Ich zweifle nicht an, dass alle von dir verbauten Komponenten für sich gesehen zulässig sind.
Der Knackpunkt ist ja, dass deine Scheinwerfer ihr Prüfzeichen nicht separat für fünf Leuchtfunktionen erhalten haben, sondern als gesamte Einheit im Scheinwerfergehäuse.
Dieses Prüfzeichen erlischt unwiederruflich, sobald eine bauliche Änderung an dem Scheinwerfer vorgenommen wird, und dies gilt für alle in dem Scheinwerfer enthaltenen Leuchtfunktionen, unabhängig davon, ob diese von dem Umbau tatsächlich betroffen waren oder nicht.
Es liegt auch nicht im Zuständigkeitsbereich des TÜV, das erloschene Prüfzeichen wieder für zulässig zu erklären.
Mit anderen Worten, durch die erloschene Zulassung der Scheinwerfer erlischt auch die Zulassung deines Fahrzeuges.