Rechtschutz bei Kratzer am Lack?

  • Hallo,


    gestern wollte jemand bei mir seinen Super tollen Fahrradheckträger bei
    mir antesten und hat natürlich prompt mir zwei MAcken in die Stoßstange und oben auf der Heckklappe gemacht.
    Ich flipp hier aus!!!!!!!
    Was kann mann da machen? Zahlt sowas die Haftplicht von ihm
    im Falle des Falles?
    Welche Haftplicht käme da in anspruch? Die Privat oder KFZ?


    Ich bin echt auf 240!!!
    Sonne KAcke.............

    2 Mal editiert, zuletzt von pimboli ()

  • Sowas zahlt nicht der rechtschutz sondern wenn überhaupt die private Haftpflicht des anderen. Also nicht die KFZ-Haftpflicht. Aber keine Ahnung ob da so Sachen mit abgedeckt sind...

  • Sorry, meinte auch Haftplicht. *g*
    Vor lauter Wut wohl vertan.
    Aber gerade geändert *g*

  • Hmmm,


    also grundsätzlich zahlt das die KfZ-Haftpflicht desjenigen der den "Unfall" verschuldet hat (sofern der Schaden Auto gegen Auto ist).


    Ich gehe mal davon aus, dass dein Wagen geparkt war und der andere so Heck vs Heck eingeparkt hat ... dann ist der 100pro Schuld und dessen Haftpflicht zahlt dir den Schaden (bzw. er selbst wenn er nicht höher gestuft werden will).


    Die Privat-Haftpflicht zahlt nur, wenn dir z.B. ein Radfahrer den Spiegel abfährt - der Post von Steve-O ist Unsinn (ich bin Versicherungskaufmann).


    Die Rechtsschutz ist nur für "Streitigkeiten" gedacht - um bei deinem Fall zu bleiben: der Verursacher will nicht zahlen, dann übernimmt die Rechtsschutz z.B. deine Gerichtskosten ...


    Noch Fragen offen ? :D

  • Zitat

    Original von boomer
    wenn dir z.B. ein Radfahrer den Spiegel abfährt - der Post von Steve-O ist Unsinn (ich bin
    Versicherungskaufmann).


    Noch Fragen offen ? :D



    Er schreibt doch nix von 2 Autos.
    Ich habs so verstanden, das jmd sich sein auto geliehten hat, und daran einen Fahrradträger angebracht hat. Und das nicht ganz fachmänisch. Also dachte ich das das so ist wie wenn ich dir was aus versehen kaputt mache. Und daher dachte ich das das die private Haftpflicht zahlt. Aber ich laß mich gerne eines besseren belehren! :D

  • Bisserl missverständlich geschrieben ...


    Sorry @ Steve-O : wenn's so ist wie du es "interpretiert" hast dann ist dessen Privat-H. mit löhen dran 8)

    So'n Schaden ist über Privat-H abgedeckt (gehe mal nicht davon aus, dass das mutwillig geschehen ist)

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