• Hallo,an alle User hier im Forum.Befindet sich hier ein Rechtsanwalt unter uns, der sich mit Wandlung eines Fahrzeugs auskennt?Es handelt sich um einen gewandelten Golf 6 GTI.Dazu habe ich nur eine Frage.
    Bitte meldet euch bei mir.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen!"

  • Hallo Daren,danke,dass du dich gemeldet hast.
    Es geht um folgendes.Ich habe meinen GTI wegen verschiedenster Mängel wandeln lassen,das war am 26.06.2012.Ich habe dann für 2 Jahre Nutzung eine Gebühr von 3437€ bezahllt. Beim Kauf am 18.05.2010 habe ich noch eine Service-Versicherung für die Inspektionen abgeschlossen.Diese wurde mir,obwohl ich den GTI schon im 26.06.2012 zurück gab,weiter abgebucht.Am 10.01.2013 bekam ich Post von VW.Sie haben mir die gesamten 33 Monatsraten zurücküberwiesen.(für diesen Inspetions-Service) Am 14.01.2013 erhielt ich einen weiteren Brief mit der Forderung,ich sollte die damals gemachte Inspektion (am 23.05.2012) und die dazugehörige Ersatzmobilitätskosten zurücküberweisen.
    So,jetzt meine Frage: Ich hatte zu dem Zeitpumkt der Inspektion einen gültigen Vertrag mit VW über diese Inspektionskosten. Kann VW rückwirkend diesen Vertag ausser Kraft setzen und die Kosten der Inspektion von mir zurück verlangen?Wäre es nicht richtig gewesen mir die Service-Raten ab dem Tag der Rückgabe (26.06.2012) zu überweisen,anstatt mir 293€ zu überweisen um dann von mir 312€ zurückzufordern?



    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen!"

    2 Mal editiert, zuletzt von audmaz ()

  • Der Vertrag wurde beendet somit musst du die inspektion zahlen, alles richtig so, les mal das kleingedruckte


    Gesendet von meinem HTC One X+ mit Tapatalk 2

    Sommer: Golf 6 GTI Edition35 DSG @ performance only KLICK
    Sommer 2: Kreidler F-Kart 170
    Winter: Audi A6 S6 4b C5 4.2 40V V8 quattro

  • @GTi
    Danke für deine Antwort.Aber liesst du beim Kauf den Vertrag durch?Alle 24.000 Seiten und auch das Kleingedruckte?Also ich nicht.Wäre ja schön gewesen,hätte mich das AH richtig aufgeklärt und mir sowas gesagt.Aber die scheinen damit völlig überfordert zu sein. Wandlungaantrag gestellt 25.05.2012.Dieser wurde stattgegeben.Am 26.06.2012 GTI abgegeben und einen neuen ED 35 mitgenommen.Bis heute ist diese Wandlung nicht abgeschlosssen. Unglaublich,aber war.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen!"

  • Hi
    Bei einer Wandlung oder auch Rückabwicklung wird der gesamte Kaufvertrag rückgängig gemacht also auch die angeschlossen Leistungen
    Deshalb muss die Inspektion nun bezahlt werden.


    Die Wandlung ist erst abgeschlossen wenn dein zurückgegebener GTI von dem Händler wieder verkauft wird,..... Und das kann dauern
    Hintergrund ist das das Werk den evtl entstanden Verlust des Händlers, ausgleichen wird. Und das geht erst wenn der Gebrauchtwagen verkauft ist.
    Servus

  • @GTi
    Danke für deine Antwort.Aber liesst du beim Kauf den Vertrag durch?Alle 24.000 Seiten und auch das Kleingedruckte?Also ich nicht.Wäre ja schön gewesen,hätte mich das AH richtig aufgeklärt und mir sowas gesagt.Aber die scheinen damit völlig überfordert zu sein. Wandlungaantrag gestellt 25.05.2012.Dieser wurde stattgegeben.Am 26.06.2012 GTI abgegeben und einen neuen ED 35 mitgenommen.Bis heute ist diese Wandlung nicht abgeschlosssen. Unglaublich,aber war.


