Golf VI GTI Felgen 7,5x18 ET51 am Golf V 2.0 TDI 140PS Sportfarkwerk

  • Wie oben beschrieben,
    die Golf VI GTI Felgen müssten doch problemlos eingetragen werden bei meinem Golf V 2.0 TDI 140PS mit Sportfahrwerk oder?
    Steht zwar nicht in der EWG unter Punkt 50 drin, aber müsste doch gehen?!
    Die Radschrauben kann ich auch die von meinen originalen VW Felgen nehmen?
    VW Autohaus konnte mir telefonisch leider nicht weiterhelfen...


    Vielen Dank!

  • Jup, solltest Du problemlos nach §21 eingetragen bekommen. Das einzige was Du dazu benötigst ist eine Traglasbescheinigung der Felge.
    Diese kannste einfach bei VW mit der TN der Felge anfordern.


    Radschrauben kannst Du bei Originalfelgen natürlich die alten weiter verwenden.

    VCDS vorhanden - für fehlerauslesen und/oder codieren im Raum Berlin, PN an mich

  • Moin,
    das stimme ich nur zu.
    Kannst du ohne Probleme eintragen lassen. Wird aber ne Einzelabnahme werden beim TÜV. Kostet 78,85€.
    Denn wir der ganze Spaß noch im Fahrzeugschein eingetragen, kostet 11,70€, falls der Fahrzeugbrief bei der Bank liegen sollte, denn kommen nochmal ca. 30-40€ dazu.
    Ich sprech aus Erfahrung, letzte Woche hatte ich das alles noch vor mir ;)

  • Wenn du das Sportfahrwerk drin hast, ruf mal bei VW an und frage nach einer Räderfreigabe. Evtl. müssen die dann nicht eingetragen werden.

  • Wenn du das Sportfahrwerk drin hast, ruf mal bei VW an und frage nach einer Räderfreigabe. Evtl. müssen die dann nicht eingetragen werden.


    Das ist ja eine erfreuliche Nachricht. Heißt das also, daß ich die Räderfreigabe wie eine ABE mitführe und die Räder nicht bei einer Prüforganisation abnehmen lassen muss?

    VCDS vorhanden - für fehlerauslesen und/oder codieren im Raum Berlin, PN an mich

  • Also Dank eurer Hilfe bin ich nun mit zwei Teilegutachten und Traglastbescheinigungen ausgestattet.
    Es nicht beim TÜV vorführen zu müssen wäre natürlich klasse, von den Kosten her.
    Leider steht im Gutachten was anderes.
    Werde Morgen früh mal bei VW und evtl. anschliessend beim Tüv mit Brief, Schein, EWG... etc pp vorstellig werden und dann berichten.


    Noch einmal Danke an alle Hilfeleistenden!

  • Zitat

    Moin,
    das stimme ich nur zu.
    Kannst du ohne Probleme eintragen lassen. Wird aber ne Einzelabnahme werden beim TÜV. Kostet 78,85€.
    Denn wir der ganze Spaß noch im Fahrzeugschein eingetragen, kostet 11,70€, falls der Fahrzeugbrief bei der Bank liegen sollte, denn kommen nochmal ca. 30-40€ dazu.
    Ich sprech aus Erfahrung, letzte Woche hatte ich das alles noch vor mir ;)


    Wieso mit dem Brief??
    Was hat die Eintragung mit dem Brief zu tun?


    Die Eintragung wird meiner Meinung nach Null Problem...



    Hingeklatscht und mit Rechtschreibfehlern gespickt für die hater auf dem Apfel

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • Den Brief brauchst du nur, wenn du zur Zulassungstelle musst, wegen Eintragung im Fahrzeugschein ;)

  • So vom Tüv zurück.
    Abnahme nach § 19 III StVZO.
    Aufgebockt, geguckt, Kreis Fahrten...
    50,50€ und alles kein Problem ;)

  • Freut mich für dich!


    Aber man braucht keinen Brief bei uns auf der Zulassung um den Schein zu ändern...



    Hingeklatscht und mit Rechtschreibfehlern gespickt für die hater auf dem Apfel

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • Bei ner §21 schon. Aber wurde ja nach §19 (warum auch immer.... ) eingetragen.

  • Bei ner 21er schon? Bei mir wurde da nie drauf geachtet :D


    Egal;) Hauptsache der te ist glücklich und hat alles:)



    Hingeklatscht und mit Rechtschreibfehlern gespickt für die hater auf dem Apfel

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