Golf V - Gutachten nach KFZ-Unfall - Nutzungsausfall

  • Hallo Leute,


    ich hatte vor 2 Monaten einen KFZ-Unfall mit meinem Golf V 1,9 TDI United Bj. 30.09.2008, bei dem ich der Geschädigte bin.
    Der Schaden beläuft sich laut Gutachten (freier Gutachter) auf 4300€ Netto (ca. 5100€ Brutto).
    Abgerechnet wurde auf Gutachtenbasis und der Golf wurde wieder vollständig repariert.
    Nun geht es um den Nutzungsausfall, den der Gutachter mit 29€ pro Tag angegeben hat (Mietwagen hatte ich nicht).
    Meint Ihr nicht auch, dass 29€ zu gering ist?
    Ich hatte im Januar 2012 nen leichten Bagatellschaden. Damals wurden für 3 Tage jeweils 43€ von der Versicherung bezahlt.
    Kann es wirklich sein, dass sich der Nutzungsausfall in solch kurzer Zeit dermaßen mindert? Der Nutzungsausfall ist doch einheitlich für alle Gutachter, oder?
    Der Gutachter hat angegeben, dass die Reparatur 5 Tage dauert. Tatsächlich war der Wagen 3 Wochen in der Werkstatt (was wirklich zu lange ist)!!
    Aber 5 Tage sind dennoch deutlich zu gering bemessen.
    Der Wertverlust wurde mit 220€ ausgewiesen. Meint Ihr, dass das so stimmt?
    Der Grund wieso ich frage ist, dass mir der Gutachter total unseriös vorkommt.
    Ich habe Ihn zwar selber ausgewählt, wusste aber nicht, dass er so unzuverlässig ist.
    Ich habe den Sachverständigen bereits per E-Mail darauf angeschrieben, doch er antwortet nicht und Anrufe nimmt der Ar... net entgegen.
    Ich muss der Versicherung nun Fotos nach der Reparatur vorlegen, doch dieser liegen evtl. falsche Daten vor (29€/Tag und 5 Tage Reparaturdauer, evtl. auch Wertminderung).
    Ich habe mich auch wegen dem Wertverlust schlau gemacht und komme immer auf deutlich höhere Zahlen, vor allem, weil der Golf gerademal 55000km auf der Uhr hat.
    Auch musste ich feststellen, dass mehr Teile unfallbedingt defekt waren als zunächst vom Gutachter angenommen wurde.
    Könnte der Gutachter evtl. diese defekten Teile im Gutachten ergänzen?
    Wäre cool, wenn jemand dazu Stellung nehmen könnte.
    Danke :)

  • Ruf mal die Versicherung an, leg deinen Fall dar und frag wie und was jetzt weiter zu tun ist. Die werden denke ich einen besseren Draht zum Gutachter aufbauen können.

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  • Ruf mal die Versicherung an, leg deinen Fall dar und frag wie und was jetzt weiter zu tun ist. Die werden denke ich einen besseren Draht zum Gutachter aufbauen können.

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass es die Versicherung interessiert.
    Wenn ich sage, dass ich der Meinung bin, dass mir der Nutzungsausfall mit 29€/Tag zu gering erscheint (43€/Tag Januar 2012) werden die bloss sagen, dass es so vom Gutachter angegeben wurde.
    Den ist es doch gerade Recht, wenn Sie weniger zahlen müssen.

  • Regel Nr. 1 bei nicht selbst verschuldeten Unfällen: RECHTSANWALT. Haste kein Geschiss und bist abgesichert!
    43 Euro sind der übliche Tagessatz für die "Golfklasse" und wird von der Versicherung festgelegt. Der Wertverlust ist richtig angesetzt. Und ich würde die Sache einem Anwalt übergeben und einen Gutachter heranziehen der von einem VW Autohaus vorgeschlagen wird oder beim TÜV anfragen. Jetzt im Nachhinein noch etwas zu drehen is wie sich nach der Geburt eines Kindes zu beschweren weils jetzt da ist.
    Mein Auto stand nach meinem Unfall 2 Monate (!!) in der Werkstatt, weil Teilerückstand herrschte.

