Golf 5 2.0 tdi 4 motion turbo defekt

  • Habe vor 1ner woche einen golf 5 2.0 tdi gekauft
    Der händler (österreich, innsbruck) gab dazu 6monate gewährleistung


    Heute auf dem weg zur arbeit hatt es mir den turbo "zerrissen"
    Welche rechte habe ich als käufer? Und welche pflichten hat der händle mir gegenüber (max reparaturzeit? ersatzwagen bis meiner fertig ist?) Auser dass er den schaden repariere muss?

  • Theoretisch könnte es sein dass der Händler erst mal versucht rauszufinden ob das Auto auch entsprechend gepflegt wurde (genug Öl im System? warm gefahren? Software original?...)


    Wenn er den Schaden repariert, würde ich sagen ist er seiner Pflicht nachgekommen. Ob es da wirklich einen Ermessensspielraum zwecks "Dauer der Instandsetzung" gibt... ich glaubs nicht. Einen Leihwagen denk ich dass er nicht bezahlen muss. Das wird so in einer GWL auch nicht drin stehen.
    Aber wenn er den Schaden repariert, ist doch schon mal viel gewonnen :)

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  • Habe heute mit dem händler telefoniert und ich fragte ihn wie es aussieht..
    Turbo wurde bestellt und wird montag eingebaut
    Ich fragte ihm wies mit ladeluftkühler aussieht und er sagte kann man "ausblasen" bzw "ausputzen"..


    Ist das zulässig oder MUSS er den kühler tauschen???

  • Ich glaub du siehst da ein bisschen zu viel "muss" in dem Wort Gewährleistung :)


    Er "muss" das tun was nötig ist um [Wortwahl] ... zu gewährleisten.


    Wenn kein Öl oder Späne in den Kühler gelaufen sind, kann ers dabei belassen. Bei mir wurde er mit getauscht. Da war die Pampe halt rein gelaufen.

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