Neue Felgen mit ABE vom Hersteller muss ich noch zum TÜV?

  • Hi wollte wissen ob ich wenn ich vom Hersteller eine ABE (aus Österreich) bekommen habe muss ich dann noch zum TÜV(Deutschland) und mir das dann noch bestätigen lassen oder was auch immer die da machen ?!


    P.S.: Das ist eine ernst gemeinte Frage....


    MfG
    Julius F.

  • Wenn die Felgen nicht im Fahrzeugschein stehen müssen sie eingetragen werden .

  • Also wenn Du eine ABE hast brauchste die Teile nicht eintragen lassen, sondern musst nur die ABE mitführen.


    Wenn Du jedoch nur ein Teilegutachten hast, dann wird eine TÜV Abnahme nach §19.3 fällig.

    VCDS vorhanden - für fehlerauslesen und/oder codieren im Raum Berlin, PN an mich

  • ....mit den "vielen Angaben" :wacko: zu den Felgen, kann man Dir bestimmt gut weiter helfen.


    (Das ist eine ernst gemeinte Antwort...) :D

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • ...das ist ein TÜV Gutachten u. keine ABE. Die Felgen mußt du eintragen lassen.

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  • Das sieht für mich nach einem Teilegutachten aus...


    Also heißt das für Dich ab zu einer Prüforganisation (TÜV, Dekra oder KÜS) und die Rad-/Reifenkombination nach § 19.3 abnehmen lassen!


    Da steht "Gutachten 366-0053-10-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48270"... Und das bedeutet ganz klar, daß es keine ABE sondern ein Gutachten ist! ;)

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