  • Regel Nr. 1 bei nicht selbst verschuldeten Unfällen: RECHTSANWALT. Haste kein Geschiss und bist abgesichert!
    43 Euro sind der übliche Tagessatz für die "Golfklasse" und wird von der Versicherung festgelegt. Der Wertverlust ist richtig angesetzt. Und ich würde die Sache einem Anwalt übergeben und einen Gutachter heranziehen der von einem VW Autohaus vorgeschlagen wird oder beim TÜV anfragen. Jetzt im Nachhinein noch etwas zu drehen is wie sich nach der Geburt eines Kindes zu beschweren weils jetzt da ist.
    Mein Auto stand nach meinem Unfall 2 Monate (!!) in der Werkstatt, weil Teilerückstand herrschte.

    Du wirst lachen aber ein Anwalt wurde von Anfang an hinzugezogen. Ein LKW hat mich geschnitten und die Versicherung konnte zunächst nicht sofort ausfindig gemacht werden - total seltsam.
    Der Anwalt kann mir aber auch net helfen, da eben diese Daten vom Gutachter vorliegen.
    Der Gutachter wurde mir von der Werkstatt empfohlen, wo ich auch den Golf zur Reparatur abgeben habe.
    Zunächst hat der seine Arbeit auch ganz gut gemacht, nur meint er nun dazu keine Stellung nehmen zu müssen.
    Wenn ich dem Anwalt die Fotos überreiche (nach der Reparatur), dann gibt er diese der Versicherung weiter. Und diese rechnet natürlich 29€x5 Tage.
    Wobei weder die 29€ stimmen, noch die 5 Tage.
    Den Tagessatz hat der Sachverständige im Gutachten zusammen mit dem Wertverlust bestimmt.
    Außerdem war noch mehr beschädigt, wie anfangs angenommen wurde (ca. 250€ mehr Brutto).
    Ich habe mir schon gedacht das einfach so zu lassen, aber irgendwie denke ich mir halt trotzdem, wieso ich 3 Wochen mit dem Bus zur Arbeit fahren musste. Außerdem musste ich die weiteren defekten Teile ja auch ersetzen, auch wenn es gebrauchte sind.
    Mietwagen habe ich net genommen, weil ich zu dieser Zeit noch keine Gewissheit über die Kostenübernahme der Reparatur hatte.
    Ich wollte einfach auf Nummer sicher gehen um dann net auf den Mietwagenkosten irgendwie sitzen zu bleiben.
    Ich denke ich versuche den Gutachter nochmal zu erreichen und wenn das net klappt soll die Versicherung wenigstens den Nutzungsausfall korrekt berechnen.


    2 Monate...das ist ja echt heftig!!! Wurdest du dafür denn wenigstens entschädigt?

  • Also das mit dem wertverlust passt, ist leider nicht mehr musste ich bei 30.000km auch feststellen.


    Wenn zusätzlich teile defekt sind wo vom unfall entstanden sind, muss das gutachten entweder erweitert oder neu aufgesetzt werden. Die müssen ja schliesslich auch vom LKW Versicherer bezahlt werden.
    Und wenn das auto 21tage in der werkstatt stand muss auch für 21tage die 29€ gezahlt werden, da geht nix vorbei. 29€ finde ich aber ok als tagessatz, mehr hätte ein mietwagen direkt im reparaturhaus wo es repariert wird auch nicht gekostet. (hier zum nicht)


    Aber wozu will jemand fotos nach der rep. sehen? Normal wird da die Rechnung hingeschickt und darauf zahlt die versicherung der werkstatt alles und zahlt dir die Ausfallkosten und Wertminderung.


    Meine versicherung zahlt im notfall auch den mietwagen wenn ich nicht schuld bin. Also Mietwagen nicht nehmen wegen kosten ist eig quatsch.

