NSW Nachrüstung

  • Liebe Ver Gemeinde,


    ich habe eine vielleicht verrücktklingende Frage. Dennoch wage ich es sie zu stellen.
    Wie der Header bereits verrät plane ich Nebelscheinwerfer nachzurüsten. Doch da dies beim Freundlichen warscheinlich eine Lawine kostet, möchte ich das ganz gerne selber in die Hand nehmen. Wäre es möglich die NSW bei den Hauptscheinwerfern dazuzuhängen? Oder spinnt mir da das Steuergerät wegen dem erhöhten Stromfluss?



    Vielen lieben Dank im Vorraus.


    Lg Chris

    Passt die Katze drunter, muss die Karre runter

    Golf III 1.8T 11.2013 - 03.2015
    Golf V 1.9 TDI 04.2015 - 12.2016
    Golf III 1.8T 12.2016 - 01.02.2016
    Audi A5 3.0 TDI 22.2.2017 -

  • Was glaubst du denn was passieren würde, wenn du NEBELscheinwerfer an die HAUPTscheinwerfer anschließen würdest?.....
    Habe jetzt nach ca 15sec eine Anleitung, sogar mit Bildern, zum Nachrüsten gefunden. :rolleyes:

  • ich hätte befürchtet, ich könnte eine überlastung auslösen, wodurch das auto anfangt zu spinnen.


    bin etwas paranoid, haate mit dem vorgänger modell so meine abenteuer

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  • MacMenu hat dir damit auf keinen Fall die Freigabe gegeben, dass du die Nebler an die Abblendlichter klemmst.
    Er hat dich gefragt, wie du dir das vorstellst? Da wird dein Bordnetz überlastet. Entweder richtig machen oder bleiben lassen.
    Kauf dir den passenden Lichtschalter und wenn du es nicht auf die originale Methode machen möchtest, dann zieh aus dem Lichtschalter Ausgang ein Kabel auf den Kontakt eines Arbeitsrelais (Conrad oder ATU oder sonst wo für ca 3 Euro zu haben. Leg auf die andere Seite des Spulenkontakts Masse und dann legst du auf Schaltkontakt Eingang deine 12V Zünd oder Dauerplus und auf den Ausgang des Schalters schließt du dann deine Nebler an. Die Nebler müssen dann natürlich auch noch an Masse

  • Dann nicht fuschen und richtig machen... Google halt mal nach,, Golf 5 nebelscheinwerfer nachrüsten ''. Bin mit dem Handy on und kann den link nicht kopieren. Aber von decante gibt's was

  • Naja deine Betriebserlaubnis erlischt nicht gleich, die dürfen vorher den fusch feststellen :p

  • Die Betriebserlaubnis geht definitiv erst dann flöten, wenn für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung zu erwarten ist.
    Da die Nebelscheinwerfer jedoch potenziell blendfrei sind, und man auch bei korrekt angeschlossenen Nebelscheinwerfern beides zusammen einschaltbar ist, dürfte bei sowas keine Gefährdung zu erwarten sein.


    Aber der TÜV wird dir mit sowas auf jeden Fall die neue Plakette verweigern, und auch in einer Polizeikontrolle könnte das peinlich werden, wenn du bei klaren Verhältnissen aufgefordert wirst, die Nebelscheinwerfer abzuschalten, und das nicht geht. ;)



    Alles in allem würde ich sagen, mach es entweder richtig, oder lass es lieber bleiben.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Ich kannte mal jemanden der gerne mit serienmäßigen NSW rum gefahren ist weils "cooler" aussah. Bis die Polizei ihn angehalten hat, weil die es garnicht so nebelig fanden. Ende vom Lied, er musste Strafe zahlen. Ist aber auch schon ein paar Jahre her :)

  • Ich glaube Ende er 90er fanden es viele toll, ständig mit NSW rumzufahren.


    Heute werden die NSW als TFL codiert - ich erkenne da Parallelen :whistling:

    Zu verkaufen:

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    • Sagitar Warnblinker (dunkelrot, passend für Golf V)
    • Porsche-Deckel (Kühlmittel und Öl)
  • Fall jemand denkt hier Infos zu finden....Bisher seht hier nur Müll.
    Natürlich kannst du die NSW nicht ans Abblendlicht anschließen. Außerdem erlischt die BE bereits mit Inbetriebnahme der Nachrüstung, da das Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO entspricht.

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  • Außerdem erlischt die BE bereits mit Inbetriebnahme der Nachrüstung, da das Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO entspricht.


    Ich verweise hier auf §19 StVZO:


    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Keiner der drei Punkte trifft auf falsch angeschlossene Nebelscheinwerfer zu.
    Die hier vorliegende Fehlschaltung der Nebelscheinwerfer bedeutet keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, da man die Nebelscheinwerfer auch bei korrektem Anschluss zusammen mit dem Abblendlicht betreiben kann, ohne dass eine Gefährdung vorläge.
    (Die blendfreie Montage der Nebelscheinwerfer ist natürlich unabhängig von Schaltung und Anschluss vorausgesetzt. ;) )

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

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