite... das man solche autos nicht kauft sollte eigentlich inzwischen schon jeder gehört haben... wurde in der presse ja schon oft breitgetreten...



    gruß thomas



    Wenn es mit Gewalt nicht geht dann geht's mit viel Gewalt...und wenn's mit viel Gewalt nicht geht dann geht es mit Feuer...

  • Kundenauftrag bedeutet immer,dass es ein Privatverkauf ist und die Gewährleistung im KV ausgeschlossen wird !!!


    Falsch :!:


    Erstens: Bei einem Kauf von Privat MUSS die Gewährleistung im Kaufvertrag explizit ausgeschlossen werden - wenn dies nicht der Fall ist, haftest Du als Privatperson genauso wie jeder Händler und bist bei Mängeln in der Gewährleistungspflicht. Also: das bedeutet nicht IMMER, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist :!:


    Zweitens: Der Händler, der Dir das Kfz vermeintlich nur als Vermittler im "Kundenauftrag" verkauft, steht am Ende trotzdem in der Gewährleistungspflicht :!::!:
    Der Gesetzgeber sieht darin nämlich ein vorsätzliches Umgehen der Gewährleistungspflicht, da sich so schön jeder Händler bei Gebrauchtwagenkäufen aus der Affaire ziehen könnte :thumbdown: Ar... lecken :D Ein Händler muss nämlich trotzdem gerade stehen und es verhält sich wie bei einem normalen Kauf vom Händler, da alles andere eine unzulässige Benachteiligung des Käufers wäre. Es gibt auch mehr als genug Urteile dazu im Internet, die alle das gleiche Ergebnis haben ;)


    Wenn der Händler jetzt natürlich nur die Telefonnummer und Adresse weitergibt und Du alles selbst mit dem Privat-verkäufer abwickelst, dann gilt oben gesagtes natürlich nicht. Aber ich gehe mal davon aus, dass der Händler (!) das Fahrzeug nach Deutschland überführt und Dir dann den Kaufvertrag mit dem Namen des Vorbesitzers als Verkäufer vorlegen will. Das kann er zwar alles machen, allerdings handelt er trotzdem als Verkäufer und muss am Ende gerade stehen.
    Allerdings sollte man das auch bezeugen lassen können - entweder durch Schriftstücke (aber der Händler wird da sicherlich nichts rausrücken oder sich hüten) oder in diesem Fall noch besser: durch ZEUGEN, die man dann am besten mitnimmt.


    Aber mal ehrlich: Wie meine Vorredner kann ich auch nur empfehlen die Finger davon zu lassen. Zum einen weisst Du nicht, was mit dem Kfz los ist, und zum anderen würde ich bei einem solchen Händler, der die oben beschriebene Schiene fährt nie im Leben was kaufen. Der ist a) vielleicht sogar zu dämlich und glaubt an die Rechtmäßigkeit seiner Aktion mit der er sich vermeintlich aus Verpflichtung zieht, oder b) er weiß ganz genau was er macht und will Dich sogar wissentlich über den Tisch ziehen.


    So oder so wird der seinen Fehler dann wenn's drauf ankommt (nämlich im Gewährleistungsfall) nicht eingestehen und im schlimmsten Fall wirst Du Dich mit Deinem Anwalt und vlt. auch vor Gericht um Dein Recht bemühen müssen. Und das ist es einfach nicht Wert - glaub mir (ich hab das so zum Glück nicht durch, aber schon genug andere Streitereien mit Opel-Händlern) :thumbdown:

  • um dir mal deine letzte frage zu beantworten:


    ich hab meinen aus italien privat gekauft. ich kannte den zwar, aber zu beachten gibt es: typisierung des fahrzeuges in dein Heimatland durch den Generalimporteur VW.. sprich das auto bei dir bringt dir nichts, weil du es nicht zulassen kannst, solange die italienischen papiere nicht in die deinigen "konvertiert" wurden.. die italiener haben da ein ganz eigenes fahrzeugpapiersystem...mich hat der spaß 180 gekostet, dann muss noch der tüv gemacht werden was bei mir dann nochmal 180 waren WEIL das auto ja den jeweiligen richtlinien NEU überprüft werden muss.. (angaben für österreich)
    sonst fällt mir jetzt auf die schnelle nichts mehr ein..


    meine meinung: wenns nicht unbedingt sein muss, lass es lieber, spart nerven, zeit, und geld. zudem spricht das auto mit dir dann deutsch und nicht italienisch :P
    lg
    Flo

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  • Hallo


    Ich Danke Euch für die Stellungnahme bezügich der Gewährleistung.


    Das ganze hat sich erledigt, weil ich mir einen Golf 5 Bj. 2oo6 gekauft habe. Deutsches Modell, 3-türig, Scheckheft lückenlos,


    75OOO km, Sportline, 8-fach bereift, TÜV-Asu-Kundendienst neu, Voll Lederausstattung, Tempomat, Xenon- Orginal,


    Regensensor, CD, uvm.


    Das ganze natürlich erheblich günstig.


    Nächste Woche bekomme ich den Golf. Es war, so glaube ich die richtige Entscheidung.


    Gruß aus München


    Oliver :thumbup:

  • Hört sich nach einer vernünftigen Entscheidung und einem sehr schönen Fahrzeug an. Viel Spaß mit dem Neuen!

    Zu verkaufen:

    • Verlängerungskabel für Heckklappenöffner (für Umbau auf Golf VI Öffner)
    • Nachrüstsatz hintere Fußraumleuchten
    • Entriegelung Tanköffner mit Alukante (für Golf V)
    • Sagitar Warnblinker (dunkelrot, passend für Golf V)
    • Porsche-Deckel (Kühlmittel und Öl)
  • Danke


    Ich freue mich schon so auf nächste Woche.


    Wie ist denn eigentlich die VW-Radio-Anlage.


    Lt. Anleitung mit einem eingebauten CD-Wechsler.


    Mal sehen


    Gruß


    Oliver :thumbup:

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