Gewinde eingetragen ohne Höhe

  • Hallo ich hab eine frage weil ich etwas verwirrt bin. Und zwar habe ich gestern mein gewindefahrwerk von K Sport beim TÜV eintragen lassen. Hat auch alles Super geklappt. Nur hat er keine Höhe in den fahrzeugschein eingetragen sondern nur um welche Federn und Dämpfer es sich handelt und das das Fahrzeug tiefer ist.


    IM GUTACHTEN steht maximale Werte für die vorder und Hinterachse 320mm . Diese Werte halte ich auch ein vorne 325mm hinten 330mm Abstand Radmitte zu Kotflügelkante.


    Was meint ihr soll ich nochmal zum TÜV fahren und die maße eintragen lassen oder gibts da keine Probleme. Weil sie wie es jetzt ist kann ich es ja beliebig verstellen wenn ich in dem angegeben Bereich bleibe

    Golf V GTI Reflexsilber metallic



    gemacht: Golf VI GTI Schaltknauf, R32 Rückleuchten, R32 Ansatz mit srs tec blende,


    noch zu tun: Seitenschweller und lippe, Sommerfelgen, Fahrwerk, Tuningstufe I

  • Meine Meinung dazu.... Glückwunsch :D:D:D


    Direkt auf den Boden schrauben :thumbup::thumbup:


    Hat er nicht mal die Gesamthöhe des Fahrzeuges geändert im Schein?

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • Jab sei froh :thumbup:
    Hab ich aber auch schon von mehreren leuten gehört, dass bezüglich der höhe nix geändert/eingetragen wurde :thumbup:

    Gruß Tobi



    Halbgas ist genug gebremst!

  • Da würde ich garnicht überlegen. Runter mit dem Ding und ab dafür. Was wäre ich froh wenn bei mir keine Höhe drin stehen würde.

  • Gutachten aus dem Auto verschwinden lassen, und wie der Rest schon sagt " runter damit".. :thumbup:
    Sowas sollte mir mal passieren :D

  • Im fahrzeugschein steht die Originale Höhe wie vorher auch und der TÜV hat nur in dem TÜV Schein vermerkt als Nachtrag im Schein zu Nummer 20: tieferlegung durch Federn und Dämpfer und dann hält die federnummer dahinter

    Golf V GTI Reflexsilber metallic



    gemacht: Golf VI GTI Schaltknauf, R32 Rückleuchten, R32 Ansatz mit srs tec blende,


    noch zu tun: Seitenschweller und lippe, Sommerfelgen, Fahrwerk, Tuningstufe I

  • Ja aber Betriebselaubnis ist doch so vorhanden wenn der TÜV es absegnet. Es waren 2 Prüfer und beide meinten es passt gut. Ich will auch nicht mehr tiefer höchstens die Hinterachse noch soweit wie vorne aber fahre erstmal keilförmig auch wegen Beladung usw

    Golf V GTI Reflexsilber metallic



    gemacht: Golf VI GTI Schaltknauf, R32 Rückleuchten, R32 Ansatz mit srs tec blende,


    noch zu tun: Seitenschweller und lippe, Sommerfelgen, Fahrwerk, Tuningstufe I

  • Dass es eingetragen ist, heißt aber nicht, dass man es auch fahren kann & die Polizei nix sagt..
    Siehe Wörthersee


    Wörthersee ist nicht zu vergleichen... In Deutschland ist eine Mindesthöhe nicht geregelt... und kommt mir nicht mit VdTÜV- Merkblatt 751: Ein tiefer gelegtes Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank und mit einem Fahrer besetzt, muss ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig überfahren können, ohne es zu berühren.


    Dies ist eine Richtlinie...
    Ich wünschte mein Wagen wäre auch das Fahrwerk ohne Höhe drin... Mein Golf 3 hatte das Fahrwerk mit 133cm Gesamthöhe... Jetzt könnt ihr ja mal messen wie hoch das ist :D:D Nicht mit der besten Tieferlegung machbar

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • ....jede TÜV Eintragung kann bei einer Polizeikontrolle angezweifelt werden.


    Das Auto wird dann einen Sachverständigen (TÜV) den die Polizei aussucht :!: vorgeführt und alle Eintragungen werden nochmals überprüft. Wenn alles stimmt :) Wenn nicht :( Teuer ;(

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • ....jede TÜV Eintragung kann bei einer Polizeikontrolle angezweifelt werden.


