Xenonscheinwerfer: Umbau auf LED TFL/Blinker Upgrade

  • kein Kommentar...

    Ich habe auch eine nicht wirklich gesetzeskonforme Beleuchtung an meiner Fahrzeugfront (TFL im Nebelscheinwerfergehäuse), finde aber Bumper´s Aufklärungsarbeit dazu sehr gut und informativ!
    Ist ja nicht so, daß er Dir den erhobenen Zeigefinger zeigt und Dir das verbietet, sondern, daß Du weißt, daß durch diesen Umbau streng genommen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
    Im Falle eines Unfalls kann der Spaß recht teuer werden....

  • Streng genommen passiert genau das gleiche jedem der sich seine Scheinwerfer von innen lackiert hat. Aufgemacht ist aufgemacht.




    Gruß
    Christoph


    ***********************************************
    ... von unterwegs mit Xiaomi Mi3W Mobile

    Grüße
    Christoph



    ... männer färben nicht ... männer tunen

  • Kann sein daß eine innere Lackierung ähnliche Auswirkungen hat.


    Ich behaupte daß ich den Scheinwerfer generell schon öffnen darf. Das ist mein Eigentum!
    Umbauen und sich dann damit im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darf ich nicht!


    von unterwegs geschrieben

  • Macht euch doch nicht verrückt... Zum Glück steht bei der Eintragung ja nicht, wer die Scheinwerfer geöffnet hat. :P Den Eintragungsbeleg vom TÜV wirste ja wohl noch haben Christoph... Wie man einem das eigenständige Öffnen nachweisen will ist für mich fraglich. Die Firma hat es verbaut und eingetragen. Die Anfechtung möchte ich auch gerne sehen. Aber egal, damit müssen dann die leben, die es verbaut haben. Alle anderen Leute brauchen sich ja keine Sorgen machen... ;) :P



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  • Zum Glück steht bei der Eintragung ja nicht, wer die Scheinwerfer geöffnet hat. :P


    Würde keinen Unterschied machen.
    Selbst wenn Bosch oder Hella den Scheinwerfer persönlich umgebaut hätten, wäre die Eintragung wertlos.


    Es gibt bei Beleuchtungseinrichtungen allgemein nur zwei Zustände:
    a) mit gültigem Prüfzeichen, und damit eintragungsfrei verbaubar, oder
    b) ohne gültiges Prüfzeichen, und damit niemals legal im Bereich der StVO/StVZO verbaubar.


    Das Prüfzeichen kann nur durch eines der lichttechnischen Institute vergeben werden, die nahezu jedes Land in Europa unterhält.
    Der TÜV kann weder ein neues Prüfzeichen vergeben, noch ein erloschenes Prüfzeichen wieder für gültig erklären.


    Der einzig legale Weg wäre also gewesen, die umgebauten Scheinwerfer an das LTI zu senden, und nur 15-20.000 Euro später hätte er dann - mit viel Glück, falls es nicht schon von vornerein abgelehnt worden wäre - ein neues Prüfzeichen bekommen, mit dem er die Scheinwerfer ohne weitere Eintragungen verbauen hätte können.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Naja, ich würde mich damit nicht verrückt machen lassen... Dann wäre ja jeder US Umbau auch mit einem Erlöschen der Betriebserlaubnis verbunden, denn für die SML´s z.B. bei VW, gibt es kein E-Prüfzeichen und auch das wurde vom TÜV abgenommen und eingetragen!!!



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  • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
    Das Ganze geht 100 mal gut, und beim 101ten mal eben nicht.

  • Naja, ich würde mich damit nicht verrückt machen lassen... Dann wäre ja jeder US Umbau auch mit einem Erlöschen der Betriebserlaubnis verbunden, denn für die SML´s z.B. bei VW, gibt es kein E-Prüfzeichen und auch das wurde vom TÜV abgenommen und eingetragen!!!


    Nun, was die Seitenmarkierungsleuchten angeht, ist deren Eintragung in der Tat genauso wenig wert.


    Allerdings wird dadurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nicht erlöschen, da hierfür die Erwartung einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegen muss.


    Im hier vorliegenden Fall erlischt die Betriebserlaubnis auch nur indirekt wegen des Umbaus der Scheinwerfer, sondern in erster Linie, weil die Prüfzeichen erloschen sind, und damit dann auch der amtliche Nachweis, dass die für die Verkehrssicherheit wichtigen Leuchtfunktionen (Abblendlicht, Begrenzungsleuchten) ordnungsgemäß funktionieren.
    Und dies ist auch dann der Fall, wenn diese Leuchtfunktionen durch den eigentlichen Umbau nicht betroffen sind.



    ...auf Wunsch des Threaderstellers an dieser Stelle geschlossen.

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