Sticker auf Front und Heckscheibe legal?

  • Soweit ich weiß ist Heckscheibe völlig egal
    man könnte sich auch eine große Fahne hinten rein Hängen und es wäre legal
    solange man durch die Spiegel was sieht
    Habe ich zumindest mal gehört


    und Frontscheibe glaube ich glaube es aber nur
    ist es erlaubt solange es das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränkt

  • Auf der Frontscheibe darf der Aufkleber nicht im Sichtfeld sein und nur einen gewissen Prozentsatz betragen. Wieviel das is weiß ich aber grad ne. Wenn die Heckscheibe beklebt ist, dann muss der rechte Außenspiegel vorhanden sein. Ich selbst habe auf der Frontscheibe auf der Beifahrerseite den meinGolf.de Schriftzug. Soweit alles im Rahmen ;)


    LG David



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    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween!

  • ....wenn du es hinten dicht (mit was auch immer)machen willst, ist nur ein Spiegel auf der Beifahrerseite (den ja die meisten haben) vorgeschrieben.

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • Hallo,


    Ich habe selbst ein Aufkleber im oberen Teil der Frontscheibe und mehrere auf der linken Seite der Heckscheibe und beim TÜV oder bei einer Kontrolle noch niemand etwas gesagt :thumbup: .


    Glaube erlaubt ist;
    kleinere Aufkleber
    (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm (= 1000 qcm) ist. Es
    darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein;
    die Scheibeneinfassung muss frei bleiben






    Verboten ist ...


    ... jeder Aufkleber, wenn er größer als 0,1 m² groß ist


    ... wenn die beklebte Fläche größer als 25% der Scheibenfläche ist


    ... wenn Aufkleber im direkten oder auch indirekten Sichtbereich des Fahrers sind.




    Direktes Sichtfeld = Sicht auf die Straße


    Indireketes Sichtfeld ist oberer & unterer Rand der Scheibe



    Gruß
    GolfGTI2010

  • hab gerade gelesen das in ÖSTERREICH das aufbringen von FOLIE auf der frontscheibe verboten ist. dh. streng betrachtet müssten auch aufkleber verboten sein..


    hier die quelle:
    http://www.salzburg.gv.at/them…nderung-scheibenfolie.htm

    MFG Steff


    Allradantrieb bedeutet, dass man dort stecken bleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt...

  • Am W~See haben se mich mal angehalten, auf der Autobahn, wo wir abreisen wollten....
    Ich hatte unter anderen Sticker auf Front/Heckscheibe, da hatten se mich gefragt, ob mich das nich iwi behindert -.- aber passiert is nix^^




    Sent from my iPhone

  • Warum sollte das verboten sein? ...


    Vignetten und Umweltplaketten kleben ja auch auf der Scheibe :thumbup:

  • ich habs nur auf meine art interprediert ...
    ..AUSZUG: Das nachträgliche anbringen von Folien auf der Windschutzscheibe von Kraftfahrzeugen ist nicht zulässig. .... AUSZUG...


    njoo stimmt eig vignette ist ja uch iwi aus folie ?(


    njo die gesetzes futzies halt! :D

    MFG Steff


    Allradantrieb bedeutet, dass man dort stecken bleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt...

  • Es ist nicht verboten. Es ist wie in D ein gewisser Bereich erlaubt. Hat mir meiner erst im Mai beim Pickerl machen gesagt. So wie bei mir ist es absolut kein Problem und die 2 Polizisten in meiner Familie haben auch noch nie was gesagt ;)

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  • Ich wurde mal gefragt wegen dem Aufkleber an der Frontscheibe, ob ich ein Gutachten dafür habe 8| :D :D


    Meinte ich wo gibts denn sowas. Der ist von ner Aufkleberbude und meine Sicht behindert es auch nicht.
    Kam nur ein ''Achso'' - vorallem Gutachten, dachte ich höre nicht richtig.

  • Meine Freundin wurde Gestern, mit meinem Wagen, rausgezogen. Musste vor Ort den Schriftzug auf der Windschutzscheibe entfernen.


    Wenn man sich die letzten Fotos auf meiner Wagenvorstellung ansieht, sieht man einen Schriftzug gaaanz Rechts. Jeder einzelne Buchstabe ist nicht größer als 0,1qm² Das direkte Sichtfeld (Straße) ist nicht behindert! Hätten die Grünen das veranlassen dürfen?


    4 Tage vorher haben die mich mit Motorrad angehalten..... :cursing: Die wollen mich doch ärgern oder was?


    Hat da jemand mal nen § oder so für mich?

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)

  • Ich kenne da einen ähnlichen Fall, bei dem der Fahrer die über mehrere Jahre hinweg angesammelten Autobahnmaut-Plaketten abkratzen durfte, als Begründung wurde dort die eingeschränkte Sicht genannt.


    Ausschlaggebend ist dabei nicht nur das direkte Sichtfeld nach geradeaus, sondern auch das Sichtfeld zur Seite an der A-Säule vorbei, etwa um von rechts kommende Fahrzeuge oder Fußgänger erkennen zu können.
    Von daher sind mehrere, dicht aneinander angebrachte Aufkleber seitlich der Scheibe immer ein heikles Thema.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

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