R32 Fake-Rückleuchten gekauft

  • Hallo,
    ich bin gerade dabei an meiner eigenen Intelligenz zu zweifeln. Und zwar habe ich auf eBay Kleinanzeigen ein Satz Kirschroter Golf 5 Rückleuchten gekauft. Ich habe diese Nachts abgeholt (konnte also nicht viel von ihnen sehen und der Verkäufer war einwenig "in Eile") und musste heute fest stellen dass ich mir die normalen gekauft habe.. jedoch sind diese lasiert und sehen den R32 Rückleuchten schon ähnlich.. nur bei genauerem Betrachten sieht man die ungenaue Verarbeitung und dass eine Farbe vermutlich aufgesprüht wurde.. an einer Stelle sieht es fast so aus als wollte jemand diese Farbe mit Absicht abkratzen.
    Ich zweifle desshalb an meiner Intelligenz da ich mir unsicher bin ob dies mein eigenes Verschulden ist, oder die Ware falsch beschrieben wurde. In der Anzeige stand "Golf 5 Rückleuchten Kirschrot".. mehr nicht. Ich nahm mit dem Verkäufer Kontakt per WhatsApp auf, dort fragte ich ob die Rückleuchten original sind, da es ja möglich wäre dass die Rülis von einer anderen Firma standen.
    Er sagte, er sei sich aicher dass sie original sind, verschwieg jedoch dass die Dinger Lasiert wurden.
    Habe eben bemerkt dass er mich sogar auf WhatsApp blockiert hat, obwohl wir nach dem Kauf nicht weiter geschrieben hatten. Habe auf eBay eine Nachricht an ihn gesendet.. denke mal da kommt nichts.
    Seht ihr eine Chance dass ich mein Geld wieder bekomme?
    Bin ich im Recht oder hab ich mich leider Gottes dumm angestellt?
    Habe 125€ gezahlt (hätte bei solch einem Preis sowieso Aufpassen müssen).


    EDIT:




    Hier ein Bild der oben angesprochenen Kratzer:
    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/3zcQbOH.jpg]




    Und hier ein Bild der Rülis im eingebauten Zustand:
    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/RVkDl0M.jpg]

    Einmal editiert, zuletzt von Matthias97 ()

  • Hi,


    spontan würde ich jetzt sagen, dass du dein Geld nicht wieder siehst. Höchstens wenn der Verkäufer gutwillig ist. Wenn er in der Anzeige nie behauptet hat, dass es originale Rückleuchten sind, dann ist es deine eigene Schuld wenn du sie kaufst.


    Wie es rechtlich 100% aussieht kann ich dir nicht sagen. Aber bei einem Privatkauf über Ebay-Kleinanzeigen sieht es meines Wissens nach wirklich schlecht aus.


    Btw. für 50 Euro mehr hättest du direkt neue von einem Händler bekommen..


    Gruß


    Leo

    Instagram: leo_mk7r

  • Wird wohl schlecht aussehen. Solange er nichts von R32 gesagt hat. Er hat die Wahrheit gesagt und bei Abholung hätte man die Leuchten überprüfen müssen.
    Außer Kulanz hast du nichts von Ihm zu erwarten. Bei Privat gibt es keine Gewährleistung. Es war auch keine arglistige Täuschung oder so.


    Sorry hätte gerne was positiveres gesagt.

  • Denkt ihr ich komme danit durch den TÜV? Sind ja ned komplett lasiert. Denke auch dass ich mal meine ganzen(insgesamt 3 sätze) rückleuchten verkaufe und dann neue kaufe

  • Also ich denke nicht, dass das beim TÜV Probleme geben würde. So dunkel sind sie ja nicht. Das würde dem Prüfer wahrscheinlich gar nicht auffallen, außer er kennt sich "gut" aus.


    Bedenken hätte ich aber schon wegen dem Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wenn dir einer hinten drauf fährt und sich dann rausstellt, dass du deine Rücklichter durch Lasieren absichtlich "verdunkelt" hast... naja ob das so gut kommt.