    VCDS PN ME (Codierungen von Golf V Plattform + Golf VI)

  • Es ist grundsätzlich so, das bei unverschuldeten Unfällen die gegnerische Versicherung für die Kosten aufkommt (Mietwagen, Anwalt, Schmerzensgeld etc.). Hast du dir das Geld ausbezahlen lassen? Weil eigentlich gilt der Wert den das Autohaus nach der Reparatur abrechnet, da verdeckte Schäden erst bei der Reparatur ersichtlich werden. Das vom Gutachter ist oftmals nur eine Schätzung.
    VW hat nach einer Woche die Kosten für das Ersatzfahrzeug übernommen. Ich hab mal kurz die Rechnung gesehen, dafür hätten die mir n nagelneues Auto schenken können :thumbup:

  • Ich habe die Reparaturkosten laut Gutachten auszahlen lassen - also eine fiktive Rechnung.
    Der Grund ist, dass ich günstiger reparieren gelassen habe als im Gutachten errechnet wurde.
    Z.B. war eine Tür komplett hinüber (also auch das komplette Innenleben wie Scheibe, Schloss). Hab statt neuen Teilen einfach eine gebrauchte auf eBay gekauft und diese neu lackieren lassen (Diese ist 1 zu 1 wie meine kaputte). Davon merkt man jetzt eigtl gar nichts - immerhin sind die restlichen Türen ja auch net neu.
    Die Rechnung kann ich net einschicken, weil die Versicherung sonst der Meinung ist, dass Sie mir nur den tatsächlichen Rechnungsbetrag auszahlen muss, der ja günstiger ausgefallen ist.
    Eine andere Tür ist an der Kante verbogen gewesen. Theoretisch hätte sie ausgebaut werden müssen, wieder instandgesetzt und lackiert - einbauen nicht vergessen.
    Letztendlich habe ich sie selber wieder gerade gesetzt und mit Pinsellack überlackiert (an der Kante). Es ist zwar nicht der ursprüngliche Zustand aber vom Schaden sieht man nun auch net mehr viel.
    Ihr habt schon alle Recht - aber bei euren Reparaturen ist die Schlussrechnung vom Autohaus entscheidend, da Sie den tatsächlichen Reparaturumfang umfasst. Bei mir das Gutachten, das unvollständig ist.
    Die Fotos muss ich zuschicken, damit die Versicherung sieht, dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde und ich somit das Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen konnte.
    Vielen Dank euch.
    Ich wollte nur wissen, ob das mit dem Wertverlust so stimmen kann (kenne mich diesbezüglich net besonders aus).
    Und wegen dem Nutzungsausfall werde ich auf jeden Fall nochmal nachhacken. Ich weiß es nun genauer.
    2012 war der Wagen 4 Jahre alt (43€). 2013 ist er nun 5 Jahre alt, d.h. es wird eine Stufe niedriger berücksichtigt, d.h. 38€.
    Auch das Gutachten muss nachträglich noch ergänzt werden, da Teile gefehlt haben.
    Ich werde beim Gutachter mal persönlich vorbei fahren und ihn zur Rede stellen, wieso er diesbezüglich keine Stellung nimmt.

    Zitat

    Ich hab mal kurz die Rechnung gesehen, dafür hätten die mir n nagelneues Auto schenken können :thumbup:

    Jaa, das glaube ich dir.
    Günstig sind Mietwagen auf keinen Fall :thumbdown: Somit sollte die Versicherung froh sein, dass ich Bus gefahren bin.
    Dann konntest du ja wenigstens in dieser Zeit nen anderen Wagen ausprobieren.
    Ich habe keinen Mietwagen genommen, weil für mich es zwar klar war, dass mich keine Schuld trifft.
    Versicherungen haben aber immer eine andere Sichtweise auf das Ganze. Außerdem war es ein Zusammenstoss mit einem LKW - laut Anwalt sind das meist etwas komplizierte Fälle (LKW Fahrer wollen nie Schuld gewesen sein).
    Im Falle einer Teilschuld hätte ich einen Teil selber zahlen müssen - ich hatte ja keine direkten Zeugen.
    Zum Glück lief aber wenigstens disbezüglich alles reibungslos.
    Außerdem wusste ich auch nicht, wie lange das ganze dauern sollte.
    Hätte ich den Wagen bei VW abgegeben, hätte ich die Kosten erstmal vorstrecken müssen und diese dann von der Versicherung über eine Rechnung zurückverlangen müssen.
    Ich weiß ja net wie es euch geht, aber 6000€ (VW ist ja net günstig) habe ich net einfach so locker.

    Einmal editiert, zuletzt von Pascha90 ()

  • naja das hast du vorher nicht geschrieben.


