Bremsen und Gewährleistung

  • Ist halt zuteuer für so ein altes Auto :D

    Gruß Tom

  • Wenn der motor hoch geht in den ersten 6 monaten hat der haendler pech. Muss er fuer ersatz sorgen. Beweisumkehr. Der haendler muss beweisen das der fehler nicht war. Das sein fehler so ein tacho kostet 300€ im austausch plus anlernen.... stellt er sich quer 0800 volkswagen oder zum geschaeftsfuehrer....


    Die versuchen es immer wieder........


    Wenn garnichts geht such dir ein tacho freak hier im forum. Gibt ja paar.


    Zumal du ein fsi hast.... steuerkette freut sich 😊


    Normal gehen autos mit 11 jahren beim vertraghaendler nicht mehr raus an privatkunden. Nur noch export. Die bindet sich kein haendler freiwillig ans bein.


  • Hast Du dafür Zeugen? Wurde das schriftlich festgehalten? :whistling: Leute, seid nicht so naiv!!! :pinch: Bremsscheiben sind Verschleißteile und damit wird die Gewährleistung schon fast selbstredend ausgeschlossen... Natürlich kann man es im schlimmsten Fall auch mit dem Anwalt versuchen einzuklagen aber die Chancen stehen da i.d.R. nicht so gut.



    Eine Gewährleistung ist GESETZLICH festgelegt und kann gegenüber Privatpersonen vom Händler nicht ausgeschlossen werden.
    Erzähle hier nicht so einen Unsinn. :wacko:


    Der Mangel an sich war bei Kauf / Übergabe vorhanden, und somit greift die Gesetzliche Gewährleistung zu 100%.
    Die Bremse kann 1000 mal Verschleissteil sein, beim Kauf vom Gewerbe ist diese genau so involviert wie eine Kupplung usw.

  • Eine Gewährleistung ist GESETZLICH festgelegt und kann gegenüber Privatpersonen vom Händler nicht ausgeschlossen werden.


    Ach was? Ernsthaft??? Wusste gar nicht, dass ich das irgendwo geschrieben hab :whistling: Lies erstmal ein paar mehr Beiträge von mir und nicht nur das, was Du lesen willst :whistling:



    Erzähle hier nicht so einen Unsinn. :wacko:


    Und Du mach mich hier nicht dumm an - ich hab leider mehr als genug Erfahrung mit dem Thema Gewährleistung und Garantie machen müssen als mir lieb ist :thumbdown:



    Der Mangel an sich war bei Kauf / Übergabe vorhanden, und somit greift die Gesetzliche Gewährleistung zu 100%.
    Die Bremse kann 1000 mal Verschleissteil sein, beim Kauf vom Gewerbe ist diese genau so involviert wie eine Kupplung usw.


    Das ist ja alles schön und gut, aber trotzdem ist die Sachlage bei VERSCHLEISSTEILEN NICHT EINDEUTIG!!!!!!!!
    Und weil es ja so schwer ist zu suchen und mal sein "Halbwissen" zu verifizieren bevor man irgendwen des Unsinns bezichticht, hab ich das mal für Dich gemacht:


    Verschleissteile vs. Sachmangel


    Er hat es ja offenbar geschafft noch vom Hof zu fahren und selbst der TÜV hat die Bremsen ja offenbar noch für gut befunden, daher ist davon auszugehen, dass die noch funktioniert haben beim Kauf und es wurde offenbar NICHTS IM KAUFVERTRAG ZU DEM THEMA BREMSENZUSTAND VERMERKT. Daher ist es IN DER REGEL schwierig bei Verschleissteilen die GESETZLICH VORGESCHRIEBENE SACHMÄNGELHAFTUNG DES HÄNDLERS durchzusetzen...


    EGAL, er hat's ja trotzdem gemacht :thumbup: Nichts desto trotz ist der Displayfehler ein Sachmangel dessen Behebung niemals mehr als das Fahrzeug kostet und selbst wenn, muss der Händler trotzdem ausbessern...

  • Diesen zustand der bremse kann der tuev nicht fuer gut befinden. Wie will der damit auf dem pruefstand bremsenwerte ermitteln........


    Das autohaus haette das auto aus eigenschutz nicht ausliefern duerfen. Die hu schon 3x nicht bestehen.


  • Ach was? Ernsthaft??? Wusste gar nicht, dass ich das irgendwo geschrieben hab :whistling:


    Nicht?


    Ich erinnere Dich gern:


    Zitat

    Bremsscheiben sind Verschleißteile und damit wird die Gewährleistung schon fast selbstredend ausgeschlossen...