    Kann natürlich auch sein, dass du Jahre ohne Probleme damit rumfahren kannst, wie es sicher auch bei einigen Leuten mit lasierten Rückleuchten der Fall sein wird. Das ist halt ne persönliche Einstellungssache. ;)

    Instagram: leo_mk7r

  • Die Lasierung fühlt man doch schon...
    Des weiteren ist es doch arglistige Täuschung, da der Verkäufer das Produkt falsch beschrieben hat.
    Privatverkauf hin oder her. Zum Anwalt gehen falls du ne Rechtschutz hast und dann kriegst deine Kohle zu 99% wieder.
    Hab das auch schon durch mit gebrauchten Federn z.b.
    Kohle gab's bei mir zurück!!


    Einfach alles ausdrucken und dokumentieren, dann ab zum Anwalt.


    Kauf dir originale Kirschen, gibt's für 180€ bei Kleinanzeigen oder eBay selbst

  • Des weiteren ist es doch arglistige Täuschung, da der Verkäufer das Produkt falsch beschrieben hat.


    So ein Unsinn. Arglistigetäuschung setzt vorraus das man wissentlich mit Absicht "falsche" Angaben gemacht hat und/oder Mängel absichtlich verschwiegen hat.
    Er hat gesagt der verkauft kirsch rote Golf 5 Rücklichter und das stimmt. Wo ist dort die Täuschung? Wären sie defekt oder hätte er gesagt es wären R32 ja aber so nicht. Es ist keine arglistige Täuschung nur, weil man keine ausführlichen Beschreibungen schreibt. Sonst wäre Ebay dem Untergang geweiht. Er hätte bei Lieferung/Abholung es kontrollieren müssen oder noch besser um voraus nachfragen, sowie die Teilenummern gucken.


    Es freut mich das du in deinem Fall dich per Anwalt durchsetzen konntest. Er kann es wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat versuchen und hoffen das der Verkäufer keine hat und so wegen den hohen Anwaltskosten einknickt. Aber sonst.


    Mit dem Rest schliesse ich mich Leo13 an. Vollkommen richtig!

  • Es gibt normale und kirschrote, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!


    Ob es wissentlich oder unwissentlich war ist egal.


    Zudem hat er verschwiegen das es normale Rückleuchten sind die nachträglich lasiert wurden, denn das würde den erwünschten Kaufpreis schmälern, bzw es zu keinem Kauf kommen lassen.


    Und das ist arglistige Täuschung!


    Glaub mir, kenne mich da gut mit aus, hab hier gerade sogar nen Anwalt zu gegen.... 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Chris© ()

  • Was denn für ein Anwalt? Welches Fachgebiet? Gibt auch Scheidungsanwälte ^^


    Hier ein Auszug:


    "Im Zivilrecht stellt sie dabei nach § 123 BGB einen Anfechtungsgrund dar, im Verwaltungsrecht schließt sie nach § 48 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG die Schutzwürdigkeit des Täuschenden gegenüber der Rücknahme eines ihn begünstigenden Verwaltungsakts aus. Eine arglistige Täuschung liegt regelmäßig dann vor, wenn eine Täuschung über Tatsachen vorsätzlich erfolgt, der Täuschende also weiß und will, dass sein Verhalten zu einem Irrtum des Getäuschten führen werde."


    Der Kaufpreis ist für lasierte Rückleuchten nicht unüblich im Gegensatz zu den Originalen R32 Rückleuchten welche in der Regel teurer sind. Kirschrote Rückleuchten sind keine bindene oder offizielle Bezeichnung. Es gibt auch von anderen Herstellern Rückleuchten die kirschrot sind. Hätte er kirschrote Rückleuchten von einem anderen Hersteller (nicht lasiert) verkauft wäre dies deiner Meinung nach auch arglistig getäuscht? Oder weil keine Leuchtmittel mit dabei waren und dies nicht in der Anzeige stand?


    Er wäre in der Beweispflicht. Wie will man denn da Absicht beweisen? Der Gegneranwalt wird argumentieren, dass der Preis für die umgangsprachlichen Kirschen, viel zuniedrig war und so der Käufer nicht verleitet war zu denken es wären die vom R32. Zudem hätte der Käufer bei der Abholung dies überprüfen können und vom Kauf zurücktretten.


