Habe ich einen Unfallschaden?

  • Guten Morgen allerseits,


    eigentlich wollte ich mich und meinen Golf schon längst vorstellen, doch habe ich damit leider so meine Sorgen:


    Haben den Wagen letzten Dienstag gekauft und nach kurzer Zeit ein Klackgeräusch beim Lastwechsel "entdeckt". Wäre es nur dabei geblieben, wäre alles super.


    Vorgestern habe ich einen schwereren Schaden an der Karosserie gefunden, nämlich eine 30cm breite Beule am rechten Schweller und einen 70cm langen Kratzer; Kurz gesagt, das Teil hat es ordentlich erwischt. Es wurde mir beim Kauf verschwiegen und das Auto als Unfallfrei verkauft. Da beim Kauf etwas Dreck am Schweller war und man bei dem grau Metallic eh nicht alles sofort sieht, haben wir den Schaden erst später entdeckt.


    Was denkt ihr? Ist der Schaden als Unfallschaden einzustufen und somit ein Betrug vollzogen?
    Danke für baldige Antworten.
    Euer Lesperanca

  • moin.


    privat gekauft oder beim händler?


    ob es sich wirklich um einen arglistig verschwiegenen unfallschaden handelt, musst du dir aber von einem gutachter bestätigen lassen! sonst wäre ich vorsichtig mit derartigen äußerungen an den verkäufer ranzutreten ....

  • moin.


    privat gekauft oder beim händler?


    ob es sich wirklich um einen arglistig verschwiegenen unfallschaden handelt, musst du dir aber von einem gutachter bestätigen lassen! sonst wäre ich vorsichtig mit derartigen äußerungen an den verkäufer ranzutreten ....


    Spielt keine Rolle ob von privat oder Händler: bei Arglistiger Täuschung sind beide dran. Es wird beim Privatverkäufer nur etwas schwerer zu seinem Recht zu kommen. Und wieso soll er vorsichtig sein mit solchen Äußerungen an den Verkäufer heranzutreten? :huh: Wenn er den Schaden nicht selbst verursacht hat, dann muss er ja vom Vorbesitzer kommen und wurde offenbar verschwiegen. Und so einen Schaden muss man mitbekommen haben und offenbar ist er bei gewaschenem Auto ja auch offen sichtbar - da liegt die Täuschung schon nahe und was soll denn passieren, wenn er dem Verkäufer arglistige Täuschung vorwirft? Bei Privat muss er das sogar um einen Rechtsanspruch auf Wandlung/Nachbesserung zu begründen. Und ob es wirklich arglistig war, entscheidet am Ende sowieso ein Richter und kein Gutachter.


    Mach mal bitte ein Foto vom Schaden, weil "Beule und Kratzer" klingt für mich im Moment irgendwie noch nicht aussagekräftig und nach "den hat es ordentlich erwischt...". Manche Menschen überdramatisieren nämlich mal schnell, gerade wenn es ums Eigentum geht ;)


    Es reicht schon aus, wenn Du mal ins nächste Autohaus fährst und den Schaden mal besichtigen lässt. Es gibt meist Unfallsachverständige (NICHT GUTACHTER) in den Werkstätten, die Dir sagen/bestätigen können, wie lange der Schaden schon besteht und woher der vlt. kommt, sowie dessen Ausmaß. Mit der Info konfrontierst Du dann den Verkäufer und verlangst dann entweder Wandlung oder Nachbesserung. Einen Gutachter darfst Du erstmal selbst bezahlen und solange es nicht zu einer Klage gegen den Verkäufer kommt, würde ich auch kein Gutachten anfertigen lassen. Die Bestätigung eines Sachverständigen reicht da auch erstmal. aus.

  • Ich danke euch schon mal für die Antworten.
    Der Wagen wurde von Privat gekauft. Die haben mir jeden Kratzer und jede beule gezeigt; nur den Schweller eben nicht. Da ich bei der Besichtung wohl etwas zu nah am Auto gestanden habe und ich abgelenkt war durch die ganze "Kratzerpräsentation", habe ich den Schaden übersehen. Erst beim Waschen viel es dann auf.


    Hier ein Bild von dem "schlimmsten" Teil. Leider geht die Delle auch nach oben (also schmalerer Türspalt), sonst hätte ich mih ja noch mit den GTI Schwellern zufrieden gegeben:


    [Blockierte Grafik: http://s14.directupload.net/file/d/3432/agt7q8ci_jpg.htm]


    http://s14.directupload.net/file/d/3432/agt7q8ci_jpg.htm

  • Ich glaube da wirst du nichts umtauschen können , weil mal ehrlich wenn man sowas nicht sieht ist man selber schuld , klingt hart ist aber so .

