Rückleuchen verdunkeln

  • Hallo habe eine frage und bitte um hilfe ! ! :rolleyes:


    ich möchte meinen "standart" rückleuchten tönen (jedoch nicht zu dunkel) ähnlich wie die gti edition 30 ... :thumbup:


    wo und wie habtihr das gemacht ??

  • -Lasieren
    -folieren


    Erlaubt ist es jedoch nicht, da das Prüfzeichen der RL nur für den Originalzustand gilt. Zudem wird der Reflektionsgrad der Reflektoren schlechter und dann gelten diese auch nicht mehr.


    Ansonsten - einfach mal googeln ;)

    VCDS-Haber-Liste, Genius Touch & Map haber, Steuergeräte Software auslesen und aufspielen möglich.


  • Wie 2.0 TDI richtig geschrieben hat, gibt es diese zwei varianten. Lasieren ist halt dauerhaft und nicht, oder nur sehr schwer, wieder rückgängig machbar.
    Folieren wäre da einfacher. Folien gibts in der alltbekannten Bucht -> einfach Tönungsfolie rückleuchten oder scheinwerfer (Affiliate-Link) eingeben und du wirst von angeboten überhäuft.


    PS: Bei folierten rückleuchten hast du den vorteil, dass du die folie sofort abziehen kannst, falls du aufgehalten wirst. Ich würde halt nicht zu viel verdunkeln, sonst sieht dich der folgeverkehr nicht mehr gut und die gefahr eines auffahrunfalls steigt. Und im schlimmsten fall steigt dir dann sogar die versicherung aus, obwohl du unschuldig gewesen wärst. Das solltest du halt auch bedenken.

  • Ich würde dieses Risiko garnicht erst eingehen.


    Von Hella gibt's die Kirschen in der Bucht für 170€. Und wie ich hörte, auf der Motorshow für 150.

    Gruß André,
    meinGOLF.de Moderator



    "döp döp döp dödödöp döp döp
    dödöp döp döp dödödöp döp döp"


    Scooter, 2003

  • Fahren ohne Betriebserlaubnis. Kann zur Stillegung führen und das kostet.

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween!

  • Fahren ohne Betriebserlaubnis. Kann zur Stillegung führen und das kostet.


    halte ich nicht mal für das schlimmste Szenario...


    Versicherungen können sich wegen der erloschenen ABE des Fahrzeugs weigern, einen Schaden zu bezahlen und man hat gerade mehrere Menschen auf dem Gewissen...


    Wollte es nur erwähnen und es ist spitz ausgemalt von mir... :cursing:

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • Was kann passieren wenn man erwischt wird?

    ....Kopf kürzer. :D

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • Was kann passieren wenn man erwischt wird?



    50 Euro Strafe + Verwaltungsgebühr
    3 Punkte in Flensburg


    Gegebenenfalls noch Abschleppkosten, denn die Fahrt ist bei erloschener Beitrieberlaubnis an Ort und Stelle vorbei.


    Im Falle eines Unfalles bleibst du auf deinem Schaden sitzen.
    Für den Schaden des Unfallgegners kannst du bis zu 10.000€ in Regress genommen werden.
    Beides übrigens unabhängig davon, ob du am Unfall Schuld hattest oder nicht.




    Kauf dir richtige, zugelassene Rückleuchten, da hast du mehr davon.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Im Falle eines Unfalles bleibst du auf deinem Schaden sitzen.
    Für den Schaden des Unfallgegners kannst du bis zu 10.000? in Regress genommen werden.
    Beides übrigens unabhängig davon, ob du am Unfall Schuld hattest oder nicht.


    Das stimmt so nicht ganz. Die veränderten Bauteile müssen in kausalem Zusammenhang zu dem Unfall stehen, damit die Folgen eintreten, die du genannt hast.
    Trotz allem würde ich ebenfalls nicht zum lasieren/folieren raten. Kauf dir zugelassene, abgedunkelte Rückleuchten und fertig.

    Gruß Julian,
    [font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif']meinGOLF.de
    Moderator

  • Das stimmt so nicht ganz. Die veränderten Bauteile müssen in kausalem Zusammenhang zu dem Unfall stehen, damit die Folgen eintreten, die du genannt hast.


    Ich denke, das müssen wohl die Gerichte entscheiden.
    Denn einerseits hast du Recht, wenn ich jemanden vorne in den Kotflügel fahre, hat die lasierte Rückleuchte nichts damit zu tun.
    Andererseits bedeutet aber die erloschene Betriebserlaubnis, dass das Recht zur Straßennutzung nicht mehr gegeben ist, und dann muss man sich natürlich auf fragen, was hatte er dann da zu suchen, wo er mit jemand anderem kollidieren konnte?


    Zumindest für eine Teilschuld sollte dieser Umstand eigentlich reichen.



    Die gegnerische Versicherung dürfte wohl auch alle Hebel in Bewegung setzen, damit sie nicht den Schaden von jemanden zahlen müssen, der eigentlich gar nichts auf der Straße zu suchen hatte.
    Daher würde ich es in jedem Fall der Versicherung bzw. der hinzugerufenen Polizei melden, wenn ich feststelle, dass mein Unfallgegner keine BE mehr hat. ;)

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  • Ich denke, das müssen wohl die Gerichte entscheiden.


    Dann schau dir mal gängige Rechtsprechung zu diesen Fällen an ;)

    Gruß Julian,
    [font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif']meinGOLF.de
    Moderator

  • Gerne.
    Quellenangabe?

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  • Wer das nur wegen bisschen dunkleren Heckleuchten riskiert muss dann ja schon nicht ganz so sauber sein, da oben.


    Gibt davon genug.


    Es gibt auch alternativen. Wie bereits die dunklen Kirschen. Sind auf alle fälle dünkler als die originalen. Eine andere möglichkeit wären die Rückleuchten von dectane (black/smoke für ganz schwarz dunkel, oder red smoke - rot dunkel). Dir muss dann zwar auch der LED look gefallen, aber ne ABE haben die und das sind die dunkelsten Rückleuchten am markt, die ich kenne und die zugelassen sind.

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