Pinbelegung des Lichtschalters?

  • Tag zusammen.
    Folgendes: Ich habe bei mir TFL über Nebler codiert.


    Nun muss ich aber zum TÜV. rauscodieren ist doof, da mein Codierer 120 KM entfernt ist. Das wäre eine Strecke von 480 km, nur um das Zeug rauszucodieren, vorzuzeigen und anschließend wieder reinzucodieren.


    Nun hatte ich folgende Idee: Ich habe noch meinen alten Lichtschalter daheim. Kann ich dort nicht etwas verändern, dass das Abblendlicht angeht, wenn der Schalter auf der Stellung "0" ist? Dann kann ich nämlich sagen, dass ich ein Dauerfahrlicht habe, was ja nicht verboten ist. Meine Nebler würden somit aus bleiben.
    Da ich auch CH besitze, geht das licht ohnehin aus, auch wenn ich es auf die Stellung "Abblendlicht" schalte.



    Ich hoffe ihr versteht, was ich meine. Wenn nicht, bitte nachfragen. Bin echt für alle Ratschläge dankbar, die mich durch den TÜV bringen.


    MfG, Daniel

  • Das ist der näheste, den ich finden konnte, der noch aktiv im Forum ist und mit dem der Kontakt perfekt geklappt hat,



    Einfach abkleben ? Komme ich da ernsthaft durch? Das wäre natürlich das einfachste ..

  • Also bei uns funktioniert das.


    Die Nebler und eventuell die Symbole am Lichtschalter abkleben, dann sollte auch nichts zu bemängeln sein.


    Mein Kollege hat das damals mit sein TFL gemacht, da dies keine E Nr hatte.
    Kam so ohne Probleme durch :D

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


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  • Ja klar sieht der das.


    Aber das wird aus welchem Grund auch immer nicht beachtet.


    Ähnlich sieht das mit SML aus, abkleben und gut ist ^^

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  • Haha, Kein Ding :D


    Sag Bescheid Wenn's geklappt hat ^^

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  • Nicht vergessen die Sicherung für die Nebler ziehen
    und abkleben, wie Black-magic schon gesagt hat

  • Muss meine Front noch eintragen lassen. Sollte ich diesen Schritt lieber separat machen ? Also erst eintragen und an einem anderen Tag die HU. Oder ist das relativ egal ?


    MfG



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  • Die Nebler und eventuell die Symbole am Lichtschalter abkleben, dann sollte auch nichts zu bemängeln sein.


    Wobei das halt wieder sowas ist, was funktionieren kann, aber nicht funktionieren muss. ;)


    Es gibt da zwei Grundsätze bei Beleuchtungseinrichtungen:
    Erstens, eine Leuchte, die verbaut ist, muss auch den Vorschriften entsprechend funktionieren.
    Und zweitens, eine am Fahrzeug angebaute Leuchte darf nicht (ganz oder teilweise) verdeckt werden.


    Es kann also durchaus sein, dass der TÜV-Prüfer meckert, wenn er es genauer nimmt.



    Mein Ratschlag:
    Bau die kompletten Nebelscheinwerfer für den TÜV aus, das ist in gut zwei Minuten erledigt, und was nicht verbaut ist, muss auch nicht funktionieren.


    Den TÜV interessiert es dann nicht, ob du dann zwei leere Löcher in der Front oder Nebelscheinwerfer-Symbole auf dem Lichtschalter hast, und die Fehlermeldung im Display dürfte auch keinen jucken.
    Und wenn doch, dann kannst du dem ja ne Story auftischen, dass du gerade dabei bist, die Nebler komplett zu entfernen, und die paar Kleinigkeiten als Nächstes auf der Agenda stünden. ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Evtl. Klappt es ja auch so, ohne was zu machen, welcher Prüfer weiß schon heutzutage genau welches Auto wie wo TFL hat, erst wenn er sich bückt und unbedingt die TFL wissen will wird's doof, aber allemal besser wie abkleben finde ich.. Aber rein von der Theorie her müsste man den Lichtschalter auch problemlos auf Dauerfahrlicht umstricken können..

    erste Baustelle 1zer Cabrio G60 Komplettrestauration (Baustop seit Elbeflut 6/13 )
    zweite Baustelle 6er Style Variant im GTD Look-> VERKAUFT
    aktuelle Baustelle 7ner High-R-line Variant

  • Du kannst auch den Stecker vom Lichtschalter abstecken, dann hast du Dauerfahrlicht ^^

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  • Du kannst auch den Stecker vom Lichtschalter abstecken, dann hast du Dauerfahrlicht ^^


    Ohne funktionierenden Lichtschalter kann er die Plakette zu 100% abschreiben. ;)


    Denn Dauerfahrlicht hin oder her, aber ohne Lichtschalter kann der TÜV weder die vorgeschriebene Funktion der Nebelschlussleuchte, noch die vorgeschriebene Funktion der Leuchtweitenregulierung prüfen, und beides bedeutet für sich alleine schon einen schweren Mangel.


    Darüber hinaus löst es auch nicht das Problem mit den Nebelscheinwerfern, die zwar nicht vorgeschrieben sind, aber vorschriftsgemäß zu funktionieren haben, solange sie verbaut sind.
    Ohne Lichtschalter können auch diese nicht auf ihre korrekte Funktion hin geprüft werden - ebenfalls ein Mangel, und das unabhängig davon, ob die Nebelscheinwerfer mit Lichtschalter richtig funktionieren würden oder nicht. ;)

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  • Wäre aber die einfachste Lösung :D


    Ich würd einfach die nebler ausbauen oder abkleben und Sicherung ziehen.

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    Gruß,
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