    Viele Grüße


  • Fünf Leute haben das auf den ersten Blick nicht gesehen, wäre also nicht nur mir passiert. Hätte ich zwanzig Meter vom Auto weg gestanden, dann hätte ich das wahrscheinlih gesehen ;)


    Für mich ist es dann einfach nur schleierhaft, dass ein Privatverkäufer das Risiko eingeht und so etwas als unfallfrei verkauft und das im vertrag auch so festhält. Der Wagen ist 1. Hand, da kann keiner vorher was dran kaputt gemacht haben.


    Für mich ist es, so oder so, dumm gelaufen. Zum Glück ist der Golf ansonsten ein echt ganz nettes Auto :D


    Kennt denn vielleicht jemand einen guten Lackierer/Karosseriebauer in der Gegend von Wuppertal/Remscheid/Solingen, der so etwas preiswert beheben kann?


    Oder, was meint ihr? Reicht da vielleicht auch eine Versiegelung und ich lass die Beule drin? Der Wagen bleibt die nächsten Jahre eh in meinem Besitz.

  • Ich glaube da wirst du nichts umtauschen können , weil mal ehrlich wenn man sowas nicht sieht ist man selber schuld , klingt hart ist aber so .


    Warum nicht? :huh: Sorry, aber das ist einfach nur Blödsinn und trägt auch nicht besonders zur Lösungsfindung bei. Solange es nicht das eigene Auto betrifft, kann man sich immer schön hinstellen und sagen "Selber Schuld" :thumbdown: Es ist eine etwas bescheidene Stelle da unten, die man nicht gleich sehen muss, aber deswegen ist er noch lange nicht selber daran Schuld und der Verkäufer hat ja offenbar genug Tamtam um ALLE anderen Kratzer gemacht, dass es schon nahe liegt, er wolle von dieser Stelle ablenken. Im Übrigen: Beschädigungen am Schweller sieht man nicht sofort, wenn man direkt vorm Auto steht, da der Schweller gewölbt ist ;) Probier das doch mal an Deinem Kfz aus... Versuch mal die Strukur und/oder Kratzer von Steinschlägen am Schweller zu erkennen, wenn Du direkt vor der Tür stehst - OHNE IN DIE KNIE ZU GEHEN! :thumbdown:


    Zurück zum Thema: Ich erkenne auf dem Foto leider nicht soviel, bis auf den langen Kratzer. Eine Delle/Beule... sehe ich irgendwie nicht so besonders. Nimm das ganze mal von etwas weiter weg auf und vielleicht auch etwas schärfer :P


    Wenn der Schweller beschädigt sein sollte (Delle o.ä.) lass das in einer Werkstatt prüfen, da der Schweller zur Stabilität des Fahrzeuges/Karosserie beiträgt und sicherheitsrelevant ist!!! Wenn der einen Schaden hat, dann kommst Du ggf. auch nicht mehr durch den TÜV!!!


    Im Übrigen würde ich nicht gleich von Unfall im herkömlichen Sinne reden: Das sieht mir verdammt danach aus, dass der Vorbesitzer um die Ecke gefahren ist und einen Begrenzungsstein mitgenommen hat. In der Höhe hat man sonst keine Kollisionsschäden mit anderen Verkehrsteilnehmern.


    Wie gesagt, wenn es nur der Kratzer ist, den kann man lackieren, aber strukturelle Schäden im/am Schweller sind sicherheits- und TÜV-relevant!!!

  • Laut meinem Fahrzeuggutachten ist die Schwellerausenhaut kein tragendes Karrosserieteil und kann ohne Probleme augebeult werden. Wurde bei meinem Wagen auch gemacht und der wurde bei VW repariert nach dem Felgendiebstahl.


    Dazu kommt das es ja schon reicht den Wagenheber zu weit vorne anzusetzten dann drückt man den schweller sofort ein der besteht bis auf die Schwellerkante die stabil ist quasi aus Pappe und verbiegt sich schon beim schief angucken.


    Denke mal das mit dem Radstein kommt schon ganz gut hin oder ihm ist der Wagen mal vom Wagenheber gerutscht.


