LED Kennzeichenbeleuchtung

  • Also ich habe jetzt mal beide bestellt und werde dann mal Bilder schicken, denke aber das es keine Probleme geben sollte bei mir mit der Polizei weil die nicht so krass auf sowas achten. Eher achten die auf felgen und Fahrwerk ;)


    Golfgti ich lade Bilder hoch sobald ich das eingebaut habe, werde dann mal links blue vison einbauen und rechts die led ;)


    Getaptalkt :)

    SG Eintracht Frankfurt

  • also bei meiner großen schwester haben se da mal drauf geachtet, aber nur weil se den blauen noch blöde gekommen is. selber schuld sag ich ma, wenn man freundlich hallo sagt und macht was se wollen denn werden die ich auch nicht alarm machen weil die beleuchtung weiß und nich glühlampenmäßig is. bei mir haben se nicht mal wegen orangen standlicht was gesagt.


    in diesem sinne, weiterhin erfolgreiche, hell beleuchtete weiterfahrt :thumbup:

  • Das kann man so pauschal nicht sagen.
    Wenn sie schlecht gelaunt sind schauen die auch darauf.
    Mittlerweile sind die auf solche Dinge auch sehr gut geschult. Also ist Vorsicht geboten!


    Des weiteren würde ich bei einem Unfall den Polizisten auf die Beleuchtungseinrichting des anderen aufmerksam machen... Und dann wird das ganze mit unter für den jenigen gar nicht mehr lustig (Erlischen der Betriebserlaubnis, Teilschuld ect.)

  • Das wird man sehen, wenn es zu auffällig ist werde ich die auch wieder raus machen :thumbup:

    SG Eintracht Frankfurt

  • Zitat

    ... Und dann wird das ganze mit unter für den jenigen gar nicht mehr lustig (Erlischen der Betriebserlaubnis, Teilschuld ect.)


    Genau das macht mich vorsichtig.


    Mobil mitgeteilt...

  • Muss man sich halt genau überlegen ob man es riskieren möchte oder nicht ;)

    SG Eintracht Frankfurt

  • Und dann wird das ganze mit unter für den jenigen gar nicht mehr lustig (Erlischen der Betriebserlaubnis, Teilschuld ect.)


    Es gibt genau drei Fälle, in denen die Betriebserlaubnis erlöschen kann:
    Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    (Quelle: StVZO, §19-2)


    Keines der drei trifft in irgend einer Weise auf eine Kennzeichenleuchte zu, oder zumindest mal, wenn die Leuchtfarbe weiß eingehalten wird, und wenn sie nicht gerade so eingebaut wird, dass der Hintermann dadurch geblendet wird. ;)


    Unzulässig ist es, gar keine Frage, aber mit einer höheren Strafe als zwischen 15-50 Euro würde ich nicht rechnen.




    PS: Ich möchte anbei noch anmerken, dass diese Aussage nun nur für die Kennzeichenbeleuchtung zutrifft.
    Bei LED-Leuchtmitteln in Brems- oder Rückleuchte, oder gar in nach vorne gerichteten Scheinwerfern, versteht der Gesetzgeber keinen Spaß mehr.
    Bei sowas kann der zweite Fall durchaus zutreffen.


    PPS: Und bevor noch jemand auf die Idee kommt, nein, sowas ist prinzipiell nicht eintragbar. ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Wenn es denn die w5w Glassockellämpchen sind, schaut euch an, ob ihr mit den Philips BLue-Vision zufrieden seid. Die habe ich im Standlicht beim Cabrio und ja, sie sind weniger gelb als die normalen aber nein, sie sind nicht annähernd so weiß wie LED. Dafür sind sie unumstritten zulässig durch E-Prüfzeichen.


    Wenn es Euch nicht reicht würde ich zu den 5000K Hypercolor LEDs raten. Die habe ich in der Umfeldbeleuchtung des Golf V verbaut, weil die Lichtfarbe ziemlich genau mit der Farbe der Originalen Golf VI LED-Kennzeichenbeleuchtung am Heck harmoniert. Wenn man die Variante mit einer SMD nimmt (die hat dann 6500 K bei 60 Lumen) sollte es ähnlich dezent bleiben wie bei den werkseitig von verschiedenen Herstellern verbauten Lösungen. Zulässig wird es dadurch freilich nicht.

    Zu verkaufen:

    • Verlängerungskabel für Heckklappenöffner (für Umbau auf Golf VI Öffner)
    • Nachrüstsatz hintere Fußraumleuchten
    • Entriegelung Tanköffner mit Alukante (für Golf V)
    • Sagitar Warnblinker (dunkelrot, passend für Golf V)
    • Porsche-Deckel (Kühlmittel und Öl)
  • Das hört sich auch nicht schlecht an :thumbup:


    Mal schauen Ralfer wenn mir da was nicht gefällt werde ich deine Empfehlung mal nehmen :thumbup:

    SG Eintracht Frankfurt

  • Bin halt nur unsicher, ob man besser zu den Teilen mit 1 SMD (6500K bei 60 Lumen) oder doch besser zu denen mit 2 SMD (5000K bei 30 Lumen) greifen sollte. Aber vielleicht bist Du ja mit den w5w zufrieden, dann erübrigt sich die Qual der Wahl.

