Auto verkaufen

  • Mal ne Frage.
    Will mein Auto verkaufen, das aber noch über die Bank finanziert wird.
    Ein Käufer will das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen mitnehmen und mir schonmal das Geld geben, damit er schnellst möglich den kfz brief bekommt.


    Meine frage aber jetzt. Ist es gefährlich für mich, das auto dort stehen zulassen wenn der kfz brief noch hier ist.

  • Lass den Brief doch zum VW Händler schicken.
    Ihr geht zusammen hin. Er/du bezahlst die offene Summe beim Händler ein und ihr bekommt den Brief.
    Ggf. nimmt der Händler da eine Aufwandsentschädigung für. Jenachdem ob das Fzg. dort gekauft wurde oder nicht.

  • "Wer den Brief hat hat die Macht"....


    Solltest nur abgeklärt haben, dass du den Brief von der Bank auch bekommst, also den Kredit problemlos auslösen kannst, je nachdem wie das bei dir ist musste die Karre dann noch auf dich umschreiben lassen und dann kannste den Wagen erst "verkaufen"...

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  • Ja, habe schon mit der Bank telefoniert.
    Sobald ich den Kredit bei der Bank abbezahle kriege ich per Post den Kfz Brief.
    Nur meine bedenken sind, das was auf mich zukommen könnte, wenn er den Wagen mit Kurzzeitkennzeichen kaputt fährt oder sonst was, da das ja noch auf mich anhemeldet ist.

  • Er will dir das Geld schon geben obwohl der den Brief nicht gleich bekommt??

  • Genau, kriegt aber das Auto schon mit.
    Und halt vertraglich alles festhalten.

  • Na der ist aber mutig.
    So lange du den Brief hast, ist es dein Auto.
    Auch wenn er das Auto vor der Tür hat und schon bezahlt hat.

  • Wenn er dann zum Beispiel ein unfall hat während der Fahrt nach hause oder er iwas vor seiner Haustür anrempelt, kommt dann alles auf mich zu da das auto ja so gesehen noch immer auf mich angemeldet ist.

  • Und du meldest die KArre vorher ab Mike, sonst darf er die Karre nicht mit Kurzzeitkennzeichen fahren... Und sobald "seine" Kennzeichen dran sind bist du ausm Schneider...

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  • Ein Auto kannst du aber nicht abmelden wenn du den Brief nicht hast.


    Ich denke wenn du deine Kennzeichen ab machst (auch um später abmelden zu können) und er die Kurzzeit dran macht, dann sind ab da an alle Schäden auf die Verischerung des Kurzzeitkennzeichens zuzuordnen.

  • Lass dir aber schriftlich Bestädigen das er das Auto mit seiner Versicherung fährt und Du das Auto Ihm verkauft hast.

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  • Denke mal,wenn er das Geld bezahlt...ohne den Brief....(Den Du ihm dann per "Einschreiben" schickst)
    Ist dieses schon okay. Das andere,da würde ich deine KFZ Versicherung anrufen....ihnen den Fall Schilder...
    und die machen Dann einen Vermerk,mit den Daten des Käufers(Namen,Adresse,Datum des Kauftages!)


    So habe ich es immer gehandhabt,wenn ich meine Autos nicht selber abgemeldet habe!!!

  • Ok vielen Dank Leute, ihr habt mir schon weiter geholfen.

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