GTI/GTD gelbe NSW (Französisch?) mit E-Prüfzeichen

  • Hallo,


    da man es immer wieder liest, dass es beim Golf 6 GTI/GTD in Frankreich auch gelbe Nebelscheinwerfer gab, würd mich mal interessieren, ob die jemand verbaut hat oder dazu nen Link hat.
    Die gelben NSW sollen außerdem ein E-Prüfzeichen besitzen, was die Sache interessant macht.


    Ich konnte bisher im Netz kaum etwas dazu finden.


    LG

  • Die gelben NSW sollen außerdem ein E-Prüfzeichen besitzen, was die Sache interessant macht.


    Interessant vielleicht, unproblematisch jedoch nicht.
    Denn nicht nur das Prüfzeichen ist wichtig für die Zulässigkeit, sondern auch die Anbauvorschriften müssen eingehalten werden.


    Die Anbauvorschriften beschreiben solche Dinge wie die Anzahl und Schaltung der Scheinwerfer, die Abstrahlrichtung, die Befestigung am Fahrzeug oder eben auch die Leuchtfarbe.
    Im Falle der Nebelscheinwerfer ist die Leuchtfarbe eindeutig (§52 StVZO) mit "weißem oder hellgelbem Licht" definiert, weswegen gelbe Scheinwerfer (oder tiefgelbe Leuchtmittel) in Deutschland selbst mit Prüfzeichen nicht zulässig sind (Österreich handhabt dies genauso, für die Schweiz fehlen mir die Angaben).


    Diese Leuchten sind dann schlichtweg nicht für den deutschen Markt gedacht, oder nur im Rahmen des Bestandschutzes (bei alten französischen Fahrzeugen von vor 1993) zulässig.



    In diesem Sinne bezweifle ich eher, dass VW tatsächlich gelbe Nebelscheinwerfer für einzelne Absatzmärkte produziert hat.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Stimmt schon, kommt eben auf die Auslegung von 'hellgelben Licht' an.


    Sehr schade, ist also nichts dran am 'hören sagen'.


    Trotzdem danke dir.

  • Stimmt schon, kommt eben auf die Auslegung von 'hellgelben Licht' an.


    Viel Platz zur Auslegung gibts da eigentlich nicht, denn die entsprechende Lichtfarbe ist im Normalfall klar geregelt, genauso wie auch der maximal erlaubte Farbstich in bestimmten Farben.


    Das sogenannte "Franzosengelb", über das wir hier sprechen, fällt definitiv nicht mehr unter diesen erlaubten Farbstich. ;)
    Gab auch schon einige, die wegen sowas rausgezogen wurden, obwohl die (französischen) Scheinwerfer ein Prüfzeichen hatten.



    Nach alldem, was ich bislang darüber gelesen habe, dürften die gelben Nebelscheinwerfer, die man des Öfterem am 6er sieht, allesamt mit gelben Folien beklebt worden sein.
    Und das ist definitiv nicht zulässig.

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  • Eben nicht in der StVZO 52 ist lediglich die Reden von "weißem bis hellgelben Licht".

  • Und du glaubst, die gelben Franzosenfunseln fallen noch unter die Definition "Hellgelb"? ;)


    Hellgelb definiert sich normalerweise bei einer Farbtemperatur von um die 3000K.
    Zum Vergleich, eine haushaltsübliche 60W Glühbirne liegt bei 2700K (wird bei LED-Glühbirnen auch gerne als "warmweiß" betitelt).


    Die Definition "Hellgelb" deckt also bestenfalls billige oder ausgebrannte Standardleuchtmittel ab.


    Das Gelb der Franzosenscheinwerfer liegt irgendwo bei 2000K, und ist nicht "Hellgelb" sondern "Gelb".

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  • Moin,


    Ich fahre bei mir Gelbefolie auf denn Nebellampen.
    War schon 2 mal beim TÜV und auch durch ätliche polizeikontrollen damit gekommen.
    Alles kein problem.

    Wer gern mit dem Feuer spielt sollte die Hölle als Spielplatz nicht fürchten....


    VCDS

  • War schon 2 mal beim TÜV und auch durch ätliche polizeikontrollen damit gekommen.
    Alles kein problem.


    Wobei man auch hier wieder klipp und klar sagen muss, Folien auf Scheinwerfern oder Leuchten sind allgemein zu 100% unzulässig, und dementsprechend kann jeder TÜV und jede Polizeikontrolle darauf anspringen. ;)

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  • Kann muss aber nicht!


    Wie mann ja sieht!


    Ich denke wenn wir hier alles auf die goldwaage legen dann darf das halbe forum seine autos abmelden.

    Wer gern mit dem Feuer spielt sollte die Hölle als Spielplatz nicht fürchten....


    VCDS

  • Muss jeder selbst wissen, was er mit seinem Auto macht.
    Umso wichtiger ist daher auch die Aufklärung darüber, was legal ist und was nicht.


    Deine Erfahrung ist zwar schön und gut für dich, aber der Nächste, der es genauso macht, kann trotzdem bei der nächsten Kontrolle einen auf den Deckel bekommen.
    Die Goldwaage hier im Forum ist durchaus angebracht, weil so mancher TÜV-Prüfer oder Polizist ebenfalls mit der Goldwaage arbeitet.

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