    Also mal im Ernst, du willst einen Vertrag, den Du unterzeichnet hast, nicht erfüllen weil er zu viele Seiten hat bzw. zu lang ist und Du ihn deshalb nicht komplett gelesen hast!? 8|
    Egal ob Kauf-, Wandlung-, Miet-, Arbeits- oder Sonstwasfüreinvertrag bevor man ihn unterzeichnet liest man ihn durch und das was man nicht versteht hinterfragt man bzw. unterschreibt es NICHT. Das gehört nun mal dazu wenn man Verträge abschließen bzw. voll Geschäftsfähig sein will. :whistling:

  • @ the abt


    Es geht überhaupt nicht darum diesen Vertrag nicht einzuhalten.Es ging einfach nur um die Frage,ob das so Ok ist.Mehr nicht.Das Problem liegt daran,dass mir das AH nichts,aber auch gar nichts erklärt hat,wie diese Wandlung vonstatten geht.Niemand konnmte mir im Vorfeld sagen welche Kosten auf mich zu kommen,nicht mal in etwa.Ich habe den GTI am 26.06.2012 abgegeben.Dieser GTI ist schon nach 4 Wochen verkauft worden.Und seither zieht sich die Wandlung ohne Ende.Zu meiner Frage warum das so ist bekam ich von VW ebenso vom AH die Antwort:" Die Anderen sind dran Schuld".


    So an Alle noch mal ein sehr herzliches Dankeschön für die Antworten. :thumbup:

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen!"

  • Ich hoffe, ich darf mich hier mal mit einklinken. Ist für eine Wandlung Voraussetzung, dass der Wagen in erster Hand ist? Oder kann man auch wandeln, wenn es sich um einen Gebrauchtwagenkauf, allerdings innerhalb der Werksgarantie, handelt?

  • Ich hoffe, ich darf mich hier mal mit einklinken. Ist für eine Wandlung Voraussetzung, dass der Wagen in erster Hand ist? Oder kann man auch wandeln, wenn es sich um einen Gebrauchtwagenkauf, allerdings innerhalb der Werksgarantie, handelt?


    Spielt keine Rolle der wievielte Besitzer Du bist. Man kann auch ein 20 Jahre altes Auto mit 500tkm und 30 Vorbesitzern wandeln.... wenn die Gründe dafür gerechtfertigt sind und die Voraussetzungen für die Wandlung erfüllt sind ;)


    Ich hab den Thread hier ganz vergessen und werde später nochmal auf die früheren Statements eingehen, da da auch nicht alles ganz korrekt ist... Nur soviel: die Inspektionen/Services, die während dem Besitz anfallen müssen natürlich bezahlt werden, da die laufenden Kosten nicht bei der Wandlung verrechnet werden, sonst könnte ja jeder kommen und seine Versicherungskosten oder die KFZ-Steuer einfordern :P

  • Ist zwar nicht ganz so das Thema aber hab ich trotzdem mal eine Frage. Ich hab mir letztes Jahr ein Vorserienmodell bei VW gekauft. Laut den Unterlagen von VW war das Auto am 13 Januar 2012 zum internen Gebrauch auf dem VW Werksgelände zugelassen worden. Laut Aussage des Verkäufers gibt es somit ein Vorbesitzer, in diesem Fall VW Wolfsburg. Am 10.10.2012 wurde das Auto durch VW auf mich zugelassen und das komische ist, dass im Brief und Schein ich als 1.Fahrzeughalter eingetragen bin. Da steht auch nix drin, dass er schon mal zugelassen war. Nun habe ich direkt beim Kauf eine Garantieverlängerung auf 4 Jahre geschenkt bekommen. Ab wann gilt denn nun die Garantie? Da ich Erstbesitzer und die Erstzulassung im Oktober 2012 laut Fahrzeugbrief ist sollte es doch ab da gelten oder?


