Muss ich meine Stahlfelgen auch noch eintagen

  • Hallo Leutes,


    Vorab: Ich habe die Suche bemüht aber nichts Passendes gefunden.


    Habe eine Frage zu Prozedur des Eintragens:


    Ich habe die 17 Zöller für meinen G4 im März eintragen lassen. Jetzt bekomme ich nächste Woche ein Fahrwerk und habe im Moment natürlich die 17 Zöller drauf. Da ich aber im Winter gerne weiter meine 14 Zoll Stahlfelgen mit Winterreifen fahren möchte.


    Frage: Müssen die Stahlfelgen gesondert mit dem neun FW eingetragen werden???
    Reifenumfang ist der gleiche... reicht das ??? ?(


    Hintergrund ist der, dass ich im Januar immer meine TÜV Termine habe und zu diesem Zeitpunkt ja dann die Stahlfelgen drauf habe.

  • Nein, die Stahlfelgen sind in deinem Fahrzeugschein eingetragen und müssen dementsprechend nicht noch einmal eingetragen werden.

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Es kommt drauf an. Wenn er z.B. ;) im Fahrzeugschein nur 15er als Stahlfelgen eingetragen hat und möchte aber 16er draufmachen muss er diese meines Erachtens eintragen lassen. :))


    Aber bei 14 :rolleyes:


    Gruss


    dennis

  • Meine Antwort war nur auf seine Angaben bezogen, dementsprechend muß er nichts eintragen lassen :D

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Das ist eben die Frage:


    Altes FW:
    14 Zoll --> stehen ab Werk drin
    17 Zoll --> nachträglich eintragen lassen



    jetzt der Einbau eines neun FWs:
    17 Zoll sind beim Eintragen drauf


    Das neue FW wird doch im Gesamtbild mit den 17 Zöllern begutachtet. Damit müssten die alten ab Werk Eintragungen mit dem alten FW doch hinfällig sein, weil kein TÜV-Prüfer gesehen hat wie die Kombination


    Mein Auto - mein neues FW - meine alten 14 Zoll Stahlf.


    aussieht. Und das im pingeligen TÜV-Land Deutschland...

  • Nein, mach dir mal keine Gedanken, die 14 Zöller werden durch die Eintragung des neuen FW nicht hinfällig, ganz sicher nicht :))

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Aber der Fahrwerksherstller lässt das ja außerdem das TÜV-Gutachten mit Serienbereifung durchführen!!

  • @ Alex: Irgendwie haeb ich den dunklen Verdacht, dass du mich auf den Arm nimmst. 8o :P

  • Ja aber das muss doch trotzdem eingetragen werden. Sonst bräuchte ich mein Fahrwerk ja gar nicht eintragen lassen wenn ich eine Sereinbereifung drauf hätte...


    @all: ich kann doch nicht glauben, dass keiner in der Reihenfolge


    1. Felgen anbringen
    2. Eintragung
    3. Fahrwerk einbauen
    4. Eintragung


    sein Auto umgerüstet hat. Was steht denn dort in euren Gutachten, ist da nur das FW als Einzeleintragung drin oder steht die Bereifung zum Zeitpunkt der Eintragung auch da mit drin??? ?(


    Oder übernimmt der Prüfer auch die Daten aus dem Fahrzeugschein und geht einfach davon aus, dass das bei gleichem Umfang und schmalerer Breite passt?


    Denn wenn nur das FW da drin steht, dann ist das ja die Lösung des Problems. Ich will nur vermeiden, dass der TÜV Prüfer im Winter vor mir steht und sagt.. ätsch, das dürfen sie so gar nciht fahren.



    Sorry das ich nicht editiert habe, kommt nimmer vor ! *Kopf einzieh*







    Habe gerade nochmal mit meinen Werkstattfritzen gesprochen und der sagte mir das für das FW ein separates Gutachten gemacht wird und das die Serienbereifung im Teilegutachten drin steht. Also hatten "ALex" und "joego" recht....



    Thanx

    2 Mal editiert, zuletzt von Spider1880 ()

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