    Haste nicht geschrieben? :D Seh ich anders. Aber OK. 8)



    Zitat

    Und Du mach mich hier nicht dumm an - ich hab leider mehr als genug Erfahrung mit dem Thema Gewährleistung und Garantie machen müssen als mir lieb ist :thumbdown:


    Oh, verträgst die Wahrheit nicht? :D
    Deine Aussage ist Unsinn. Das ist kein "ANMACHEN", das ist Tatsache.



    Zitat

    Das ist ja alles schön und gut, aber trotzdem ist die Sachlage bei VERSCHLEISSTEILEN NICHT EINDEUTIG!!!!!!!!


    Ist sie. Wagen gekauft und Mangel bei ÜBERGABE vorhanden. Nicht nach 1000km, nicht nach 10 Monaten. Sondern beim KAUF löl :D
    Noch Eindeutiger kann eine Gewährleistungssache nicht sein.


    Zitat

    Und weil es ja so schwer ist zu suchen und mal sein "Halbwissen" zu verifizieren bevor man irgendwen des Unsinns bezichticht, hab ich das mal für Dich gemacht:


    Ja, dann mach mal. :D8) Kaufe ich eine Sache, ist bei Übergang dieser die Ware frei von Mangel zu sein.
    Ist das hier der Fall? Nö.
    Interessiert den Käufer auch nicht, er hat die Bremse nicht verschlissen.
    Der Händler hat beim Verkauf für MangelFREIHEIT die Gewährleistung zu übernehmen.
    Somit auch für die Bremse :D


    Ob Dir das passt oder nicht, interessiert in dem Fall keinen. :D



    Zitat

    Er hat es ja offenbar geschafft noch vom Hof zu fahren und selbst der TÜV hat die Bremsen ja offenbar noch für gut befunden, daher ist davon auszugehen, dass die noch funktioniert haben beim Kauf und es wurde offenbar NICHTS IM KAUFVERTRAG ZU DEM THEMA BREMSENZUSTAND VERMERKT. Daher ist es IN DER REGEL schwierig bei Verschleissteilen die GESETZLICH VORGESCHRIEBENE SACHMÄNGELHAFTUNG DES HÄNDLERS durchzusetzen...


    Es ist völlig egal wer wo vom Hof gefahren ist, oder was der "TÜV" dazu sagt. :wacko:
    Die Bremse wurde bemängelt (lesen!), das angebliche "Frei fahren" ist durch Defekt scheinbar nicht möglich. :D
    Somit Mangel bei Kauf/Übergabe inkl der "Anzeige des Mangels" beim Händler.


    Somit kannst Du versuchen den Händler "raus zu reden", er haftet in dem Fall zu 100%. :D
    Das selbe wäre der Fall wenn die Kupplung nach 100km rutschen würde. :D


    Kein Richter steht einem Händler bei, wo bei Kauf/übergabe die Bremse im Dutten ist und der Kunde das bemängelt.
    Und der MANGEL sich als Defekt / Gefahr heraus stellt. :D



    Zitat

    EGAL, er hat's ja trotzdem gemacht :thumbup: Nichts desto trotz ist der Displayfehler ein Sachmangel dessen Behebung niemals mehr als das Fahrzeug kostet und selbst wenn, muss der Händler trotzdem ausbessern...


    Sicher ist der der Displayfehler ein Sachmangel. Und fällt unter die Gewährleistung. Genau wie die Bremse.


    Du hast dazu aber vergessen Dein Argument mit dem Verschleiss einzubringen. :D
    Die Displays sterben alle früher oder später. Also vorprogrammierter Verschleiss. löl :D
    Die Visteon ebenso. Dazu gibt es sogar eine AKTION bei VW (ist ja Verschleissteil) :D:P



    Zitat

    Diesen zustand der bremse kann der tuev nicht fuer gut befinden. Wie will der damit auf dem pruefstand bremsenwerte ermitteln........
    Das autohaus haette das auto aus eigenschutz nicht ausliefern duerfen. Die hu schon 3x nicht bestehen.


    Röschtisch. :D Aber das der "TÜV" nicht zwingend "richtig" arbeitet, verstehen hier einige nicht. :D
    Wobei der tatsache ab und an sagt: "frei bremsen reicht". In dem Fall hätte der BPS aber zeigen müssen das die "durch ist", da haste Recht. :D

  • dass die noch funktioniert haben beim Kauf und es wurde offenbar NICHTS IM KAUFVERTRAG ZU DEM THEMA BREMSENZUSTAND VERMERKT. Daher ist es IN DER REGEL schwierig bei Verschleissteilen die GESETZLICH VORGESCHRIEBENE SACHMÄNGELHAFTUNG DES HÄNDLERS durchzusetzen...


    Wurde aber auch mündlich vor dem Kauf mit Zeugen geklärt, dass die Bremsen geräusche machen.
    Hier ein Ausschnitt aus meinem KV:


    [Blockierte Grafik: http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/unbenannt2u5tolyiwmh.jpg]

    Gruß Tom

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