    Das Auto wird dann einen Sachverständigen (TÜV) den die Polizei aussucht :!: vorgeführt und alle Eintragungen werden nochmals überprüft. Wenn alles stimmt :) Wenn nicht :( Teuer ;(


    ja da muss man zustimmen... Selbst wenn man ein Gewinde ordnungsgemäß eingetragen hat und verbaut dann zum Beispiel ne neue Auspuffanlage die größer ist und näher zum Boden ist, kann dies die Eintragung des Fahrwerks beeinträchtigen oder sogar erlöschen lassen... Es gibt Dinge die sich gegenseitig beeinflussen...


    und trotzdem würden sich hier 80% über solch eine Eintragung sehr freuen

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • angenommen man muss bei einer Prüfstelle vorfahren, und die haben Zugriff auf ein Gutachten bzw. Vergleichsgutachten in der eine Maximal/Minimalhöhe vorgegeben ist, kann es bis zu einer Stilllegung hinauslaufen!
    Jeder soll machen was er/sie will, aber man sollte die Prüfstelle niemals unterschätzen (wenns mal soweit kommt)!

  • .... keine Höhe in den fahrzeugschein eingetragen sondern nur um welche Federn und Dämpfer es sich handelt und das das Fahrzeug tiefer ist....

    Das FK-Heighsport in meinem alten 4er Golf wurde von der Dekra auch so eingetragen. Da stand auch nur "FK-Fahrwerk Federn Nrn. höhenverstellbar" als Text drin. Es sein nun dahingestellt, ob die Eintragung so korrekt ist oder nicht; in der Tat ist ja keine Fahrzeughöhe angegeben oder geändert worden. Aber die Formulierung stand wenn ich mich recht erinnere sogar so als Beispieltext für den Prüfer im Gutachten drin.
    Lt. Eintragungstext gibt sie Dir augenscheinlich die Erlaubnis, die Höhe deines KFZ individuell zu verändern. Ob das nun den zuständigen Ordnungsorganen sauer aufstößt...? Beim mir gabs jedenfalls nie Probleme und so ist in meinen Augen solch eine Art von FW-Eintragung ein Segen. :thumbup: (...bei uns in der Gegend kommt es öfter vor, dass in Kontrollen die FW-Windungen oder Höhe nachgemessen werden... ein Schwachsinn, weil das nie genau stimmt, wage ich mal zu behaupten!)
    Und wie schon geschrieben wurde... wenns dem fachkundigen Personal in einer Kontrolle nicht passt, schickt es Dich so oder so wieder zum TüV; ganz egal, ob eine Eintragung "richtig" oder "falsch" ist.

    angenommen man muss bei einer Prüfstelle vorfahren, und die haben Zugriff auf ein Gutachten bzw. Vergleichsgutachten in der eine Maximal/Minimalhöhe vorgegeben ist, kann es bis zu einer Stilllegung hinauslaufen!

    Wieso denn? Dann soll er`s halt vor Ort dann richtig eintragen, wenn Ihm die Arbeit seiner Kollegen nicht passt!

  • Auch der Eimbauer (oder man selber) ist quasi verpflichtet sich sofern das Fahrzeug im Strassenverkehr bewegt wird den zugelassenen Verstellbereich einzuhalten, ist das nicht der fall, kann die Weiterfahrt untersagt werden!! Das ist der Fakt! Ich finde Tief auch Geil, aber Cops/Prüfer sind manchmal nich so tolerant!

  • ...ist verpflichtet, sich sofern das Fahrzeug im Strassenverkehr bewegt wird den zugelassenen Verstellbereich einzuhalten, ist das nicht der fall, kann die Weiterfahrt untersagt werden!! Das ist der Fakt!...

    Der zugelassene Verstellbereicht ist doch genau das, was die Eintragung wiedergibt!! Bei Ihm steht da "hohenverstellbar" im Schein! An was hält er sich also nicht? :thumbup:
    Klar, wenn er die Kiste jetzt runterdreht, dass Ihm vorne und hinten beim Fahren die Gummifetzen der an den Radläufen streifenden Reifen um die Ohren fliegen, wird Ihm logischer und auch berechtigter Weise in einer Kontrolle die Weiterfahrt untersagt werden. Aber wenn die Grundbedingungen - also Freigängigkeit der Räder usw. - erfüllt sind, sehe ich da überhaupt keine Probleme.

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