    Die Reperatur hat letztens noch en Kumpel machen lassen der hatte den Schweller eingedrückt vom falschen aufbocken. Der wurde raus gezogen und anschließend neu lackiert hat ca 550€ gekostet in Duisburg

  • Ich danke euch für die Antworten.


    Das Schadensbild passt am ehesten zu einer Treppenstufe mit überstehender Kante, wie man sie z.B. am Haus der Verkäufer finden kann :)


    Dass das Teil zum Glück nicht sicherheitsrelevant ist, durfte ich soeben auch bei VW erfahren; nur, wenn ein TÜV Prüfer es zu genau nehmen würde, dann könnte es mitunter den Eintrag "leichter Mangel" geben. Die tragenden Teile liegen einige Zentimeter dahinter.


    Geschätzte Kosten für die Reparatur, laut VW in Solingen: 800€
    Da hätte sich der Golf vom Händler ja doch wieder gelohnt :D

  • Fahr mal lieber zu Frick in Solingen, vielleicht macht der einen besseren Preis.
    Sonst kann ich A. Und S. Lackierungen in Remscheid empfehlen.

    braucht mehr low

  • Bevor Du was reparieren lässt, würde ich mal den Verkäufer mit der Tatsache konfrontieren!!! X( Zeig ihm den Schaden und wenn möglich irgendeine Bestätigung der Werkstatt (Feststellung Schaden + Kostenvoranschlag...). Wenn er abwinkt und sich rausreden will mit "Privatverkauf... keine Gewährleistung... bla" dann drohe mit Klage wegen vorsätzlicher Täuschung und dass Du im schlimmsten Fall den vollen Kaufpreis wieder zurück willst und das Auto wandelst - alternativ würde ich als erstes versuchen mit ihm über die Behebung des Schadens (Kostenübernahme/Kostenteilung... o.Ä.) zu verhandeln. Wenn er darauf nicht eingehen will, dann wie gesagt: MIT DER KEULE DROHEN X(


    Hast Du Zeugen, die beim Kauf dabei waren? Also jemanden von Deiner Seite? Dann steht die Chance schon besser, dass er einknickt, wenn Du ihm nochmal vor Augen führst, dass Du Zeugen hast und niemand bezeugen kann, dass auf den Schaden hingwiesen wurde.
    Da die Reparaturen offenbar schon sehr kostenintensiv werden, kann man auch nicht mehr von Bagatellschaden (in der Rechtsprechung meist um max. 100-140 EUR, soweit ich informiert bin) und man kann schon von Unfallschaden sprechen (auch wenn niemand fremdes beteiligt war), der hier offenbar vorsätzlich verschwiegen wurde. Sowas bekommt man definitiv mit, wenn man da einen Stein oder eine Treppenstufe mitnimmt :thumbdown:

  • Danke für eure Tipps. War nun bei einer Lackiererei in Remscheid. Aus 800€ bei VW wurden 400€. Und mit den Vorbesitzern ließ sich auch sehr gut reden. So macht Golf fahren dann auch wirklich Spaß :)

  • Wenn dieser Schaden von 5 Leute nicht gesehen wurde , wieso wirft man dann dem Verkäufer Arglistige Täuschung vor?


    Wirst du den Schaden auch reparieren lassen?

  • Wenn dieser Schaden von 5 Leute nicht gesehen wurde , wieso wirft man dann dem Verkäufer Arglistige Täuschung vor?
    ...


    EBEN WEIL 5 Leute den Schaden nicht gesehen haben und der Vorbesitzer den Schaden aber auch NICHT von allein angegeben hat, obwohl er ihn entsprechend dem Schadensbild hätte kennen MÜSSEN (andernfalls - bei einem sehr geringen Schaden oder nur Kratzern - hätte er ggf. selbst gar nichts von dem Schaden gewusst - oder zumindest Unwissenheit glaubwürdig machen können - wobei dann auch schwierig ist ihm das Gegenteil zu beweisen - und bei privaten Verkäufern ist gibt es sowas wie die Beweislast/-umkehr leider nicht).


    Die Frage hättest Du Dir auch allein beantworten können. Die Täuschung hätte man ihm so oder so vorwerfen können, da ja nachweislich ein Schaden bestand. Arglistigkeit ist es erst dann, wenn er davon wusste und das ist meistens sehr schwer und nur anhand des Schadens nachzuweisen, aber hier ist der Fall klar und der Vorbesitzer war sich dessen wohl auch bewusst ;)

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