Mit 50 zu viel geblitzt... 1 Monat Fahrverbot umgehen?!

  • Hallo zusammen,


    vor ein paar Wochen bin ich mit dem Firmenwagen meines Vaters nach Dortmund zu Bilstein gefahren und habe mir das Fahrwerk für meinen Golf abgeholt. Ich war ziemlich schnell unterwegs bis ich in eine Baustelle eingelaufen bin. Ich kam circa mit 260 an und habe das Auto dann nur ausrollen lassen. Heute bekam ich, bzw. mein Dad den Bescheid, dass jemand in dem Auto mit 129 km/h in einer 80-er Zone geblitzt wurde.


    ... Schöner Dreck. Ich bin wirklich kein Raser, ich mag jung sein, fahre allerdings sehr viel und bin schnelle Autos gewohnt. Ihr braucht also nicht mit Vorwürfen kommen. Mein Problem ist nun nicht das Bußgeld, sondern der Monat Fahrverbot. Ich bin dualer Student und muss täglich eine halbe Stunde in die Firma oder an die Uni fahren.


    Ist es möglich das Fahrverbot zu umgehen?

    Liebe Grüße,


    Alex



  • Hattest du schon mal ein Fahrverbot?



    Du kannst das Fahrverbot teilen, z.b. 2 mal 14 Tage.
    Dabei kannst Du Dir aussuchen wann Du das Fahrverbot nehmen möchtest.



    Nimm Dir einem Anwalt, gerade an Baustellen schlampen die mit dem Blitzer aufbauen und halten manche Werte nicht ein.


    Wenn Du noch kein Fahrverbot hattest, kannst Du mehr Strafe zahlen und ihn behalten.


    Kläre die Sachen mit einem Anwalt ab, das ist für Dich besser.

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  • Jop, mit Bahn fahren.
    Du kannst dir zwar aussuchen, wann du den Führerschein abgibst, aber nicht umgehen.

  • Den Drops musst du wohl lutschen!
    Aber der Tipp mit dem Anwalt ist sicher nicht verkehrt.


    50 zu viel ist auch ja ne Stramme Leistung - auch wenn mir klar ist, dass es in einem ungünstigen Moment einfach mal dumm laufen kann ... :)

    Gruß Arnold
    meinGOLF.de Administrator

  • Ja war wirklich nicht meine Absicht... Ich bin Unfallfrei seit ich fahre und ich war von Anfang an gut motorisierte Autos gewöhnt ich bin wirklich nicht unvernünftig... Es nervt brutal


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    Liebe Grüße,


    Alex



  • Also zu vor hätte man angeben müssen, das es nen firmenwagen war und niemand weiß wer gefahren ist.
    Es ist dann Pflicht der Polizei zu ermitteln wer fuhr. Haben die aber oft keinen Bock drauf, vor allem wenn viele mögliche Personen gefahren sein könnten - wie bei einer Firma.


    Umgehen usw geht nicht an sich. Nur verschieben und teilen ... Ich würde auch lieber mehr zahlen als nen Fahrverbot bekommen.

  • Ja aber dann bekommt mein dad so ein blödes fahrtenbuch das will ich ihm nicht antun ich habe es ja verbockt


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    Liebe Grüße,


    Alex



  • Also zu vor hätte man angeben müssen, das es nen firmenwagen war und niemand weiß wer gefahren ist.
    Es ist dann Pflicht der Polizei zu ermitteln wer fuhr. Haben die aber oft keinen Bock drauf, vor allem wenn viele mögliche Personen gefahren sein könnten - wie bei einer Firma.

    dann muss jeder Fahrer/in (egal, wer) für 1 oder 2 Jahre im dasselbes Auto mit Name, Uhrzeit, Datum, KM und Ort protokollieren. Mein Freund hat es schon erlebt. Es war grausam. Man soll es gut überlegen.

  • Mir wäre das Teilen am liebsten wenn das denn wirklich eine Option ist. Hört sich sehr nach Wunschdenken an...


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    Liebe Grüße,


    Alex



  • Für mich auch. Das hab ich nämlich auch noch nie gehört.
    Sicher ist aber, dass du dir innerhalb eines halben (oder wars eines ganzen?) Jahres aussuchen kannst wann du die Pappe abgibst.
    Vorraus gesetzt, es ist dein erstes Fahrverbot


    Gruß
    Phil

    Lebensfreude hat drei Buchstaben: G T I

  • Ist doch üblich dass man die strafe fast verdoppelt und dafür sich den Monat schenken kann. Aber das geht auch nur mit dem Grund dass du täglich weit fahren musst und der Job in Gefahr ist blabla



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    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack:

    Ich bin immer

    mit dem Besten zufrieden.

  • 1. da Firmenwagen aber nicht Dein Vater am Lenker, müssen die erstmal herausfinden wer gefahren ist
    2. die Fahrtenbuchandrohung ist Bluff, nicht bei Erstvergehen (es sei den die Firma oder Dein Vater haben viele Einträge)! Wenn dann auch nur für ca. 6 Monate! Wenn der Arbeitgeber auf ein Fahrtenbuch besteht ist es natürlich etwas anderes!
    3. damit zu einem guten Verkehrsrechtsanwalt, meine Empfehlung: http://www.lenhart-ra.de/
    mit besten Grüssen vom "Henrik"

  • Ist doch üblich dass man die strafe fast verdoppelt und dafür sich den Monat schenken kann. Aber das geht auch nur mit dem Grund dass du täglich weit fahren musst und der Job in Gefahr ist blabla


    Soweit ich mich erinnern kann, muss dazu schon die komplette Existenz in Gefahr sein. ;)
    Also etwa wenn man ohne Führerschein z.B. Montagetermine nicht einhalten kann, und durch Strafzahlungen und Verdienstausfall in die Insolvenz rutscht, und eventuell noch einige Mitarbeiter mitgezogen werden, dann dürfte die Chance dazu gut stehen.


    Wenn man aber nur nicht weiß, wie man vier Wochen lang zur Arbeit kommen kann, reicht das als Grund nicht aus.
    Notfalls gibts dafür ja schließlich öffentliche Verkehrsmittel, wenn ich mich recht erinnere, dann sind da 2,5 Stunden pro Fahrweg durchaus noch im Rahmen des Zumutbaren.



    Das Umgehen des Fahrverbots halte ich jedenfalls für eher ausgeschlossen.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

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