Auto verkaufen. Auf was achten?

  • Hallo Leute. Ich will demnächst mein Auto verkaufen, da es mir nur noch auf die Nerven geht bzw. ständig Kosten anfallen und ich keine Lust mehr darauf habe. Nächste Woche will ich noch die große Inspektion machen und ich wollte noch die Nummernschildbeleuchtung wechseln, da die rechte Lampe ausgefallen ist. Soviel aber dazu.


    Da ich noch nie zuvor ein Auto besessen habe und demnach auch noch nie eins verkauft habe, wollte ich mal fragen, auf was ich achten muss. Ich will mich weder rechtlich noch finanziell ins Unglück stürzen. Mir ist klar, dass ich Kilometerstand, Reparaturen und Instandsetzungen sowie Ausstattung beim Inserat richtig angeben muss. Aber wie sieht es mit dem Kaufvertrag (dass es z.B. keine Gewährleistung oder Garantie gibt), der Übergabe, der Bezahlung, der Abmeldung, Versicherung etc.?


    Vielen Dank im Voraus. :)

  • 1.) Verkauf das Auto nur abgemeldet.
    2.) Bezahlung nur Bar
    3.) Alles schriftlich festhalten ( Mängel , Übergabe zeit Datum , Anzahl Schlüssel, Bezahlung )
    4.) kommt auf das Alter das Fahrzeug an, wegen Garantie bzw. Gewährleistung.





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  • okay, danke! :)
    auf das kürzlich gewechselte getriebe besteht noch garantie beim händler bis anfang 2016, das kann ich ja angeben, ansonsten gibts von meiner seite keine gewährleistung oder garantie.

  • Garantie und Gewährleistung unbedingt ausschliessen. Ist aber in den gängigen Verträgen von Mobile und ADAC schon vorvermerkt. Alle Schäden, bekannte defekte usw. genaustens im Vertrag vermerken. Da richtig penibel sein. Am besten bei Verkauf und besichtigung einen Zeugen dabei haben der bestätigt das du nicht im Vertrag was anderes geschrieben als gesagt hast.


    Für Schäden von denen du nichts weißt und wissen kannst wie nen Kat der nichtmehr richtig arbeitet usw. kannst du im nachhinein nicht haftbar gemacht werden. Wenn du aber was weißt weil du bspw. in der Werkstatt warst unbedingt erwähnen und im Vertrag vermerken.

  • ...auf das kürzlich gewechselte getriebe besteht noch garantie beim händler bis anfang 2016, das kann ich ja angeben,....

    Du kannst das gegenüber dem Käufer natürlich erwähnen (ist ja an sich ein positiver Punkt). In den Vertrag würde ich davon allerdings nichts schreiben... mit der Garantie hast ja Du dann nichts zu tun sonder der Freundliche.
    Also nicht falsch verstehen: Von der durchgeführten Getrieberep. darf natürlich schon was drinstehen, nur eine evtle. Garantie würde ich da nicht schriftlich Fixieren.

  • alles klar, vielen dank! :)
    ich hatte ohnehin vor, in der fahrzeugbeschreibung die reparatur-/wartungshistorie aufzulisten. das fahrzeug wird auch nicht um jeden preis verkauft. aber sollte es annähernd den von mir erhofften preis erzielen, habe ich schonmal ein paar tipps für die abwicklung des verkaufs. :)

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