r32 stoßstangen eintragen ?

  • hallo möchte meinen golf 4 in r32 umbauen muss ich die beiden stoßstangen eintragen oder nicht?

  • Wenn es Originalteile aus dem VW Zubehör sind gibts eine ABE. Da also nicht. Wenns ein Ersatzteil ist hilft die ABE vielleicht beim Eintragen. Da streiten sich die Leute. Der eine sagt man muss es eintragen, der nächste behauptet das Gegenteil. Wenn du es machst bist du auf der sicheren Seite. Zumal die R-Stoßstange (nicht die R-Line aus dem Zubehör) nur für den R Freigegeben wurde.


    Wenns eine aus dem freien Zubehörmarkt ist musst du sie aufjedenfall eintragen lassen.

  • wenn es originale VW-Teile sind nicht.


    Nananana, nicht so schnell Mr. Linx :)
    Original-Teil heißt nicht gleich Eintragungsfrei. :)
    So gesehen müsste ja dann eine G6 Front an einem G5 auch eintragungsfrei sein - weil original Teile :P


    Um das Ganze mal aufzuklären:
    Sofern die Sachen nicht standart-mäßig an deinem Auto montiert & geprüft sind ist es EINTRAGUNGSPFLICHTIG. Selbst die V6-Lippe für die Stoßstange ist eintragungspflichtig bzw vorführpflichtig bei einer amtlich anerkannten Prüfstation. (hab auch irgendwo noch so ein Schreiben von VW direkt rumliegen)


    Nun mal wieder zu den R32 Stoßstangen.
    Es gibt dort zwei Unterschiede zwischen den originalen Teilen. Es gibt einmal die original R32 Stoßstange und einmal die R-Line. Beide äußerlich so gut wie identisch aber eintragungsmäßig total unterschiedlich. Für die originale R32 Stoßstange gibt es kein Gutachten - kann aber per Einzelabnahme eingetragen werden. Für die R-Line Stoßstange liegt wiederrum eine ABE vor - sprich muss nicht eingetragen werden.
    Natürlich gibt es noch weitere R32 (Look) Stoßstangen welche teileweise mit Teilegutachten (SRS-Tec & JOM z.B.) aber viele auch ohne Gutachten sind.


    Edit:/ Hier das Schreiben von VW bezüglich der V6 Lippe. Leider nur vom Monitor damals abfotografiert.
    [Blockierte Grafik: http://s14.directupload.net/images/121031/y524s595.jpg]

    Einmal editiert, zuletzt von Bansi ()

  • Ab Werk verbaute Teile allgemein sind EG-Typgenehmigt an einem Fahrzeugtyp, hier Golf 4, weswegen man z.B. auch keine Eintragung braucht wenn man z.B. anders gemusterte Türverkleidungen einbaut.
    (Beispiel: Ich habe in meinem Golf 6 Trendline auch ein Golf 6 R-Line/Scirocco-Lenkrad bei mir drinnen, und da haben TÜV und Dekra gemeint dass ich das nicht eintragen muss.)


    Ob es aber eine Unterscheidung vom "normalen" Golf 4 zum Golf 4 R32 gibt, da dieser etwas anders aufgebaut ist (4Motion etc), kann ich nicht sagen, aber hier hat der Bansi ja schon was dazu geschrieben. So eine Unbedenklichkeitsbescheinigung scheint aber nicht verkehrt zu sein, da man damit was in der Hand hat.
    Habe hier was zum Thema über die Suche gefunden: [Golf 4] R32 original Stoßstange eintragen!???

    Gruß Linx,
    meinGOLF.de Moderator

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