Unfall Hofeinfahrt

  • Ich bekomme heute Abend Besuch von der örtlichen Polizei
    aufgrund eines Unfalls der gestern vorgefallen ist.


    Hergang/Situation:
    Ich parkte in einer verkehrsberuhigten Zone (30km/h) auf der Straße
    vor einer Hofeinfahrt. Meine Frontschürze guckte etwas in den Einfahrtsbereich
    wobei meine Reifen
    nicht vor der Hofeinfahrt standen. Nun kam ein Fahrer (Caddy) und wollte in den
    Hof einfahren und kollidierte mit meiner vorderen linken Seite und zerkratze
    diese leicht.
    Sein Argument war: Dass sei eine Noteinfahrt und müsse immer frei sein. (kein
    Schild, nur normale Ausfahrt freihalten)
    Ich und meine Frau behaupten allerdings, dass bei dieser Einfahrt so viel Platz
    sei das ein problemloses ein- und ausfahren möglich sei.
    Ich brauche Tipps zum Argumentieren. Ich meiner der gegnerische Fahrer trägt die Schuld und ich maximale eine minimale Teilschuld.


    Zeichnung untenstehend:
    [Blockierte Grafik: http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/skizzehwugc3pxyt.jpg]


    Meine Argumentation: Beim Führen eines Fahrzeuges hat der Fahrer die
    Sorgfaltspflicht und muss aufpassen.
    Mein Fahrzeug war, wenn dann geringfügig falsch abgestellt (für Strafzettel reicht es
    vielleicht)


    ________________________________________________________________________________________________________________


    Zusatz: "Ein Fahrzeug (hier: Taxi am Taxistand), das im Kurvenbereich einer Straße berechtigt abgestellt
    wurde, aber mit dem Heckteil circa 1,30 Meter ins absolute Haltverbot
    hineinragt, haftet im Fall eines Unfalls zu einem Drittel, wenn so ein
    Busfahrer in dieser Kurve dieses Fahrzeug streift. Dies gilt jedenfalls
    dann, wenn die Schäden am Fahrzeug nur an den Teilen entstanden sind, die
    sich im absoluten Haltverbot befunden haben. "

    7 Mal editiert, zuletzt von Hagen ()

  • Bei Hofeinfahrten gibt es keinen Mindestabstand, den man beim Parken einhalten müsste.
    Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Hofeinfahrt noch problemlos befahren werden kann.


    Heißt im Klartext, das Parken ist zulässig, auch wenn der in den Hof Fahrende dazu weiter ausholen muss als gewohnt.
    Es ist jedoch nicht zulässig, wenn der in den Hof Fahrende ein- bis mehrmals zurücksetzen muss, oder wenn die Stelle so eng ist, dass er nur noch mit Einweiser durch kommt.


    Diese üblichen Ausfahrt-Freihalten-Schilder sind rechtlich gesehen eigentlich nichtssagend, da diese üblicherweise vom Grundstückseigner selbst nach Belieben angebracht werden (kann man in jedem Baumarkt kaufen).
    Sie sollen eigentlich nur die ohnehin bestehende Rechtslage hinweisen, nämlich dass direkt vor Ein- und Ausfahrten generell nicht geparkt werden darf.



    Eine volle Schuldzuweisung deinerseits halte ich für ausgeschlossen.
    Soweit ich das sehe, hat der Fahrer seine Sorgfaltspflicht verletzt, und hätte gegebenenfalls stoppen müssen, bevor es zur Kollision kommt.
    Mit der entsprechenden Sorgfalt (über die korrekt eingestellten Seitenspiegel) hätte der Fahrer bereits vorher merken können, dass es nicht reicht.


    Ob du eine Teilschuld erhältst, hängt nun davon ab, ob die Einfahrt noch problemlos befahren werden konnte.
    Wenn ja, dürftest du wohl aus dem Schneider sein, wenn nein, kannst du eine Teilschuld erwarten.



    Ich hoffe doch, dass du Fotos vom Geschehen gemacht hast. ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Der will sich doch nur rausreden oO


    Ich sehe nicht mal eine Teilschuld, da private Hofeinfahrt, die trotzdem problemlos befahrbar war.


    Argument deinerseits:
    Wäre da eine Frau mit Kinderwagen gestanden, hätten sie den dann auch angefahren?

  • Dankeschön. Ich melde mich heute Abend mal und sagen was die Polizei sagt. Ich habe jetzt schon keinen Nerv auf den Papierkrieg. Bin gespannt was kommt. Werde auch mit Sorgfalt kommen und Frau und Kinderwagen auch nicht schlecht. Danke.
    Er hat auch Fotos weil er sich ja berechtigt sieht.