    Wenn du selbst teile repariert hast wirst du da nichts mehr bekommen und es wird sicher auch nichts mehr zum gutachten hinzugefügt. In dem fall kann ich deinen gutachter nachvollziehen warum er sich nicht meldet. Oder möchtest du die kosten für das erweiterte gutachten bzw neues gutachten bezahlen? Sicher nicht.
    So ein gutachten ist auch nicht billig, und wenn der gutachter weis er bekommt für seine Arbeit kein geld würde ich mich auch stur stellen.


    In dem fall liegt ja auch die beweispflicht bei dir welche teile durch den unfall weiter defekt waren oder? Das ist eine ganz andere sache.


    Die versicherung zahlt natürlich nur für den aufenthalt in der werkstatt, die zeit ewas du selbst am auto geschraubt hast wird dir keiner zahlen.

    VCDS PN ME (Codierungen von Golf V Plattform + Golf VI)

  • Meinst du, dass ich nicht geschrieben habe, das ich den Wagen "selber repariert" habe?
    Ich habe doch ganz am Anfang geschrieben, dass auf Gutachtenbasis abgerechnet wurde. Das bedeutet, dass keine Werkstattrechnung eingereicht wurde.
    Ich habe ja nicht selber repariert, sondern eine günstigere Werkstatt ausgesucht und eben nur das Wesentliche reparieren lassen.
    Normalerweise sollte man aber auch für die Zeit vom Schadentag bis Gutachtenerstellung Anspruch auf Nutzungsausfall haben, da man hier auch schon hätte nen Mietwagen nehmen können.
    Schau mal, wenn du deinen Wagen bei VW abgibst und die wickeln das Meiste ab, dann kannst du ja auch schon von diesem Moment einen Mietwagen nehmen. Aber das kommt auf den Fall an (also wenn man sofort nen Gutachter beauftragt hat).
    Das ganze ist wirklich ziemlich kompliziert.
    Ich bin außerdem der Meinung, dass die Schäden vom Gutachter von Anfang an hätten erkannt werden müssen.
    Da hat er ganz einfach geschlampt.
    Der Typ hat für das Gutachten 800€ kassiert und dieses nicht mal sorgfältig abgeschlossen.
    Wie gesagt, der Wagen war 3 Wochen in der Werkstatt.
    Möchte ja nicht für die komplette Zeit Nutzungsausfall, sondern wenigstens für die angegebenen 5 Tage, aber eben net zu 29€/Tag.
    Deshalb kann ich es nicht nachvollziehen, wieso er mir nicht einfach sagt, wieso ich 2012 43€/Tag und laut Ihm 29€/Tag erhalte.
    Wie profesionell ist es denn, wenn er einfach gar nichts sagt.
    Mir geht es auch ums Prinzip - 800€ kassieren und schlampen?
    UND: zu mir meinte er, falls sich weitere Schäden ergeben sollten, hätte ich ihm diese zu melden.
    Jetzt melde ich Ihm sie und keine Antwort.
    Das auf Gutachtenbasis abgerechnet werden sollte wusste er von Anfang an.


    Weiß jemand vielleicht, ob der Nutzungsausfallsatz einheitlich ist?
    Der Wert wird doch einfach einer Tabelle entnommen und müsste doch für jede Versicherung, Sachverständigen gleich sein, gell?

  • Soo, hab den Gutachter nun doch erreichen können.
    Es stellt sich heraus: Nutzungsausfall wurde falsch angegeben (von Ihm). Problem ist, dass er den höheren (korrekten) Wert nicht mehr der Versicherung in Rechnung stellen kann, da der Versicherung das Gutachten bereits vorliegt - klasse.
    Es sind einige Schäden vorhanden gewesen, die bei der ersten Begutachtung nicht ermittelt werden konnten.
    Diese können ergänzt werden.
    Leider waren auch welche dabei, die ersichtlich waren, aber von Ihm nicht berücksichtigt wurden - super :(.
    Die 5 Tage sind in Ordnung - das muss eben der Experte einschätzen.
    Das ich den Nutzungsausfall net für 3 Wochen bekomme ist ja klar - es hätte auch wesentlich schneller gemacht werden können.
    Wobei 5 Tage meiner Meinung dennoch viel zu wenig sind - aber da habe ich keinen Einfluss drauf.

