Verkehrsunfall

  • Hallo, und zwar hatte eben mein Sohn ein unfall.


    Es soll so gelaufen sein. 1 Spurige Straße soll der vordere fahrer an der nächsten ecke ,,rechts gebinklt haben" in die richtung eines parkplatzes. Und fuhr Links in ein Fachgeschäfft rein. Da mein sohn scheinbar nicht warten konnte, hat er überhollt auf der spur der entgegen kommenden fahrzeugen, und der vordere fahrer fuhr ebenfalls links rein und es kommt zu einem unfall. Natürlich ist der schaden an mein Sohns fahrzeug größer.


    Der Fahrer hatte auch einen Zeugen ein Fahrrad fahrer..


    Mein Sohn tat keine Aussage neben der Polizei.


    Auf der unfall mitteilung steht von der Polizei: Verkehrsunfallanzeige wird gefertigt, da Bußgeldtatbestand.


    Der beamter sagte noch meinen Sohn (3 Monate noch in der Probezeit) er werde versuchen sein Führerschein abzunehmen.


    Kann nun mein Sohn mit einer abnahme seines Führerscheines rechnen?

  • sollte es hier Punkte geben, muss er zur Nachschulung.
    Ist natürlich schlecht für ihn, dass er den Zeugen auf der Seite des Gegners hat.

  • Ich hatte eine ähnliche Situation, nur das ich Bein links abbiegen links überholt worden bin. Keine zeugen. Ende vom Lied mit Gericht 50 / 50 für beide. Das nun hier ein Zeuge dabei ist , ist leider schlecht für deinen Sohn. Aber so aussagen von dem cop er würde alles versuchen um ihm den Lappen zu entziehen gehen null. Klar Wird er zur nachschulung müssen. Aber mehr wohl nicht. Zuzüglich kosten wegen Unfall durch Versicherung etc.

  • Die Aussage des Cop geht gar nicht, da wär ich schon bei meinem Anwalt der dem einheizt.
    Entgegen der allgemeinen Meinung man komme gegen Polizisten nicht an, kann ich sagen, mit einem guten Fachanwalt geht das öfters durch als man denkt.

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  • Hängt davon ab, wie der Überholvorgang gewertet wird.
    Wenn es unter "Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Sachbeschädigung" läuft, kann die Strafe durchaus bei bis zu 300 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot liegen.
    Zudem kommt noch eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre hinzu.


    Die Aussage des Polizisten, dass er mit einem Fahrverbot zu rechnen hat, wäre damit also durchaus gerechtfertigt.



    Dass der Vorausfahrende rechts geblinkt hat, aber links abgebogen ist, kann sich zwar strafmindernd auswirken, dürfte jedoch nur schwer nachzuweisen sein, solange ein Zeuge zugunsten des Vorausfahrenden aussagt, und der Verursacher selbst dazu schweigt.


    Alles Weitere kann daher nur noch ein Anwalt klären.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Kann nun mein Sohn mit einer abnahme seines Führerscheines rechnen?


    Erstmal schön, dass es scheinbar nur Blechschäden gab. Auch wenn ich mir damit keine Freunde mache, aber bezüglich deine Frage hoffe ich sogar, dass deinem Sohn der FS vorübergehend entzogen wird und er Zeit hat seine Fahrweise zu überdenken. Mit seiner umfangreichen Probezeiterfahrung muss er tatsächlich auf die Gegenfahrbahn ausweichen, weil der Vordermann zu langsam abbiegt?!

    Gruß Christoph

  • uch wenn ich mir damit keine Freunde mache, aber bezüglich deine Frage hoffe ich sogar, dass deinem Sohn der FS vorübergehend entzogen wird und er Zeit hat seine Fahrweise zu überdenken.


    Kennst du die "Fahrweise", die zu dem Unfall geführt hat?


    Es steht ja immernoch der aktive Rechtsblinker des Linksabbiegenden im Raum.
    Wer noch nie bei freier Gegenfahrbahn an einem rechts blinkenden und langsamer werdenden Fahrzeug vorbeigezogen ist, der kann nun den ersten Stein werfen. ;)


    Sowas wäre meiner Ansicht nach also noch kein Fahrverhalten, über das man sich ernsthafte Gedanken machen müsste.


    Solange man den genauen Unfallhergang nicht kennt, sollte man sich mit solchen Aussagen lieber zurückhalten.

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  • Seh ich genauso. Das ist in dem Fall einfach dumm gelaufen und hat wahrscheinlich nichts mit der Fahrweise zu tun. Man kann jetzt drüber streiten "wenn er nicht überholt hätte usw." Ich hab sowas schon mal erlebt, weil ich ausgesagt habe. Parkendes Fahrzeug mit Warnblinkanlage fährt los und rammt den Überholenden. Problem sind immer die Zeugen und er war vermutlich noch alleine unterwegs.

  • Ich hatte nen ähnlichen Fall nur mit nem Motorrad! Allerdings ist die gute Frau damals rechts abgebogen und hatte es sich dann doch anders überlegt... eigentlich war es meinerseits ein "halbes überholmanöver" da sie nur mit 2 Rädern die Spur nach rechts verlassen hatte und dann wieder zurück auf die Spur fuhr! Ich bekam per Anwalt zu 100% recht!


  • Ich bin mir relativ sicher trotz fast 13Jahren Autofahrens noch nicht unnötig innerorts in den "Gegenverkehr" gefahren zu sein, weil vor mir jemand zu langsam in eine Straße abbiegt. Als Radfahrer bin ich darüber im Alltag sogar sehr dankbar, zudem kann man auch als Ortsfremder sich evtl. mal vertun und kurzfristig die Richtung ändern müssen...
    Abgesehen von dem Recht auf freie Meinungsäußerung wirst du in meinem Post bei erneutem Lesen vll. feststellen, dass ich nicht nachvollziehen kann, warum eine solch geschilderte Fahrweise des TE Sohnes als Fahranfänger nötig ist.

    Gruß Christoph

  • Abgesehen von dem Recht auf freie Meinungsäußerung wirst du in meinem Post bei erneutem Lesen vll. feststellen, dass ich nicht nachvollziehen kann, warum eine solch geschilderte Fahrweise des TE Sohnes als Fahranfänger nötig ist.


    Wenn du es nicht nachvollziehen kannst, wieso gehst du dann davon aus, dass er sich über seine Fahrweise Gedanken machen muss?
    Ist ja nicht gesagt, dass hier rücksichtslose Raserei im Spiel war, kann auch eine reine Fehleinschätzung gewesen sein, basierend auf dem Fehlverhalten des Unfallgegners.



    PS: Was soll das nun eigentlich mit dem Recht der freien Meinungsäußerung zu tun haben? ?(

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  • Ok ich bin raus, Lesen des gesamten Kontextes ist wirklich schwer...

    Gruß Christoph

  • Hallo,
    also in der Probezeit gibt es auch noch zusätzliche Sanktionen die man erwarten kann wenn man eine "riskante" Fahrweise an den Tag legt.
    Bei meiner Tochter wurde die Probezeit wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h um 2 Jahre verlängert und sie musste ein deftig teureres Aufbaumseminar besuchen (etwa 400 Euro kosten!)
    Ich weiß nicht genau bei welchen Verstößen man die Probezeit verlängerung riskiert, aber vielleicht kannst du dir das mal durchlesen (oder deinen Sohn mailen) http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/ um da weitere Infos zu bekommen.

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