    Einmal editiert, zuletzt von Hagen ()

  • Meine irgendwo aber was gelesen zu haben von minimalem und maximalen Abstand von abgesenkten Bürger steig weg bzw zum abgesenkten hin.

  • Wenn ich mal vll hier meine eigene kleine Frage anhängen kann:


    Ich wohne im Verkehrsberuhigten Bereich, in dem die Straßen nur ca. 3 Meter breit sind und an viele Stellen einseitig Parkstreifen mit ca. 2,60m breite vorhanden sind. Vor unserer Hofeinfahrt sind diese auch vorhanden und auf dieser parkt unser Nachbar ähnlich wie im oben genannten Fall genau am Rand der Einfahrt. Dadurch, dass das gegenüber liegende Grundstück mit ca. 20cm hohen Randsteinen (Umrandung für Blumenbeet) direkt an der Grundstücksgrenze gesetzt sind komme ich immer nur sehr knapp aus der Ausfahrt und dadurch dass ich auch des Öfteren sehr Eilig weg fahren muss, ist sowas extrem ärgerlich.


    Ich möchte meinen Nachbar nicht verklagen. Mich würde es aber interessieren, ob man darauf bestehen kann, dass er einfach nen halben Meter weiter vor fährt.


    Danke schon mal :D

  • Danke für das zumüllen des Threads :P
    Klar, sprich ihn einfach an und schilder deine Lage. Laut StvO muss man platzsparend parken. Zur Not musst du irgendwann andere Schritte einleiten sollte er trotz Aufforderung dieser nicht nachkommen. Wichtig wäre denke ich eine Dokumentation

  • Ja, sorry :rolleyes:
    Alles klar, danke dir :P

  • Sorry, aber erst einmal selber schuld. Anstatt mal 5 Schritte mehr zu machen, sich dann einfach in den Bereich der Ein/Ausfahrt zu stellen. Ich habe damit selber häufig Probleme. Bei nicht einmal 3 Metern Platz in einer kleinen Seiterstraße.
    Ich denke aber trotzdem, das Du keine Schuld bekommen wirst, denn selbst wenn Du die Einfahrt komplett blockiert hättest, hätte er nicht fahren dürfen. Dann kann man nur die Polizei holen als Anwohner bzw. Geschädigter.
    Somit hat Dein Unfallgegner gepennt und wird die Schuld alleine tragen müssen.
    Aber vielleicht sind Dir dann die Scherereien, die Du damit jetzt hast für die Zukunft eine Leere.


    Gruß Nobbie

    Golf VII Variant GTD

  • Danke. Das rumgehacke auf mein Parkverhalten hättest du dir sparen können :P
    Es war aber wirklich so, dass da noch genug Platz war.
    Wie gesagt mal sehen was dabei rauskommt. Ihr bestärkt mich der Meinung, dass ich keine Teilschuld bekomme.
    Heute Abend weiß ich mehr.


  • In verkehrsberuhigten strassen ist das parken nur dort erlaubt, wo die parkplätze eine kennzeichnung haben.

  • In verkehrsberuhigten strassen ist das parken nur dort erlaubt, wo die parkplätze eine kennzeichnung haben.

    Ja, das Ding ist eben, dass diese Parkstreifen durchgehend sind und somit an sich auch vor der Einfahrt existieren, deswegen ist eben keine genaue Abgrenzung da, diese würde ich eben am Liebsten mit einem Blumentopf o.ä. selber setzen^^

  • Ich würde auch sagen, Du hast null Schuld. Er hat schließlich Dein Auto angefahren. Wie schon geschrieben, was wäre gewesen, wenn Dein Wagen vor der Einfahrt gestanden hätte???? Hätte er ihn in die Einfahrt geschoben? Abwarten und notfalls zum Anwalt.

    Gruß Oli


    Es ist nicht wichtig woher man kommt, sondern wohin man geht..........

  • Danke. Das rumgehacke auf mein Parkverhalten hättest du dir sparen können :P
    .


    Stell Dir das einfach umgekehrt vor. Du hast einmal in der Woche jemanden, der Dich beim rein- oder rausfahren behindert. Rechtlich hast Du keine handhabe. Es nervt einfach nur.
    Und ja ich kann so etwas dann auch nachvollziehen, wenn die Straße total zu geparkt wäre und nichts frei ist, aber eben nicht, weil jemand zu faul ist paar Schritte - und ich meine hier max 5 bis 10 Meter zu gehen,
    Ich drück Dir trotzdem die Daumen, das Du finanziell keine Kosten hast ;) .


    Gruß Nobbie

    Golf VII Variant GTD

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