  • Wenn er den Nutzungsausfall falsch berechnet hat und dir dadurch mehr als 50€ zusätzlich zustehen würde ich das nicht aktzeptieren. Das muss er dann klären,notfalls zahlt er die differenz.


    Ob schäden ersichtlich waren oder nicht ist ja dann egal wenn sie nachträglich ergänzt werden.


    Warum hatte der Golf denn 3wochen Werkstatt"Aufenthalt" wenn es nur 5tage gedauerd hätte?
    Wenn ich mein Auto reparieren lasse und die werkstatt mir einen Termin macht und der Gutachter 5tage angesetzt hat, die werkstatt aber dann 21tage braucht werde ich mich solange quer stellen bis ich die Kosten für die ausfallzeit habe. (In meinem Fall hätte ich aber den Mietwagen genommen)

    VCDS PN ME (Codierungen von Golf V Plattform + Golf VI)

  • Du haftest ja aber nicht für seine Fehler. Dann muss er halt Kostenfrei das Gutachten ergänzen. Hab gerade das gleiche Problem, aber der Gutachter ist sogar zu faul und unfähig für die Nachbegutachtung der ich seit 3 Monaten hinterherrenne.

  • Zitat

    Warum hatte der Golf denn 3wochen Werkstatt"Aufenthalt" wenn es nur 5tage gedauerd hätte?

    Ich hab den Golf in einem Karosseriebetrieb abgegeben, in dem zu der Zeit recht viel los war.
    Ich hab mich somit von Anfang an auf einen längeren Aufenthalt eingestellt.
    Parallel wurden auch andere Fahrzeuge repariert - aber der längere Aufenthalt wirkt sich natürlich auch positiv auf die Rechnung aus.
    Wenigstens konnte ich im Bus ein wenig entspannen :)
    Der Karosseriemeister meinte jedoch, dass 5 Tage eher unrealistisch sind und man gute 3 Tage länger bräuchte (also unter idealen Bedingungen).
    Somit ist es nur fair, dass die Versicherung nicht für die restlichen Tage aufkommen muss, in der der Wagen in der Werkstatt stand. Letztendlich hätte man meinen Golf auch wesentlich schneller reparieren können (auch wenn es doch eher 8 Tage geworden wären).


    Mittlerweile war der Gutachter nun bei mir und hat sich das Fahrzeug nochmal angeschaut.
    Er sagte, dass er die weiteren defekten Teile noch ergänzen wird und auch den Nutzungsausfall pro Tag korrigieren wird.
    Das Ganze geht dann an meinen Anwalt weiter und dieser reicht das mitsamt den Fotos vom reparierten Fahrzeug an die Versicherung des Unfallverursachers.
    Heute habe ich mit dem Anwalt telefoniert.
    Er meinte, dass vom Gutachter noch nichts eingegangen ist.
    Ich hoffe, dass er sich an seine Versprechungen hält.
    Der Anwalt meinte aber, dass dies eigentlich kein Problem sein sollte, da der Nutzungsausfall mit letztendlich auch zu steht.
    Jetzt heißt es abwarten.

    Zitat

    Du haftest ja aber nicht für seine Fehler.

    Ja genau, so sehe ich das auch.
    Hätte der Golf nicht schon 2012 nen leichten Bagatellschaden gehabt, wäre mir der falsche Nutzungsausfall gar nicht aufgefallen.
    Fehler sind nur menschlich, doch es gilt auch diese wieder richtig zu stellen!! :thumbup:

    Zitat

    Hab gerade das gleiche Problem, aber der Gutachter ist sogar zu faul und unfähig für die Nachbegutachtung der ich seit 3 Monaten hinterherrenne.

    Ich hab ja anfangs ebenfalls keine Antwort von Ihm erhalten.
    Doch nach einigen Versuchen hat es dann doch noch telefonisch geklappt und wir haben einen Termin zur Nachbesichtigung ausgemacht.
    Ich weiß nicht wie es konkret in deinem Fall ist, aber ich habe mir zeitweise überlegt, dass mein Anwalt den Gutachter diesbezüglich kontaktieren könnte (falls alle Stricke reißen sollten).
    Vertritt dich denn eventuell ein Anwalt?

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