    Schon mal Danke
    Gruß

    Gruß Steffen

  • ...Nun habe ich direkt beim Kauf eine Garantieverlängerung auf 4 Jahre geschenkt bekommen. Ab wann gilt denn nun die Garantie? Da ich Erstbesitzer und die Erstzulassung im Oktober 2012 laut Fahrzeugbrief ist sollte es doch ab da gelten oder?
    ...


    Jupp, genauso sieht's aus: Ab Tag der ersten Zulassung, DIE IM SCHEIN STEHT :) Da wird kein Gericht mitgehen, wenn VW das Ding in Ihren Unterlagen zulässt. Wäre das Kfz schonmal OFFIZIELL zugelassen gewesen, dann würde da auch was anderes im Brief stehen. Wie definiert denn VW bitte "zugelassen für den Gebrauch auf dem Werksgelände"? 8| Auf einem Privatgelände muss man nix zulassen solange das Ding auf dem Werksgelände bleibt kann VW da lustig ohne Kennzeichen und Versicherung rumheizen :D

  • Okay super vielen Dank :thumbup: Mich wundert auch nur, dass im Kaufvertrag steht:Tag der Erstzulassung 13.1.2012 und 1 Vorbesitzer. Aber wie gesagt, in meinem Schein stehe ich als Erstbesitzer und Erstzulassung bei meinem Kaufdatum. Meine Sorge ist/war nur dass wenn meine regulären 2 Jahre Garantie abgelaufen wären, ich dann eine 8 Monatige Garantieunterbrechnungn habe. Mein VW Autohaus hat mit der Garantieabteilung gesprochen und diese haben mir versichert, dass die Garantie definitiv mit dem 13.1 losgegangen ist. Die Garantieverlängerung läuft jedoch erst ab Oktober. Ich kann jetzt schon wetten, dass ich mit VW Probleme bekomme.

    Gruß Steffen

  • Okay super vielen Dank :thumbup: Mich wundert auch nur, dass im Kaufvertrag steht:Tag der Erstzulassung 13.1.2012 und 1 Vorbesitzer. Aber wie gesagt, in meinem Schein stehe ich als Erstbesitzer und Erstzulassung bei meinem Kaufdatum. Meine Sorge ist/war nur dass wenn meine regulären 2 Jahre Garantie abgelaufen wären, ich dann eine 8 Monatige Garantieunterbrechnungn habe. Mein VW Autohaus hat mit der Garantieabteilung gesprochen und diese haben mir versichert, dass die Garantie definitiv mit dem 13.1 losgegangen ist. Die Garantieverlängerung läuft jedoch erst ab Oktober. Ich kann jetzt schon wetten, dass ich mit VW Probleme bekomme.


    Der Witz ist aber: Du als Kunde kannst doch nicht ahnen, wann VW was mit dem Auto gemacht hat. Du als Käufer siehst nur Deine Papiere und da steht nunmal das, was da steht :P Was wäre denn, wenn Du das Kfz jetzt weiterverkaufst? Gibst Du dann 1 oder 2 Vorbesitzer an? DAS WAS IM BRIEF STEHT NATÜRLICH ;)


    Es ist auch noch einfacher: Wenn Du eine Anschlussgarantie hast, dann solltest Du auch die Versicherungsbedingungen irgendwo haben oder vom Händler bekommen. Und da steht definitiv drin, ob die Garantie ab dem Datum in irgendeinem Kaufvertrag oder ab dem Datum der ersten Zulassung gilt... und für letztere ist der Schein verbindlich, alles andere wäre unzulässige Benachteiligung des Käufers. Zumindest ist das so meine Erfahrung - und leider musste ich mich mit dem Thema Wandlung sehr ausführlich beschäftigen :thumbdown:

  • Ok klasse, das beruhigt mich schonmal. Die Anschlussgarantie ist mit meinem Kaufdatum identisch. Aussage meines Händlers war, dass in solchen Fällen die Garantie beginnt sobald das Auto das Werksgelände verlässt,da er dort ja für den internen Gebrauch zugelassen wurde. Danach hat das Auto bis Oktober bei meinem Händler gestanden.

    Gruß Steffen

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!