    Bist nicht der einzigste der Ahnung hat. Wie heisst es so schön? Recht haben, Recht bekommen, Recht durchsetzen.


    Ich möchte hier aber auch festhalten, dass ich denke das war nicht ganz sauber. Aber rechtlich schwierig. Hätte er irgendwo weiter den Anschein erweckt das es originale R32 wäre ja dann würde ich sofort sagen Täuschung. Aber bei nur: "Golf 5 Rückleuchten Kirschrot" und der Preis der dagegen spricht, naja. Ich würde sogar Täuschung sagen, wenn in der Anzeige ein Bild der Rückleuchten an einem echten R32 gewesen wären, weil dies wieder zu falschen Annahmen führen könnte aber so.


    Es ist schon schwer genug beim Gebrauchtwagen kauf dem Verkäufer zu beweisen das der Wagen vorher schon einen Schaden hatte und dies der Verkäufer wusste. Da gibts genug Geschädigte die sich damit vor Gericht rum streiten. Leider. Also mit zu 99% Kohle zurück ist ja wohl etwas weit aus dem Fenster gelehnt oder?


    Edit: Auf den Bildern sehen sie aber hübsch aus. Wenn ich das richtig sehe hat der Verkäufer auch die Streuscheibe der NSL entfernt?

    Einmal editiert, zuletzt von ListerStorm ()

  • Mit dem richtigen Anwalt nicht.. 8)


    Und die Arbeiten ja bekanntlich alle anders, wo meinem es erst anfängt Spass zu machen hören andere schon vorher auf..


    Internet, Straf, Verkehrs, Versicherung und Vetragsrecht.


    Du hast ja auch teilweise Recht, sprech ich dir nicht ab.

  • Hehe deinen Anwalt hätte ich in der Vergangenheit gut gebrauchen können ;)


    Ich hoffe das der Verkäufer einfach einlenkt nach ein bischen Druck. Wäre nur fair. Ich würde es tuen. Erst recht nachdem der Käufer weiss wo der Verkäufer wohnt weil er sie ja abgeholt hat.

  • Der Verkäufer sagte die Leuchten seien original? Dann ist das sehr wohl Täuschung und du hast einen Anspruch auf Rückerstattung des Betrags !!


    Sieht zwar gar nicht mal schlecht aus finde ich, aber ich würde den Verkäufer in jedem Fall kontaktieren... eventuell bisschen drohen und sagen, dass du von Betrug ausgehst etc. Hilft meistens ja schon :D

  • So schlimm das jetzt klingt, es wurde zwar seitens des Verkäufers getrickst, aber Du warst so unklug und hast es nicht überprüft. Da ist es auch egal ob der in Eile ist. Die vorgetäuscht Eile hat die nur dazu hingerissen, die Rülis ohne Kontrolle zu kaufen. Und im Dunkeln würde ich sowas eh nicht abwickeln.

    Im Rallyesport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit zwei angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist. (Walter Röhrl)


    Instagram: mario_d22

  • Ich denke, dass du bei der ganzen Sache nicht viel erreichen wirst.


    Ich habe bei Kleinanzeigen mal eine Motorradverkleidung gekauft - angeblich original und vom Profi lackiert.
    Als das Ding ankam war ich total geschockt - das Ding war schlecht mit GFK repariert und wurde iwo im Hinterhof lackiert.
    Nach mehrmaligen Versuchen den Verkäufer erneut zu kontaktieren bin ich zum Anwalt und zur Polizei, wegen arglistiger Täuschung und Betrug (Verkleidung war nicht komplett). Die Anzeige hat dabei aber nichts gebracht. Das Ganze hat sich fast ein Jahr gezogen, rausgekommen ist nichts. Die Staatsanwaltschaft hat das fallen lassen, "eine arglistige Täuschung oder ein Betrug war und ist nicht festzustellen".
    Somit bin ich auf 700€ sitzen geblieben und hab 7 Monate Zeit verplempert, weil ich ständig zur Polizei und zum Anwalt musste.


    Ich an deiner Stelle würde in diesem Fall dem Verkäufer mit Anwalt etc drohen. Sollte dabei nichts rauskommen, erspar dir den Ärger und verbuche die 130€ als Lehrgeld.


    lg

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