Falsche Angabe im Inserat

  • Servus,


    haber vor kurzem meinen Golf 5 GT Sport verkauft.
    Nun meldet sich der Käufer und will 600€ haben, da Xenon fehlt! Bei der Besichtigung und auch im Kaufvertrag wurde nichts derartiges besonders erwähnt oder zugesichert. Das Fahrzeug besitzt nur Xenonlook-Scheinwerfer von Hella, aber auch auf diese wurde nicht gesondert eingegangen. Ob ich im Inserat ausversehen Xenon angegeben habe weis ich jedoch nicht mehr.


    Weis einer von euch wie es jetzt für mich aussieht? Was ist wenn im Inserat wirklich Xenon mit aufgeführt wurde?


    mfg Stefan

  • Steht im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen"? Kann er seine Behauptung beweisen?

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween!

  • Nein habe ich nicht extra mit erwähnt, habe den Standard Mobile Kaufvertrag verwendet!


    Das ist eigentlich das einzige das in dieser Richtung drinnen steht:


    "II. Gewährleistung
    DasFahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung
    verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung
    erfolgt.

    DieserAusschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
    Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
    Verletzung von Pflich
    ten
    des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben,
    Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen

    Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten"


    Und wie er das beweisen will weis ich auch nicht. :huh:


    mfg Stefan

  • Oder hat sich der Käufer vertan und hat einfach Look überlesen?


    Aber da wird sich wahrscheinlich nix tun, sofern er nicht das Inserat ausgedruckt hat.

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


    R36 l F-Town l Domibox l Recaro l H&R Monotube l 19" BBS CH-R


    Instagram: Tim_R36

  • Zitat

    Und wie er das beweisen will weis ich auch nicht. :huh:


    mfg Stefan
    [/size][/size][/font]


    Indem er sich wie die meisten Käufer das Angebot ausgedruckt / kopiert hat.

    erste Baustelle 1zer Cabrio G60 Komplettrestauration (Baustop seit Elbeflut 6/13 )
    zweite Baustelle 6er Style Variant im GTD Look-> VERKAUFT
    aktuelle Baustelle 7ner High-R-line Variant

  • Also Xenonlook wurde auch nicht extra aufgeführt.
    Was könnte auf mich zukommen falls ich wirklich angegeben habe, das das Fahrzeug Xenon besitzt?


    mfg

  • Die Differenz von einem Golf mit ähnlicher Ausstattung mit/ohne xenon.
    Aber das müsst ihr ausmachen.


    Normalerweise guckt man aber auch nach, ob das Auto wirklich die angegebene Ausstattung hat.

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    Gruß,
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  • Haben wie gesagt schon geschrieben sie hätten gerne 600€, bin jedoch noch nicht weiter darauf eingegangen.


    Das denke ich mir nämlich auch, normal guckt man sich das Auto genau an oder frägt mal nach wenn einem dieses Ausstattungsmerkmal schon so wichtig ist.


    Werde auch leider aus dem Mobile-Text im Vertrag nicht so ganz schlau, ob da jetzt auch in irgendeiner Richtung etwas steht wie "Irrtürmer ausgeschlossen" oder "Fahrzeug wie gesehen" ?(


    mfg

  • Ich würde mal beim Anwalt nachfragen. Wenn du keinen hast, kannst du auch bei der Rechtsabteilung vom ADAC nachfragen.


    gesendet von meinem Sony Xperia Z1

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween!

  • Hat sich doch mit dem Text eh ergeben.


    .. Das Fahrzeug wird wie besichtigt..


    Damit ist für mich die Sache geklärt.

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  • Black-Magic-G5


    Danke das habe ich irgendwie ganz überlesen ob wohl es am Anfang steht :D


  • Denk ich dann auch, war nur gerade irgendwie angespannt und hab des garnicht realisiert :)


    Und danke an alle für die schnellen Antworten :love:


    mfg Stefan

  • Vorsicht!
    Solche Zusätze wie "gekauft wie gesehen" sind unwirksam, wenn zum Beispiel Abweichungen zwischen der vereinbarten und der übereigneten Beschaffenheit der Kaufsache vorliegen.


    Mit anderen Worten, wenn in der Anzeige was von Xenon stand, kann der Käufer auch ohne vorherige Überprüfung davon ausgehen, dass er auch Xenon bekommt.


    Dazu kommt noch, dass nur Mängel ausgeschlossen werden können, die der Käufer bei einer zumutbaren Untersuchung auch erkennen kann.
    Ein Laie muss Xenonscheinwerfer nicht von nahezu baugleichen Halogenscheinwerfern unterscheiden können, auch andere Indizien, wie die Art des Püfzeichens (Halogen/Xenon), der Leuchtweitenregulierung oder der Scheinwerferreinigungsanlage muss ein Laie nicht unterscheiden können.



    Hängt hier also davon ab, ob in der Anzeige was von Xenonscheinwerfern stand oder nicht.
    Wenn ja, kann der Käufer durchaus Ansprüche geltend machen, wenn nein, bist du fein raus.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Hallo Stefan,


    Zitat

    haber vor kurzem meinen Golf 5 GT Sport verkauft.

    Wenn ich "vor kurzem" ein Inserat geschaltet habe, weiß ich noch ob ich Xenon oder Xenonlook geschrieben habe! Außerdem - da erst vor kurzem - finde ich das Inserat auch noch um den eventuellen Schreibfehler ausfindig zu machen.


    Irgendwie glaube ich Dir nicht daß Du nicht mehr weißt was Du geschrieben hast. Zudem schreibt kein Mensch aus versehen Xenon wenn das Auto Halogenscheinwerfer (im Xenonlook) hat.


    Zitat

    ...normal guckt man sich das Auto genau an oder frägt mal nach wenn einem dieses Ausstattungsmerkmal schon so wichtig ist.

    Normalerweiße kennt man sein Auto und schreibt nicht Xenon wenn es nur Xenonlook-Scheinwerfer hat!


    Bezahle dem Käufer einen Betrag zwischen 400 und 600 Euro und heul hier nicht rum!
    Nicht der Käufer hat einen Fehler gemacht, sondern Du! Steh dazu!


    Grüße
    Thomas

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