Allgemeine Frage zu ABEs

  • Moin moin,


    ich hab mir neue Rückfahrscheinwerfer gekauft und dazu eine ABE bekommen.


    Diese ABE ist allerdings nur eine Kopie gilt eine Kopie überhaupt ?


    Dann noch ne Frage,


    die ABE ist auf den 25.09.95 Dateiert und die Scheinwerfer werden auch erwähnt. Abweichend von der Serienbeleuchtung usw.


    Gilt das oder muss ich beim TÜV ne Abnahme machen lassen....



    Die Scheinwerfer sind originale VW Rückleuchten, diese sind schwarz lackiert, leuchten aber so als ob nichts wäre. MAn sieht sie in der nacht und bei strahlenden Sonnenschein....


    Danke schonmal...

  • Hi egal was du da für ne ABE in den Fingern hast die lackierten Rückleuchten sind nicht erlaubt egal was in der ABE steht

  • bist du sicher ?


    denn mein Bekannter hat sich die Rückleuchten auch angeguckt und der der ist bei der Autobahnpolizei und er meinte, wenn ich ne ABE habe, dann ist das in Ordnung.


    Genauso mein Fahrlehrer der hat sich die auch angeguckt und er meinte, wenn ich ne ABE habe, dann ist das auch in Ordnung.


    Muss ich die Eintragen lassen oder wie läuft das mit den ABEs ???


    Danke...

  • Durch das nachträgliche LACKIEREN wurden die Rückleuchten optisch verändert und dementsprechend ist die ABE die du in den Händen hälst nichtig und somit auch dein Versicherungsschutz in Gefahr.

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Hast du da nicht eben ein Wort vergessen...


    Die ABE ist richtig, aber dein Versicherungsschutz ist in Gefahr...


    Versicherungsschutz in Gefahr oder nicht in Gefahr ?


    Nur nochmal zur Sicherheit bitte ;D

  • Genauso wie ich es geschrieben habe, also dein Versicherungsschutz ist in Gefahr, weil die ABE für die Rückleuchten durch die Änderung der Optik und damit auch der Betriebserlaubnis, nicht geworden ist.


    Zitat

    Original von Alex@FFM
    und dementsprechend ist die ABE die du in den Händen hälst nichtig und somit auch dein Versicherungsschutz in Gefahr.

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

    Einmal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • lackierte, glasierte oder beschichtete Originalrückleuchten sind immer verboten. es sei denn du baust sie dir dran und bewegst dein auto NUR auf Privat- oder Messegeländen. Aber im Straßenverkehr haben diese Leuchten keine Gültigkeit und die ABE kannste in die Tonne werfen (evtl samt RL)

    Gruß Toby

  • ok danke....

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