    Zu verkaufen:

    • Verlängerungskabel für Heckklappenöffner (für Umbau auf Golf VI Öffner)
    • Nachrüstsatz hintere Fußraumleuchten
    • Entriegelung Tanköffner mit Alukante (für Golf V)
    • Sagitar Warnblinker (dunkelrot, passend für Golf V)
    • Porsche-Deckel (Kühlmittel und Öl)

  • Mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig!


    Zitat:
    "Für jedes Beleuchtungssystem an Ihrem Fahrzeug gibt es eine Bauartgenehmigung. Diese Bauartgenehmigung gilt für die vorderen Scheinwerfer, für die Blinker, für die Nebelscheinwerfer sowie für die Rückleuchten und auch für die Kennzeichenbeleuchtung. In dieser Bauartgenehmigung ist festgelegt, welche Lampen für Ihr Auto zugelassen sind."
    ...
    "Die Beleuchtung hat die Genehmigung in Verbindung mit der Einheit (Fassung) erhalten und nicht nur für das Lichtsystem. Durch den Tausch einer Komponente erlischt diese Genehmigung und somit auch die Betriebserlaubnis."


    Auf dieser Basis ist meine Aussage zum Erlischen der Betriebserlaubnis entstanden.
    Kann das jemand widerlegen? => Ich lasse mich gerne eines besseren belehren!


    Zumal eine KZB wie der Name schon sagt zum Kennzeichen beleuchten gedacht ist, hier ist der Abstrahlwinkel und die Lichtintensität nunmal auf Birnen ausgelegt.


    Mich stört es grundsätzlich nicht wenn sich jemand so etwas rein bastelt. Nur im Fall der Fälle würde ich dies zu meinem Vorteil nutzen.


    Das Risiko erwischt zu werden bzw. bei einem Unfall deswegen Probleme zu bekommen halte ich natürlich auch für sehr gering.
    Nur eins sollte man sich im Klaren sein, wenn mal Personenschaden hinzukommt und das fliegt auf dann möchte ich nicht in dieser haut stecken.


    In diesem Sinne, angenehmen Abend/Nacht mit welchem (Weißen) Leuchtmittel ihr auch immer unterwegs seid ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Piwo0072 ()

  • "Für jedes Beleuchtungssystem an Ihrem Fahrzeug gibt es eine Bauartgenehmigung. Diese Bauartgenehmigung gilt für die vorderen Scheinwerfer, für die Blinker, für die Nebelscheinwerfer sowie für die Rückleuchten und auch für die Kennzeichenbeleuchtung. In dieser Bauartgenehmigung ist festgelegt, welche Lampen für Ihr Auto zugelassen sind."
    ...
    "Die Beleuchtung hat die Genehmigung in Verbindung mit der Einheit (Fassung) erhalten und nicht nur für das Lichtsystem. Durch den Tausch einer Komponente erlischt diese Genehmigung und somit auch die Betriebserlaubnis."


    Wenn mich Google jetzt nicht im Stich gelassen hat, stammt dein Zitat von der privaten Seite eines Webdesigners.
    Den direkten Vergleich mit der Homepage des Bundesministeriums der Justiz, wo man den von mir zitierten Paragraphen der StVZO nachlesen kann, hält sie Seite also nicht stand. ;)


    Fakt ist jedenfalls, die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt nicht so einfach, sondern erst, wenn einer der drei genannten Punkte eintritt.



    Die Meisten Aussagen zum Thema Kennzeichenbeleuchtung, die ich kenne, sprechen schlimmstenfalls von ca. 25€ Strafe bzw. einem Mängelschein, sowie von der anschließenden Vorführung mit zugelassenen Leuchtmitteln bei der Polizei.
    Das Gleiche gilt übrigens auch für Begrenzungsleuchten.



    Von einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geht man aus, wenn LED-Leuchtmittel in Abblendlicht, Rücklicht oder Bremslicht eingesetzt werden, da diese Leuchten elementar für die Wahrnehmung anderer Verkehrsteilnehmer wichtig sind, und mit falschen Leuchtmittel der Nachweis fehlt, dass die korrekte Wahrnehmbarkeit noch gegeben ist.


    Oder auch bei LED-Leuchtmitteln (oder auch Xenon-Kits) in Abblendlicht oder Nebelscheinwerfern, da man hier prinzipiell von einer Blendwirkung für den Gegenverkehr ausgeht.


    Bei Kennzeichenleuchten dürfte es jedoch schwer werden, sie so einzubauen, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden.
    Wie gesagt, solange die Leuchtfarbe eingehalten wird, und die Leuchte nicht so angebracht wird, dass sie wie ein Scheinwerfer den Hintermann anstrahlt, liegt da keine Gefährdung vor, sondern bestenfalls ein Mangel, vergleichbar mit einer ausgefallenen Leuchte. ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

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